​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Bad, Toilette, Küche - keine Nutzung möglich, Höhe Mietminderung
Ist das Bad, die Küche oder auch die Toilette nicht nutzbar, so ist dies eine erhebliche Beeinträchtigung für die Nutzung der Mietwohnung. In solchen Fällen ist der Wohnwert stark gemindert. Die Fläche der Räume ist für die Berechnung der Höhe einer Mietminderung in solchen Fällen in der Regel nicht maßgeblich.
Bad, Toilette, Küche bezeichnet man als Funktionsräume in einer Mietwohnung
Als Funktionsraum in der Mietwohnung bezeichnet man insbesondere die Küche, das Bad und das WC. Funktionsräume erfüllen wichtige, zentrale Funktionen für die Wohnnutzung.
- Daher kann eine Beeinträchtigung bzw. sogar der Ausfall der Nutzung den Gebrauch der ganzen Wohnung wesentlich stärker einschränken.
- Eine Mietminderung kann sich daher nicht nur auf die Fläche beziehen, es kann eine höhere Mietminderung möglich sein, als es der Fläche entspricht.
- - Immer ist der jeweilige Einzelfall entscheidend und es kommt sehr auf die Einzelheiten wegen bestehender Nutzungseinschränkungen an.
Bad, Küche oder Toilette der Wohnung können nicht genutzt werden - Höhe der Mietminderung
Eine eingeschränkte Nutzung oder die Unbenutzbarkeit wirkt sich aus auf die Beurteilung der Höhe einer möglichen Mietminderung, welche Höhe z.B. für eine (teilweise) Unbenutzbarkeit des WC, der Küche oder auch eines Badezimmers angemessen ist.
Bad, WC in der Wohnung nicht nutzbar - Höhe der Mietminderung.
Der Vermieter muss eine Mietminderung nicht genehmigen:
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt.
Toilette der Wohnung ist kaum oder gar nicht mehr benutzbar - Höhe Mietminderung
Hinsichtlich der Höhe der Mietminderung haben Gerichte hohe Mietminderungen zugelassen. Eine unbenutzbare Toilette ist immer ein erheblicher Mangel, der sich deutlich auf den Wohnwert der gesamten Wohnung auswirkt.
- Ein Gericht hat in solch einem Fall Mietern eine Mietminderung in Höhe von 50 Prozent zuerkannt.
- Falls deswegen eine Mietminderung beabsichtigt ist, dann sollten sich Mieter fachlich beraten lassen, keinesfalls selbst eine hohe Mietminderung durchführen.
Bad, Toilette oder auch die Küche ist nicht nutzbar - hohe Mietminderung kann Risiko sein
Wird durch direkte Kürzung der Miete eine zu hohe Mietminderung vorgenommen, dann entstehen Mietschulden, die zur Kündigung der Wohnung führen können.
Zu hohe Mietminderung - Kündigung des Mietvertrags.
Ist die Mietminderung beabsichtigt, dann beachten Sie die nachstehenden Hinweise, wie vorgegangen werden sollte:
Mietminderung - wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Es ist auch möglich, die Höhe der Mietminderung gerichtlich feststellen zu lassen:
Mietminderung - Feststellung durch Gericht.
Küche der Mietwohnung nicht nutzbar - Mietminderung für Mieter
Auch wenn nur die Küche nicht nutzbar ist, so kommt es für die Höhe einer Mietminderung auf den Einzelfall an. Zum Beispiel:
Herd in Mietwohnung nicht nutzbar, kochen nicht möglich.
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: