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Schaden an der Mietwohnung durch Sturm, Regen, Unwetter

Entsteht an der Mietwohnung durch Sturm, Regen, Überschwemmung ein Schaden, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, dadurch entstandene Mängel zu beseitigen.

Unwetterschaden an der Mietwohnung - Instandsetzung, Reparatur durch Vermieter

Der Vermieter muss die Wohnung in gebrauchsfähigen Zustand halten, er muss für die Instandsetzung sorgen, § 535 Abs. 1 BGB.

Tritt durch einen Sturm, Eis, Schnee, Regen, Ãœberschwemmung oder sonstige Naturgewalt ein Schaden ein und ist dadurch die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, dann liegt in der Regel ein vom Vermieter zu beseitigender Mangel vor. 
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter

Extremer Schaden an der Wohnung, dem Haus durch eine Naturkatastrophe, Unwetter

Eine Beschädigung durch ein Unwetter kann so erheblich sein, dass eine Reparatur, Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist.

Handelt es sich um einen durch ein Unwetter entstandenen wirtschaftlichen Totalschaden, Zerstörung des Hauses, der Wohnung, dann muss der Vermieter nicht mehr für eine Instandsetzung sorgen - bei einer Naturkatastrophe ist das häufiger der Fall. Was gilt dann:

Unwetter -Sturm, Regen, Überschwemmung - Beseitigung der Mängel an Mietwohnung

Die Pflicht des Vermieters, die Mietsache instandzuhalten, und sie soweit erforderlich instandzusetzen, ist nicht abhängig davon, ob den Vermieter ein Verschulden an einem entstandenen Schaden trifft.

Bis zur Beseitigung des Mangels kann, bei einer erheblichen Auswirkung auf das Wohnen, die Nutzung der Wohnung, ein Anspruch auf Mietminderung bestehen.

Mangel anzeigen, Rechte geltend machen

  • Der Vermieter wird meist gegen solche Schäden versichert sein.
  • Vor der Schadensbehebung muss in der Regel zunächst die Besichtigung und Schadensbewertung durch die Versicherung abgewartet werden.

Nehmen Sie frühzeitig fachkundige Beratung in Anspruch!

Unwetter verursacht Schäden am Hausrat des Mieters

Die Gebäudeversicherung hat aber nicht für Schäden am Hausrat des Mieters Ersatz zu leisten (z.B. es regnet durch, das Sofa wird durchnässt). Für solche Schäden muss normalerweise nicht der Vermieter und dessen Versicherung eintreten.
Wasserschaden Starkregen - Schaden an Sachen, Hausrat des Mieters 

  • Nehmen Sie die eingetretenen Schäden sorgfältig auf, möglichst bevor etwas verändert wird, entsorgen Sie möglichst keine beschädigten Sachen, bis die Frage eines möglichen Schadenersatzes geklärt ist.
  • Prüfen Sie, ob Sie selbst eine Versicherung haben für solche Schäden.
    Elementarschadenversicherung für Mieter - was ist versichert? 

Melden Sie die Schäden dort und verlangen Sie eine rasche Besichtigung zur Feststellung der Schäden.

Schadenersatzanspruch gegen Vermieter wegen Schaden durch Unwetter

Ein Anspruch gegen den Vermieter auf Ersatz Ihrer Schäden besteht nur dann, wenn den Vermieter ein Verschulden trifft, wenn z.B. ein Schaden am Dach bereits bekannt war, und der Regen nur deshalb eindringen konnte, weil der Schaden nicht beseitigt wurde.



Redaktion


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