​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Als Mieter Schadenersatz bekommen - Pflicht zur Schadensminderung
Ist an der Mietwohnung oder an Sachen des Mieters ein Schaden entstanden, so ist der Geschädigte zur Schadensminderung verpflichtet. Wird die Pflicht zur Schadensminderung nicht beachtet, dann können Schadersatzansprüche nicht oder nur teilweise durchgesetzt werden.
Schäden in der Wohnung muss der Vermieter beseitigen - die Schadensursache ist egal
Der Vermieter ist immer verpflichtet, Schäden in der Wohnung zu beseitigen, er muss die vermietete Wohnung ohne Mängel zur Verfügung stellen.
- Es kommt nicht darauf an, wodurch der Schaden entstanden ist, der Vermieter muss den Schaden beheben.
Dem Mieter einer Wohnung ist ein Schaden entstanden - Verursacher haftet für Schaden
Schäden muss der Schädiger ersetzen, also derjenige, der den Schaden verursacht hat.
Für Schäden, die durch Mängel am Haus oder der Mietwohnung verursacht werden (z.B. durch Leitungsschaden, Feuer, Rauch, andere Einwirkungen) muss meist der Vermieter eintreten.
Vermieter soll Schaden des Mieters zahlen
Schadensminderung - Mieter müssen Kosten für entstandenen Aufwand gering halten
- In allen Fällen, in denen Mieter einen Anspruch auf Ersatz entstandener Kosten haben, ist darauf zu achten:
Es besteht die Pflicht einen Schaden zu mindern, es sollten keine zu hohen Kosten verursacht werden, die man dann gar nicht oder nur zum Teil ersetzt bekommen kann. - Der Vermieter muss nicht für vom Mieter aufgewendete Kosten aufkommen, die unverhältnismäßig sind, bei sorgfältigem und zumutbarem Handeln deutlich niedriger hätten ausfallen können.
Schadenersatz für Mieter - zu hohe Kosten muss der Vermieter Mietern nicht erstatten
Unverhältnismäßige Kosten muss er Vermieter seinem Mieter nicht erstatten:
Nach einem Wasserschaden ist die Wohnung unbewohnbar. Für die Dauer der Schadensbeseitigung wohnt der Mieter in einem Hotel, isst im Restaurant.
Am Ort war aber eine preiswerte, zumutbare Ferienwohnung anzumieten.
Die Selbstverpflegung wäre möglich gewesen, die Schadenshöhe dadurch wesentlich geringer.
- Auch die Beauftragung eines Notdienstes zur Schadensbeseitigung durch Mieter ist nur in Ausnahmefällen möglich - auch das fällt unter die Schadensminderungspflicht:
Auftrag an Notdienst für Reparatur durch Mieter - Erstattung Kosten.
Schadensminderungspflicht des Mieters - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt werden
Mängel an der Mietwohnung, Schäden, müssen dem Vermieter mitgeteilt werden:
​​​​​​​Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen.
Dies sollte nachweisbar sein, am besten schriftlich erfolgen.
Ohne Mitteilung eines Schadens können Mieter keine Mietminderung beanspruchen oder Schadenersatz für ihnen durch den Schaden entstandene Kosten fordern.
- Unterlassen Mieter diese Pflicht, und entsteht für den Eigentümer / Vermieter deswegen ein höherer Schaden, so kann sich der Mieter wegen einer unterlassenen Mängelanzeige, z.B. wegen dann höherer aufzuwendender Reparaturkosten, selbst schadenersatzpflichtig machen.
Lesetipps zum Thema
Schadenersatz - Als Mieter Schäden ersetzt erhalten
Verschulden des Vermieters, Verwalters - Schadenersatz für Mieter
Grobe Fahrlässigkeit - Verschulden des Mieters - Folgen und Haftung ​​​​​​​
Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten als Nebenpflichten des Mieters
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: