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Instandsetzung Wohnung - Mieter entstehen Kosten - Kostenersatz

Für Kosten, die Mietern durch Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters entstehen, muss der Vermieter Aufwendungsersatz leisten.

Instandsetzungsmaßnahmen führen zu Kosten für die Mieter

Hat der Vermieter umfangreiche Arbeiten, größere Instandsetzungen, zum Beispiel die Erneuerung der Elektroleitungen oder Steigeleitungen angekündigt, dann können im Rahmen solcher Arbeiten Mietern Kosten entstehen, z.B. für Renovierungen, Reinigungsarbeiten, Schaffung der Baufreiheit.

  • Für die sogenannte "Baufreiheit" (Wegräumen von Sachen, Möbeln und Einrichtung usw.) ist der Vermieter zuständig - erledigen Sie das selbst, dann sollten Mieter mit dem Vermieter am besten vorher vereinbaren, dass für diese Arbeiten Kostenersatz geleistet wird.
    Baufreiheit in Mietwohnungen - Platz für Handwerker schaffen

Arbeiten zur Instandhaltung der Wohnung müssen Mieter dulden

Arbeiten, die zur Instandhaltung der Wohnung erforderlich sind, sind von den Mietern zu dulden: 
Handwerkern Zutritt verweigert - Kündigung Mietvertrag möglich

Hinweis


Recht auf Mietminderung wegen Instandhaltungsarbeit in der Wohnung
Wenn durch die Arbeiten eine erhebliche Beeinträchtigung für die Nutzung der Wohnung entsteht, kann die Miete gemindert werden:
Mietminderung wegen Mängeln der Mietwohnung, was beachten?

Kostenersatz für die Beaufsichtigung von Handwerkern, Arbeiten in der Mietwohnung

Mieter sollten prüfen, ob während der Arbeiten eine Person (bzw. die Mieter selbst) in der Wohnung sein sollte, die die Arbeiten beaufsichtigt.

  • Erforderliche Aufwendungen des Mieters sind in angemessenem Umfang vom Vermieter zu tragen, bzw. dem Mieter zu erstatten, § 555a Absatz 3 BGB.
    Ggf. können Mieter auch einen Vorschuss für ihnen entstehende Kosten verlangen.
  • Vor Beginn von Arbeiten sollten Sie prüfen, welche Kosten entstehen können: 
    Z.B. Reinigungskosten, erhöhte Kosten für de Essensversorgung, weil die Küche nicht benutzbar ist, Kosten für die Beaufsichtigung der Wohnung, usw.

Gleiches gilt übrigens, wenn es nicht um Instandsetzung, sondern um Aufwendungen für Modernisierungsmaßnahmen geht.

Am besten vorher Vereinbarung schließen über Kostenerstattung

Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte am besten vor den Arbeiten mit dem Vermieter vereinbart werden, dass er für Zeiten der Beaufsichtigung der Wohnung einen angemessenen Kostenersatz bezahlt.
Kostenerstattung von Aufwendungen des Mieters - Höhe, Stundenlohn 

  • Ob im Streitfall ein Gericht Kosten für eine Aufsichtsperson zubilligt, ist nicht sicher.

Instandsetzung der Mietwohnung - wegen Arbeiten für die Dauer der Arbeiten ausziehen

Für die Vornahme größerer Arbeiten muss auch geprüft werden, ob Mieter während dieser Zeit in der Wohnung bleiben können, ob der Verbleib in der Wohnung zumutbar ist.

Hinweis


Es ist nicht vorauszusehen, ob im Streitfall das für Sie zuständige Gericht den Ersatzwohnbedarf anerkennt, wenn Ihnen während der Arbeiten alles zu viel wird, Sie sich eine Ersatzunterkunft suchen, oder welche Kosten ein Gericht als zu erstattenden Kostenaufwand als angemessen ansieht.

Daher sollte diese Frage nach Möglichkeit vor Beginn der Arbeiten mit dem Vermieter geklärt und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Instandsetzung Mietwohnung - starke Beeinträchtigung durch Arbeiten, Ersatzwohnung

Ergibt sich, dass die Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten Mietern nicht zugemutet werden können, dann können Mieter durchaus verlangen, dass ihnen die Kosten für von Ihnen besorgten Ersatzwohnraum - zum Beispiel eine Ferienwohnung, oder ein Hotelzimmer - in angemessenem Umfang - ersetzt werden, wenn nicht der Vermieter selbst entsprechenden Ersatzwohnraum zur Verfügung stellt.

Umfangreiche Instandsetzung der Wohnung - Mieter kann die Wohnung nicht nutzen

  • Grundsätzlich muss der Vermieter, wenn ein Verbleib in der Wohnung während der Arbeiten Ihnen nicht zugemutet werden kann, je nach Lage des Falles,

    - Umzugskosten, Rückumzugskosten

    - Renovierungs­kosten,

    - Reinigungskosten,

    - Hotelkosten etc.

    übernehmen.

Hinweis


Mieter müssen nicht jede vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung akzeptieren,

Umfangreiche Arbeiten in der Mietwohnung - Vereinbarung mit dem Vermieter schließen

Auch Instandhaltungsmaßnahmen, die sich erst mal wenig aufwändig anhören, können ärgerlich werden, wenn Sie nach Beginn der Arbeiten feststellen, dass Sie sich mit dem Vermieter streiten müssen, z.B. weil der entstehende Aufwand unterschätzt wurde, bzw., der Aufwand entgegen der Ankündigung des Vermieters doch sehr erheblich ist.

  • Bevor Arbeiten beginnen, sollten Sie nach Möglichkeit mit dem Vermieter eine Vereinbarung erzielt haben, wo ausgeführt ist, welchen Umfang die Instandsetzungsarbeiten haben, welche Räume betroffen sind, an welchen Tagen gebaut wird, wie lange die Arbeiten voraussichtlich dauern, ob nachher eine (Teil-) Renovierung erforderlich wird und regeln Sie, in welcher Höhe Sie für Ihren Aufwand einen Kostenersatz bekommen.
  • Dies gilt auch die Vornahme einer Modernisierung:
    Modernisierungsvereinbarung mit Vermieter kann Vorteile bieten 

Belege für Aufwendungen sammeln

Ist keine vorherige Vereinbarung mit dem Vermieter zustande gekommen, dann müssen Sie für eine Erstattung Ihrer Aufwendungen später die Ihnen entstandenen Kosten nachweisen und belegen.
Sie müssen dann auch darlegen, dass Ihre Ausgaben erforderlich waren, wegen der Arbeiten entstanden sind.

Hilfreich ist es den jeweiligen Bauzustand der Wohnung zu dokumentieren (Fotos) und Sie sollten auch Zeugen haben.

In der Wohnung sind Schäden durch vom Vermieter beauftragte Arbeiten entstanden

Der Vermieter muss die Mietwohnung während der Dauer des Mietvertrages in einem vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand halten, daher auch von ihm bzw. seinen Beauftragten verursachte bzw. zu verantwortende Beschädigungen im Rahmen von vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten (z.B. an der Tapete usw.) wieder in Ordnung bringen.

Wenn das vom Vermieter nicht erledigt wird, sollten Sie die Schäden genau dokumentieren () Fotos, Zeugen) und den Vermieter zur Schadensbeseitigung auffordern.

Keine Mängelbeseitigung durch Vermieter - Mieter repariert in Eigenleistung - Aufwandsersatz

Beseitigen Mieter einen Mangel im Rahmen einer angekündigten Ersatzvornahme selbst, erledigen in Eigenleistung eine Reparatur für die der Vermieter zuständig ist, dann können Mieter dem Vermieter diese Leistung in Rechnung stellen.

Voraussetzung ist immer, dass die Reparatur fachmännisch (fachgerecht) erfolgt ist.

  • Mieter können in solchen Fällen als Aufwendungsersatz für eigene Arbeiten nicht den Stundenlohn eines Fachhandwerkers oder einen Meisterlohn verlangen. 
  • Einzelne Gericht haben entschieden, dass jedenfalls Stundenlöhne im Bereich des Mindestlohns für die eigene Arbeitsleistung zu ersetzen sind.
    Weitere Hinweise: Kostenerstattung für Mieter - Höhe der Aufwendungen, Stundenlohn 


Redaktion


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