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Staubläuse in der Wohnung - Beseitigung - Grund für Mietminderung?

Staubläuse in der Wohnung kommen durchaus öfter vor. Ist das immer ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt? Und wer hat für die Beseitigung zu sorgen?

Staubläuse - hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung als Ursache

Staubläuse benötigen eine hohe relative Luftfeuchtigkeit. Haben Mieter selbst dazu beigetragen, dass die Insekten auftreten - z.B. eine zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung haben entstehen lassen (z.B. durch Trocknen von Wäsche, kein ausreichendes Lüften), oder weil mit einem Umzug alte, etwas feuchte Bücher mit in die Wohnung gebracht wurden - dann sollten Sie sich nicht vorschnell bei Ihrem Vermieter beschweren.

Sie sollten sich dann ggf. fachlich durch einen Kammerjäger beraten lassen, was Sie dagegen tun können.

Auftreten von Staubläusen in der Mietwohnung - Beseitigung durch Vermieter

Der Vermieter ist über den Befall der Wohnung zu informieren: 
Ungeziefer in Mietwohnung - Beseitigung - Mitteilung an Vermieter  

  • Der Vermieter muss dafür sorgen, dass diese Insekten beseitigt werden, unabhängig von der Ursache bzw. wer Schuld am Auftreten hat.
    Gleichzeitig ist auch die Ursache für das Auftreten der Feuchtigkeit beheben, da sonst die Staubläuse weiterhin in der Wohnung auftreten können. 
    Beseitigung Ungeziefer - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen? 

Staubläuse in der Mietwohnung - Bildung von Schimmel als Folge

Und eine größere Gefahr kann drohen:

Wird die Ursache nicht beseitigt, erfolgt keine Austrocknung der betroffenen Räume, dann ist häufig Schimmel in der Wohnung die Folge. 

Mietminderung wegen Staublausbefall - vom Einzelfall abhängig 

Ist die Wohnung stark befallen, dann ist die Nutzung der Wohnung wahrscheinlich eingeschränkt, die Lebensqualität durch die Staublaus beeinträchtigt. Viele Menschen ekeln sich vor diesen Insekten und es gibt Hinweise, dass die Staublaus für Allergien verantwortlich sein soll. 

Hinweis


Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Ursache für den Befall der Wohnung mit Staubläusen zu vertreten hat, beispielsweise, weil ein Bauschaden (z.B. Rohrbruch) zu Feuchtigkeit geführt hat, dies der Grund, die Ursache für das Auftreten der Staubläuse ist.

Und es muss sich um einen erheblichen Mangel handeln:
​​​​​​​Erheblicher oder geringer Ungezieferbefall in der Mietwohnung?


Redaktion


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