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Beseitigung von Ungeziefer - Kosten beim Mieter oder Vermieter?

Vermieter behaupten manchmal, an einem Ungezieferbefall der Wohnung seien die Mieter schuld, deshalb müssten sie die Kosten der Schädlingsbekämpfung zahlen.

Im Mietvertrag steht, dass man als Mieter die Kosten einer Schädlingsbeseitigung zahlt

Klauseln im Mietvertrag, wonach Mieter die Wohnung auf ihre Kosten von Ungeziefer frei halten müssen, sind unwirksam.
Ungezieferbeseitigung - Regelung im Mietvertrag - Kosten des Mieters. ​​​​​​​

Starker Ungezieferbefall - Verieter ist verantwortlich für die Beseitigung

Grundsätzlich hat sich der Vermieter um einen stärkeren Schädlingsbefall zu kümmern, muss den Auftrag für eine erforderliche Beseitigung erteilen.
Beseitigung von Ungeziefer in der Mietwohnung durch Vermieter.

Mieter soll schuld sein am Ungezieferbefall und die Kosten der Beseitigung zahlen

Sieht der Vermieter die Schuld für den Schädlingsbefall beim Mieter, so ist dies zunächst nur eine Behauptung, die der Vermieter beweisen müsste - nur bei einer nachweisbaren Schuld kann eine Zahlungspflicht für Mieter entstehen.

Vermieter fordert die Kosten einer Schädlingsbekämpfung vom Mieter

Im Zusammenhang mit der Behauptung, die Mieter seien schuld am Ungezieferbefall, fordern Vermieter meist auch gleich die Zahlung der Kosten. Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung können sehr hoch sein. 

Beispiel
"Für den Einsatz des Kammerjägers sind (Rechnung beigefügt) Kosten in Höhe von 448,-- Euro entstanden. Bitte zahlen Sie den Betrag innerhalb von 10 Tagen auf mein Konto."

Vielleicht hat der Vermieter in seinem Schreiben Gründe angegeben, die ein Beweis sein könnten, dass Sie als Mieter der Verursacher sind.

Wenn dies nicht widerlegt werden kann, ist es möglicherweise besser, die Kosten der Schädlingsbekämpfung zu zahlen, denn wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, wird das Gericht in der Regel einen Gutachter beauftragen - dies treibt die Kosten nach oben. Wer den Rechtsstreit ganz oder überwiegend verliert, hat die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen..

Hat der Mieter oder der Vermieter die Kosten für das Beseitigen von Ungeziefer zu tragen?

  • Mieter sollten keine Zahlungen leisten, bevor die Angelegenheit geprüft ist.
  • Eine Zahlung könnte so gewertet werden, dass die Pflicht zur Zahlung anerkannt ist.

Mieter ist sich sicher, dass ihn keine Schuld an einem Schädlingsbefall trifft

Sind Sie sich sicher, dass Sie keine Verantwortung trifft, dann weisen Sie die Forderung Ihres Vermieters schriftlich zurück.
Der Vermieter hat dann die Wahl:

Entweder übernimmt er die Kosten der Schädlingsbeseitigung, oder er klagt auf Schadenersatz, will die Übernahme der Kosten des Schädlingsbekämpfers, des Kammerjägers erreichen.

  • Im Rahmen seiner Klage muss der Vermieter dann beweisen, dass der Mieter für den Schädlingsbefall verantwortlich sind. 

Kosten der Ungezieferbeseitigung in der Mietwohnung - wer ist Schuld am Ungeziefer?

Die Klärung der Schuldfrage bleibt in der Regel einem Gutachter vorbehalten, der dann untersucht, welche Ursache der Schädlingsbefall ist.

Manchmal sind bauliche Mängel der Grund für das Auftreten von Ungeziefer. Auch ein verwesendes Tier auf einem Dachboden kann einen Schädlingsbefall auslösen.

  • Würde eine solche Ursache festgestellt, dann müsste der Vermieter die gesamten Kosten, auch die des Gerichtsverfahrens und die des (teuren) Gutachters, bezahlen und der Vermieter müsste die Ursache für den Mangel beseitigen.

Kosten Schädlingsbekämpfung, Ungezieferbeseitigung als Betriebskosten der Mietwohnung

Der Vermieter darf nur dann die Kosten der Schädlingsbekämpfung als Betriebskosten umlegen, wenn diese laufend und regelmäßig entstehen.


Redaktion


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