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Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt

Viele Mieter glauben, dass der Vermieter eine von ihnen beabsichtigte Mietminderung wegen Mängeln der Wohnung erst "genehmigen" muss. Diese Annahme ist falsch.

Das Recht auf Mietminderung für Mieter - Vermieter muss  Minderung nicht genehmigen

Das Recht auf Mietminderung ist gesetzlich geregelt (siehe § 535 und 536 BGB).

Ist die Nutzung der gemieteten Wohnung erheblich eingeschränkt, dann darf die Miete solange gemindert werden, bis der Zustand wieder hergestellt ist, in dem sich die Wohnung gemäß Vertrag oder Gesetz befinden sollte.
Mängelbeseitigung - wie muss die Mietwohnung sein, Zustand 

Erhebliche Mängel der Wohnung berechtigen den Mieter zur Minderung der Miete

Wesentliche Schäden und Mängel, die der Vermieter zu vertreten hat, berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung, z.B.:

-Mängel wie Schimmel (z.B. wegen undichter Fenster

-feuchte Wände,

-nicht ausgeführte Reparaturen und Instandsetzungen,

-auch Lärm, usw.
(Übersicht zu Ursachen von Ruhestörungen im Mietrecht)

Voraussetzung für Mietminderung - Information des Vermieters über Mangel

Voraussetzung für eine Mietminderung ist immer, dass der Mieter seinen Vermieter über Mängel informiert. 

Bis zur Beseitigung des Mangels kann die Miete gekürzt werden.
Mietminderung - Ab wann, wie lange kann gemindert werden? 

Mietminderung - Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?

Mietminderung kann in Ausnahmefällen für Mieter ausgeschlossen, eingeschränkt sein

  • War ein Mangel, der eigentlich zur Minderung berechtigt, dem Mieter schon bei Abschluss des Mietvertrages bekannt, oder war dieser so offensichtlich, dass dem Mieter ein fahrlässiges Handeln zuzuordnen ist, so kann dadurch die Mietminderung ausgeschlossen sein: 
    Neue Mietwohnung - von Anfang an Mängel, Schäden vorhanden 

Wie hoch darf eine Mietminderung sein?

Immer recht schwierig ist es, die Höhe des Minderungsbetrags zu bestimmen: 

Mietminderungstabellen geben nur ungefähre Anhaltspunkte zur Höhe der Minderung

Verlassen Sie sich nicht auf Mietminderungstabellen. Diese können nur eine gewisse Orientierung bieten, die nicht unbedingt hilfreich ist, denn die Höhe einer möglichen Minderung der Miete orientiert sich immer am konkreten Einzelfall, dem bestehenden Mangel, der oft nicht vergleichbar ist mit einem scheinbar ähnlichen Fall.

Hinweis


Nehmen Sie unbedingt fachliche Beratung in Anspruch, wenn Sie Mietbeträge einbehalten wollen, die eine Monatsmiete erreichen oder überschreiten!



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