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Wasserschaden, Rohrbruch - Schaden an Sachen des Mieters

Kommt es durch einen Rohrbruch zum Eindringen von Wasser oder Abwasser in die Wohnung des Mieters, entsteht dadurch ein Schaden am Hausrat, Sachen des Mieters, dann stellt sich immer wieder die Frage, wer für einen Wasserschaden haftet. , dann muss dafür normalerweise nicht der Vermieter haften.

Rohrbruch in der Mietwohnung - Eindringen von Wasser oder Abwasser

Der Vermieter ist verpflichtet, einen Rohrbruch umgehend zu beseitigen, und auch die Wohnung (Schäden an der Bausubstanz, feuchte Decken und Wände) instand zu setzen.

  • Durch das Eindringen von Wasser oder Abwasser können aber auch Sachen, Hausrat beschädigt oder zerstört werden.

Wasserschaden durch Rohrbruch oder Abwasser an Hausrat, Sachen in der Wohnung - Haftung

Normalerweise ist der Vermieter nicht verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die an Sachen, Hausrat des Mieters entstehen, dies infolge eines Rohrbruchs (oder auch Starkregen) in die Wohnung gelaufen  ist.

Hinweis


Bevor nach solch einem Schadenseintritt Sachen entsorgt werdenen, ist sorgfältig zu protokollieren, was passiert ist. Beweise durch Fotos und Zeugen sichern!

Wasserschaden - Schadenersatz für Mieter, wenn der Vermieter schuld ist

Nur wenn den Vermieter am Eintritt des Schadens ein Verschulden trifft, kommt in Betracht, dass er auch für einen entstandenen Schaden am Eigentum des Mieters einstehen muss.

  • Ein Verschulden kann z.B. vorliegen, wenn Sie einen sich ausbreitenden Wasserfleck oder die schadhafte Dachrinne gemeldet hatten, der Vermieter nichts unternommen hat, oder wenn Handwerker des Vermieters die Wasserleitung oder eine Abflussleitung beschädigt haben.

Wasserschaden in der Mietwohnung - Hausratversicherung informieren

  • Mieter müssen sich selbst sich an die Hausratversicherung wenden und den Ersatz der Schäden an ihrem Hausrat, Möbeln usw. verlangen.
  • Haben Mieter keine Hausratversicherung, dann bleiben Sie auf solchen Schäden sitzen.

Ansprüche für Mieter weil durch Wasserschaden, Rohrbruch die Wohnung nicht benutzbar ist

Es kommt vor, dass ein Wasserschaden so groß ist, dass Mieter die Wohnung zeitweise nicht mehr nutzen können.

Ist ein vorübergehender Auszug erforderlich, dann übernimmt in der Regel die Gebäudeversicherung des Vermieters die dadurch Mietern entstehenden Kosten. 

Hinweis


Entsteht Mietern Aufwand wegen einer Instandsetzung, z.B. Reinigungskosten, der Stromverbrauch von Entfeuchtungsgeräten, so sind solche Kosten vom Vermieter zu ersetzen.
Aufwendungsersatz 

Mieter hat Schuld am entstandenen Wasserschaden - Haftung des Mieters

Ist der Mieter Schuld an einem entstandenen Wasserschaden, dann ist es so, dass die Hausratversicherung Schäden, die an Sachen eines Nachbarn entstanden sind, nicht ersetzt, bzw. reguliert.

Wasserschaden - wer haftet für Schäden durch ausgelaufenes Waser beim Nachbarn?

Ist die Badewanne in der Wohnung übergelaufen, dann entstehen meist Schäden nicht nur am eigenen Hausrat, sondern auch an Sachen von Nachbarn.

  • Für die Schäden am eigenen Hausrat haftet man dann selbst.
  • Schäden an Sachen von Nachbarn können von einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein.

Ist keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, dann kommt die Haftung des Mieters in Betracht.

Schaden am Hausrat eines Nachbarn können von dessen Hausratversicherung reguliert werden - diese kann dann aber Rückgriff beim verursachenden Mieter nehmen.

Bestehen durch den Wasserschaden Schäden an der Bausubstanz, dann werden diese von der Gebäudeversicherung des Hauseigentümers reguliert.



Redaktion


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