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Ratgeber Untervermietung
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Scheinbaustelle - auf Baustelle des Vermieters ist keine Bautätigkeit
Immer wieder kommt es vor, meist in Ballungsgebieten, dass am oder in einem Haus, in dem Wohnungen vermietet sind, sogenannte Pseudobaustellen eingerichtet werden, Baustellen nur zum Schein, auf denen eine Bautätigkeit gar nicht stattfindet.
Baustelle im Haus als Mittel für die Entmietung, Verdrängung von Mietern
Mit Baustellen, die zum Schein eingerichtet werden, soll Mietern das Leben schwer gemacht werden. Häufig sind Scheinbaustellen ein Baustein für eine beabsichtigte Entmietung - mit freien Wohnungen erzielen Eigentümer und Spekulanten einen sehr viel höheren Verkaufspreis.
Als Mieter ist man solchen Methoden nicht hilflos ausgeliefert. Wird die Baustelle am Gebäude nur zum Schein errichtet und findet keine nennenswerte Bautätigkeit statt, so können Mieter dagegen vorgehen.
Wird eine Baustelle nur zum Schein errichtet - Mieter können dagegen vorgehen
Handelt es sich dabei um Maßnahmen wie die Einrüstung des Gebäudes, durch die der Wohnung Licht entzogen wird, dann ergibt sich ein Anspruch des Mieters bereits aufgrund der offensichtlichen Besitzbeeinträchtigung.
- Auch der Antrag auf Erlass einer strafbewehrten einstweiligen Verfügung kommt häufig in Betracht.
Keine Bautätigkeit auf Baustelle - Beseitigung einer Scheinbaustelle gerichtlich durchsetzen
Selbst wenn die Mietsache nicht direkt beeinträchtigt wird, kann ein Beseitigungsanspruch hinsichtlich einer zum Schein eingerichteten Baustelle bestehen.
- Das Landgericht Berlin hat z.B. am 25.11.2015 (Az.: 67 S 379/14) in einem Fall zugunsten des Mieters entschieden, bei dem der Vermieter verpflichtet wurde, die "Baustelle" im Treppenaufgang zu beseitigen.
Provisorische Baustelle im Treppenhaus - Mieter haben Anspruch auf Beseitigung
Der Vermieter hatte das gesamte Treppenhaus mit einer Holzverschalung zur Baustellensicherung ausgestattet. Nachweislich wurde jedoch über einen langen Zeitraum keine nennenswerte Bautätigkeit ausgeführt.
Grundsätzlich ist ein Treppenhaus nicht Gegenstand der Mietsache (Wohnung). Der Vermieter kann diesen daher grundsätzlich frei gestalten. Nach Ansicht des Landgerichts findet dies jedoch dort seine Grenze, wo von der üblichen und vom Mieter zu erwartenden Gestaltung abgewichen wird. Die dauerhafte Gestaltung als provisorische Baustelle sei daher vom Mieter nicht hinzunehmen.
Pseudobaustelle, Scheinbaustelle - Beweise sammeln
In Missbrauchsfällen kann der Mieter gegen solche Praktiken vorgehen, muss allerdings dafür Beweise vorlegen.
- Dem Gericht muss nachgewiesen wewrden, dass keine oder extrem wenig Baustellentätigkeit besteht, z.B. mit einem Protokoll und Zeugen.
- Ein Bautagebuch kann nicht nur dazu dienen, dass Störungen festgehalten werden, es kann auch als Beweis dienen, dass keine nennenswerte Bautätigkeit auf der Baustelle besteht.
Bautagebuch, Bauprotokoll als Beweismittel für Störungen
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