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Instandsetzung Wohnung - Mieter entstehen Kosten - Kostenersatz
Hat der Vermieter umfangreiche Arbeiten, größere Instandsetzungen, zum Beispiel die Erneuerung der Elektroleitungen oder Steigeleitungen angekündigt, dann können im Rahmen solcher Arbeiten Mietern Kosten entstehen, z.B. für Renovierungen, Reinigungsarbeiten, Schaffung der Baufreiheit.
Für die sogenannte "Baufreiheit" (Wegräumen von Sachen, Möbeln und Einrichtung usw.) ist der Vermieter zuständig - erledigen Sie das selbst, dann sollten Mieter einen Aufwandsersatz mit dem Vermieter für diese Arbeiten vereinbaren.
Baufreiheit in Mietwohnungen - Platz für Handwerker schaffen
Arbeiten zur Instandhaltung der Wohnung müssen Mieter dulden
Arbeiten, die zur Instandhaltung der Wohnung erforderlich sind, sind zu dulden:
Handwerkern Zutritt verweigert - Kündigung Mietvertrag möglich
Recht auf Mietminderung wegen Instandhaltungsarbeit in der Wohnung
Wenn durch die Arbeiten eine erhebliche Beeinträchtigung für die Nutzung der Wohnung entsteht, kann die Miete gemindert werden:
Mietminderung wegen Mängeln der Mietwohnung, was beachten?
Kostenersatz für die Beaufsichtigung von Handwerkern, Arbeiten in der Mietwohnung
Mieter sollten prüfen, ob während der Arbeiten in der Wohnung eine Person (bzw. der Mieter selbst) sein sollte, die Arbeiten beaufsichtigt.
- Immer:
Erforderliche Aufwendungen des Mieters sind in angemessenem Umfang vom Vermieter zu tragen, bzw. dem Mieter zu erstatten, § 555a Absatz 3 BGB.
Ggf. können Mieter auch einen Vorschuss für ihnen entstehende Kosten verlangen.
- Vor Beginn von Arbeiten prüfen, welche Kosten entstehen können:
Z.B. Reinigungskosten, erhöhte Kosten für de Essensversorgung, weil die Küche nicht benutzbar ist, Kosten für die Beaufsichtigung der Wohnung, usw.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte am besten vor den Arbeiten mit dem Vermieter vereinbart werden, dass er für Zeiten der Beaufsichtigung der Wohnung einen angemessenen Kostenersatz bezahlt.
Kostenerstattung von Aufwendungen des Mieters - Höhe, Stundenlohn
- Ob im Streitfall ein Gericht Kosten für eine Aufsichtsperson zubilligt, ist nicht sicher.
Instandsetzung der Mietwohnung - wegen Arbeiten für die Dauer der Arbeiten ausziehen
Für die Vornahme größerer Arbeiten muss auch geprüft werden, ob Mieter während dieser Zeit in der Wohnung bleiben können, ob der Verbleib in der Wohnung zumutbar ist.
Es ist nicht vorauszusehen, ob im Streitfall das für Sie zuständige Gericht den Ersatzwohnbedarf anerkennt, wenn Ihnen während der Arbeiten alles zu viel wird, Sie sich eine Ersatzunterkunft suchen, oder welche Kosten ein Gericht als zu erstattenden Kostenaufwand als angemessen ansieht.
- Daher sollte diese Frage nach Möglichkeit vor Beginn der Arbeiten mit dem Vermieter geklärt werden.
Instandsetzung Mietwohnung - starke Beeinträchtigung durch Arbeiten, Ersatzwohnung
Ergibt sich, dass die Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten Mietern nicht zugemutet werden können, dann können Mieter durchaus verlangen, dass ihnen die Kosten für von Ihnen besorgten Ersatzwohnraum - zum Beispiel eine Ferienwohnung, oder ein Hotelzimmer - in angemessenem Umfang - ersetzt werden, wenn nicht der Vermieter selbst entsprechenden Ersatzwohnraum zur Verfügung stellt.
Umfangreiche Instandsetzung der Wohnung - Mieter kann die Wohnung nicht nutzen
Grundsätzlich muss der Vermieter, wenn ein Verbleib in der Wohnung während der Arbeiten Ihnen nicht zugemutet werden kann, je nach Lage des Falles,
- Umzugskosten
(Nach Abschluss der Arbeiten sind auch die Kosten für den erneuten Umzug in Ihre Wohnung vom Vermieter zu übernehmen),- RenovierungsÂkosten,
- Reinigungskosten,
- Hotelkosten etc.
übernehmen.
Eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung muss nicht angenommen werden,
- der Anspruch auf Mietminderung entfällt dadurch nicht.
Umfangreiche Arbeiten in der Mietwohnung - Vereinbarung mit dem Vermieter schließen
Aber auch nicht umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen können aufwändig sein und ärgerlich werden, wenn Sie nach Beginn der Arbeiten feststellen, dass Sie sich mit dem Vermieter streiten müssen, z.B. weil der entstehende Aufwand unterschätzt wurde, bzw., entgegen der Ankündigung des Vermieters, sehr erheblich ist .
- Bevor Arbeiten beginnen, sollten Sie nach Möglichkeit mit dem Vermieter eine Vereinbarung erzielt haben, wo ausgeführt ist, welchen Umfang die Instandsetzungsarbeiten haben, welche Räume betroffen sind, an welchen Tagen gebaut wird, wie lange die Arbeiten voraussichtlich dauern, ob nachher eine (Teil-) Renovierung erforderlich wird und regeln Sie, in welcher Höhe Sie für Ihren Aufwand einen Kostenersatz bekommen.
- Dies gilt auch die Vornahme einer Modernisierung:
Modernisierungsvereinbarung mit Vermieter kann Vorteile bieten
Ist keine Vereinbarung mit dem Vermieter möglich, dann müssen Sie wegen der Erstattung Ihrer Aufwendungen die Ihnen entstandenen Kosten nachweisen und belegen, dass Ihre Ausgaben erforderlich waren, wegen der Arbeiten entstanden sind.
Hilfreich ist es den jeweiligen Bauzustand der Wohnung zu dokumentieren (Fotos) und Sie sollten auch Zeugen haben.
- Ist keine Einigung mit dem Vermieter möglich, dann sollten Sie zur Durchsetzung rechtlichen Rat in Anspruch nehmen.
Kostenerstattung von Aufwendungen des Mieters - Höhe, Stundenlohn
In der Wohnung sind durch vom Vermieter beauftragte Arbeiten Schäden entstanden
Der Vermieter muss die Mietwohnung während der Dauer des Mietvertrages in einem vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand halten, daher auch von ihm verursachte bzw. zu verantwortende Beschädigungen im Rahmen von vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten (z.B. an der Tapete usw.) wieder in Ordnung bringen.
Wenn das vom Vermieter nicht erledigt wird:
- Hierfür kann eine Ersatzvornahme möglich sein,
- auch eine Klage auf Instandsetzung:
Mängel beseitigen - Instandsetzung gegen Vermieter einklagen
- Lassen Sie sich rechtlich beraten in solchen Fällen.
Keine Mängelbeseitigung durch Vermieter - Mieter repariert in Eigenleistung - Aufwandsersatz
Selten, aber es kommt durchaus mal vor:
Beseitigen Mieter einen Mangel im Rahmen einer angekündigten Ersatzvornahme selbst, erledigen in Eigenleistung eine Reparatur für die der Vermieter zuständig ist, dann können Mieter dem Vermieter diese Leistung in Rechnung stellen.
Voraussetzung ist immer, dass die Reparatur fachmännisch (fachgerecht) erfolgt ist.
- Mieter können in solchen Fällen als Aufwendungsersatz nicht den Stundenlohn eines Fachhandwerkers oder einen Meisterlohn verlangen.
- Für die eigene Arbeitsleistung hat das Amtsgericht Wetzlar in diesem Fall (für die durchgeführte Reparatur eines Rollladens) im Jahr 2012 einen Stundenlohn von 12,50 € einem Mieter zugesprochen.
Weitere Hinweise: Kostenerstattung für Mieter - Höhe der Aufwendungen, Stundenlohn
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Modernisierung - Aufwendungen des Mieters, Erstattung der Kosten
Redaktion
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