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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Mängel an der Mietwohnung und die Einschränkung der Nutzung
Ist eine gemietete Sache nicht so, wie sie nach dem Gesetz, dem Vertrag oder nach der Üblichkeit sein soll, dann spricht man von einem Mangel. Dieser Sachverhalt kann auch auf eine Mietwohnung zutreffen. Es kann dann für Mieter das Recht auf eine Mängelbeseitigung und eine Mietminderung bestehen, wenn Mängel zu einer Einschränkung der Nutzung der Wohnung führen.
Wann handelt es sich bei Mängeln der Mietwohnung um eine Einschränkung der Nutzung?
Darin stecken drei Fragen:
- Wie soll die Mietwohnung sein - Sollbeschaffenheit oder Sollzustand der Wohnung:
Mängel - Welchen Zustand der Wohnung schuldet der Vermieter? - Wie ist die Sache tatsächlich?
- Ist der Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt?
​​​​​​​Welche Abweichung ist vom Mieter hinzunehmen, welche nicht mehr?
Tatsächlicher Zustand der Wohnung - ist der Gebrauch, die Nutzung wesentlich beeinträchtigt?
Für die zweite Frage, wie ist die Sache tatsächlich, muss überlegt werden, wie man den Zustand beschreiben und wie man ihn beweisen kann.
- Auch muss beschrieben werden, durch was, warum der Gebrauch, die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist:
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein
Letztlich muss vielleicht ein Richter nach langer Zeit prüfen - und ohne sich den Zustand selbst ansehen zu können -, ob ein Mangel vorlag, ob er erheblich war.
Hier kann es leicht zu Fehleinschätzungen kommen, es muss daher immer geprüft werden, ob der Mangel tatsächlich erheblich ist.
Einschränkung der Nutzung - Mängel der Mietwohnung muss der Mieter beweisen
Sie als Mieter haben die volle Beweispflicht, und das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Mietminderung in Anspruch nehmen, womöglich Miete einbehalten.
- Es ist entscheidend, Beweise frühzeitig festzuhalten, bzw. zu sichern (Zeugen, Fotos, Kostenvoranschlag, Privatgutachten, Beweisverfahren, Klage).
Zu häufig vorkommenden Mängeln finden Sie im Portal Beschreibungen und Hinweise, SUCHE nutzen: FAQ zur Suche im Portal nach Ergebnissen
Erhebliche Mängel der Mietwohnung muss der Vermieter beheben, reparieren
Es können dann verschiedene Konsequenzen in Betracht kommen.
- Zunächst muss der Vermieter über den Mangel informiert werden:
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern - Der Vermieter muss einen erheblichen Mangel beseitigen (Leistungspflicht):
Mängel in der Mietwohnung muss der Vermieter beseitigen - Die Miete kann zu mindern sein:
Mietminderung wegen Mängeln, was beachten? - Ein Teil der Miete kann ggf. zurückzuhalten werden:
Zurückbehaltungsrecht - Miete ganz oder teilweise einbehalten - Es kann aus der Schlechtleistung des Vermieters auch seine Verpflichtung entstehen, entstandene Schäden zu ersetzen:
Pflicht des Vermieters bei Mängeln - Schadenersatz für Mieter - Eine Ersatzvornahme (Mängel als Mieter selbst reparieren lassen) kann in Frage kommen:
Ersatzvornahme - als Mieter Mängel beseitigen, Reparatur beauftragen - Mieter können die Mängelbeseitigung auch gerichtlich durchsetzen.
Mängel der Mietwohnung - Klage auf Instandsetzung, Reparatur - In ganz besonderen Fällen kann ein Kündigungsrecht des Mieters entstehen:
Mietwohnung - Als Mieter den Mietvertrag kündigen
Als Mieter den Mietvertrag wegen baulicher Mängel kündigen
Nehmen Sie frühzeitig fachkundigen Rat in Anspruch, um zu überprüfen, ob wirklich ein erheblicher Mangel besteht, wie schwer er zu bewerten ist und wie Sie strategisch am besten vorgehen können.
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