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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Mieter erteilt Auftrag an Notdienst für Reparatur - Erstattung Kosten
Besteht ein Notfall in der Wohnung, muss eine Reparatur schnell erfolgen, dann kann, wenn der Vermieter oder z.B. der Hausverwalter nicht erreichbar ist, der Mieter einen Notdienst für die Vornahme einer (vorläufigen) Reparatur beauftragen.
Beauftragung eines Notdienstes für eine Reparatur in der Wohnung - Dringlichkeit prüfen
Manchmal ist es ausreichend, dass ein Notdienst nur eine vorläufige Reparaturmaßnahme ausführt, einen Schaden nicht vollständig repariert.
- Dies sollten Mieter, besonders wegen meist hoher Kosten für eine Reparatur durch einen Notdienst beachten
- - falls nicht erforderlich, sollte keine umfassende Reparatur beauftragt werden, da Vermieter durchaus schon mal nur einen Teil der Kosten übernehmen, da die vollständige Ausführung nicht erforderlich war.
Reparatur eines Mangels ist nicht sehr eilig, dringlich - als Mieter keinen Notdienst beauftragen
Grundsätzlich müssen Mieter bei einem Schaden oder Mangel an der Wohnung erst versuchen, den Vermieter zu informieren, ihm eine Frist setzen, und androhen, sollte keine Behebung des Mangels erfolgen, das dann eine Reparatur selbst beauftragt wird.
Aber in Notfällen ist dies oft nicht möglich, der Mieter muss dann selbst handeln.
Heizungsausfall am Wochende oder an einem Feiertag ist kein Notfall für Auftrag an Notdienst
Auch wenn die Heizung an einem Wochenende ausfällt, dann ist dies kein Grund für die Beauftragung eines Notdienstes, da es sich in der Regel nicht um einen Notfall handelt.
Heizungsausfall ist meist kein Notfall - Beauftragung Notdienst
Hinweis
Voraussetzungen für die Beauftragung eines Notdienstes. Beachten Sie die Hinweise, denn man kann leicht auf den Kosten "sitzen" bleiben:
Als Mieter einen Notdienst beauftragen.
Notdienst musste beauftragt werden - Vermieter muss Kosten zahlen - Erstattung der Kosten
Konnte der Vermieter (Hausverwaltung etc.) über einen Schaden, dessen Beseitigung sehr dringlich war, nicht schnell informiert werden, musste daher ein Notdienst beauftragt werden, dann hat der Vermieter die hierfür entstandenen Kosten zu zahlen.
- Mieter müssen darauf achten, einen seriösen Notdienst zu beauftragen, der Leistungen nicht überteuert anbietet.
Vermieter will die Kosten für die Rechnung eines Notdienstes nur zum Teil oder gar nicht zahlen
Für die Kostenerstattung durch den Vermieter kommt es sehr auf die Umstände des Einzelfalls an, wie dringend eine Reparatur z.B. war, ob es sich um normal übliche Kosten handelt - oft kürzen Vermieter eine ihrer Meinung nach zu hohe Notdienstrechnung.
- Es besteht auch ein Risiko, dass der Vermieter sich weigert überhaupt solche Kosten zu übernehmen, wenn eine Reparatur ohne weiteres anders, ohne die Entstehung von hohen Kosten, hätte vorgenommen werden können.
- Es kann auch sein, dass eine vollständige Reparatur durch einen Notdienst nicht erforderlich war, der Vermieter argumentiert, dass eine vorläufige, teilweise Reparatur ausgereicht hätte, die Rechnung kürzt.
Reparaturkosten vom Vermieter für die Beauftragung eines Notdienstes bekommen
Gegenüber dem Notdienst sind Sie der Auftraggeber, müssen die Firma in der Regel selbst bezahlen.
Schicken Sie eine Kopie der Rechnung dem Vermieter oder der Hausverwaltung, bitten Sie um Überweisung des Betrages auf Ihr Konto.
Teilen Sie mit, dass Sie die Original-Rechnung übersenden, wenn die Rechnung seitens des Vermieters bezahlt ist.
Eine Verrechnung von (hohen) Geldforderungen für eine erfolgte Notreparatur mit der Miete sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung vornehmen - es sei denn, der Vermieter hat Ihnen schriftlich bestätigt, dass Sie den Rechnungsbetrag von der Miete einbehalten dürfen.
Redaktion
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