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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Ungeziefer - Beseitigung eines starken Befalls durch Vermieter
Erst bei einem starken Befall der Wohnung mit Ungeziefer muss der Vermieter sich um die Beseitigung des Ungezieferbefalls kümmern - wichtig ist daher die Unterscheidung zwischen eines geringen Befalls und einem erheblichen Befall.
Geringer Ungezieferbefall in der Wohnung - Mieter ist für die Beseitigung zuständig
Wie definiert sich ein "geringer Befall"?
Dies ist dann z.B. Fall, wenn nur einzelne Ameisen, Motten oder Käfer in Ihrer Wohnung wären.
- Bei einem geringen Ungezieferbefall kann der Vermieter für die Beseitigung nicht herangezogen werden.
- In allen Fällen eines geringen Befalls ist immer der Mieter für die Beseitigung eines solchen Mangels verantwortlich:
Ungeziefer beseitigen - Kosten vom Mieter oder Vermieter zu zahlen?
Wann ist ein Mottenbefall der Wohnung ein erheblicher Ungezieferbefall?
Kleidermotten, Mottenplage in der Mietwohnung - Urteil
Silberfische in der Wohnung - erheblichen Befall muss der Vermieter beseitigen
Sehr oft finden sich Silberfische in Wohnungen - aber handelt es sich um einen erheblichen Befall, den der Vermieter beseitigen muss?
Silberfische in der Mietwohnung, was tun?
Mieter muss zur Vermeidung von Ungeziefer in der Wohnung Sorgfaltspflichten beachten
Um dem Eindringen und der Vermehrung von Ungeziefer entgegenzuwirken, muss der Mieter die üblichen Sorgfaltspflichten beachten:
- Lebensmittel nicht offen lagern oder herum stehen lassen, die Wohnung sauber halten, Lebensmittelmüll regelmäßig in kurzen zeitlichen Abständen entsorgen.
- Der Vermieter ist immer über ein vermehrtes Auftreten von Ungeziefer zu informieren:
Ungeziefer - Vermieter schnell über Befall, Auftreten informieren
Bei einem erheblichen Ungezieferbefall, der in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt, besteht das Recht auf Mietminderung.
Zur Höhe einer möglichen Kürzung der Miete sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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Redaktion
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