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Wasserschaden durch Starkregen, Unwetter in Mietwohnung, Keller

Mieter von Wohnungen haben Anspruch darauf, dass Schäden an der Bausubstanz, die durch einen Starkregen oder durch ein Unwetter in der Wohnung oder dem Keller entstehen, durch den Vermieter behoben werden. 

Unwetterschäden an Haus und Wohnung - Pflicht zur Schadensbeseitigung

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass eine Wohnung oder das Mietshaus, wenn durch ein Unwetter Schäden entstanden sind, Mieter in der Nutzung ihrer Wohnung (dem Haus) eingeschränkt sind, dann solche Nutzungseinschränkungen beseitigen:
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter 

Es kann sich deswegen auch ein Anspruch auf Mietminderung ergeben.
Mietminderung für Mietwohnung ist gesetzlich geregelt 

Totalschaden, Zerstörung von Haus, Wohnung durch Unwetter - Pflicht zur Schadensbeseitigung

Es kann eine Ausnahme für die Pflicht zur Schadensbeseitigung für Vermieter / Eigentümer geben, wenn durch eine Naturkatastrophe die Wohnung, das Haus zerstört wurde.

Ist das so, dann endet das Mietverhältnis automatisch, der Vermieter muss keine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen:
Unwetter, Naturkatastrophe - Schaden am Haus, an der Wohnung  

Gleichgültig, warum ein Wasserschaden entstanden ist - Vermieter muss Schaden beheben

Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die gemietete Wohnung uneingeschränkt nutzbar ist, die Mietwohnung keine Mängel hat. Für die Pflicht zur Schadensbeseitigung durch den Vermieter ist es unerheblich, ob jemand eine Schuld an einem Wasserschaden hat oder ob gar keine Schuld irgend jemanden trifft.​​​​​​

  • Für die Pflicht zur Schadensbeseitigung durch den Vermieter ist es unerheblich, durch welche Ursache ein Wasserschaden entstanden ist.
  • Der Vermieter hat in der Regel die Pflicht, durch ein Unwetter entstandene Schäden zu beseitigen und kann hierfür ggf. seine Wohngebäudeversicherung in Anspruch nehmen.
Hinweis

Vermieter beseitigt nicht den durch Regen eingetretenen Wasserschaden

Wenn der Vermieter auf die Aufforderung zur Mangelbeseitigung nicht reagiert, dann sollten Sie nochmals nachweisbar eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schadens setzen und können in dem Schreiben gleichzeitig, wenn der Vermieter in Verzug kommt, eine Ersatzvornahme ankündigen und durchführen.

Aufwand, Kosten des Mieters wegen einem Wasserschaden durch Unwetter

Mieter können Wohnung wegen Wasserschaden nicht nutzen

Ist die Wohnung z.B. vorübergehend nicht benutzbar, dann kann der Vermieter über die Gebäudeversicherung Mietern entstehende Kosten, Aufwand, wegen eines vorübergehenden Auszugs usw., regeln.

Auch eine Mietminderung wegen Wasserschaden durch Starkregen kommt in Betracht

Kann die Wohnung nicht oder nur zum Teil benutzt werden, dann ist grundsätzlich eine Mietminderung möglich  - es spielt keine Rolle, dass der Vermieter an Unwetterschäden keine Schuld hat.  
Mietminderung wegen Mängeln der Mietwohnung, was beachten? 

Wasserschaden durch Starkregen - Keller unter Wasser - Sachen des Mieters sind beschädigt

Läuft ein Keller bei Starkregen voller Wasser, und beschädigt Sachen des Mieters, dann zahlen weder die Gebäudeversicherung des Vermieters, noch die Hausratversicherung einen Schaden des Mieters. Die Regulierung eines solchen Schadens für beschädigte Sachen des Mieters kommt nur in Betracht, wenn der Mieter eine Elementarschadenversicherung (oft in Verbindung mit der Hausratversicherung) abgeschlossen hat.

Weitere Einzelheiten: 
Unwetter - Keller steht unter Wasser, wer haftet? 

Sorgfaltspflichten - wenn den Mieter eine Schuld am Wasserschaden durch das Unwetter trifft

Haben Sie als Mieter ihre Sorgfaltspflichten verletzt, haben Sie Schuld an dem entstandenen Schaden, dann können Sie keine Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen.

  • Dies ist z.B. der Fall, wenn tagelang ein Fenster nicht ordentlich verschlossen war, dadurch erst das Wasser in die Wohnung (oder den Keller) eindringen konnte.  
  • Schäden an der Substanz der Wohnung oder dem Keller muss in der Regel der Vermieter trotzdem beseitigen.
  • Kann der Vermieter beweisen, dass den Mieter die Schuld am entstandenen Schaden an der Bausubstanz trifft, so ist deswegen eine Schadenersatzforderung möglich.
  • Mieter sollten den Schaden der Haftpflichtversicherung melden - es kann sein, dass diese den Schaden reguliert.
  • Wird ein Wasserschaden dem Vermieter nicht mitgeteilt und kommt es dadurch zu einem  zusätzlichen Schaden, z.B. Schimmelbildung, dann ist der Mieter für die Kosten der Beseitigung von Folgeschäden schadenersatzpflichtig, BGB § 280.

Schäden durch ein Unwetter an Möbeln, Einrichtung, Eigentum des Mieters

Grundsätzlich müssen Mieter Schäden, die an ihren Sachen oder den in die Wohnung eingebrachten Einrichtungsgegenständen entstehen, selbst tragen, wenn (oft in Verbindung mit einer Hausratversicherung) keine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. 

Weitere Hinweise auf unserer Seite:

Starkregen, Unwetter - Vermieter hätte den Wasserschaden verhindern können

Wenn den Vermieter ein Verschulden trifft, weil er von einer bestehenden Gefährdung wusste, und nichts unternommen hat, z.B., weil ihm der mangelhafte Zustand des Dachs bekannt war, können Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter wegen Schäden an Sachen des Mieters in Betracht kommen.

Für die Geltendmachung einer solchen Schadenersatzforderung sollten Mieter sich rechtlich beraten lassen.


Redaktion


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