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Unterschrift unter Arbeitsbericht - Vermieter hat Handwerker beauftragt
Oft sollen Mieter gegenüber einem vom Vermieter beauftragten Handwerker einen Arbeitszettel (Arbeitsbericht) unterschreiben.
Besonders dann, wenn man mit einer Leistung nicht zufrieden ist, oder man ist sich einfach unsicher, eine Unterschrift zu leisten:
- Mieter können den Arbeitsbericht unterschreiben, diesen auch mit einem Kommentar, einer Bemerkung versehen.
Stundennachweis, Leistungen der Handwerksfirma als Mieter bestätigen, unterschreiben
Sie sind nicht verpflichtet, eine Unterschrift zu leisten.
- Es schadet aber auch nichts, wenn Sie unterschreiben, wenn z.B. nur die Bestätigung der aufgewendeten Zeit verlangt wird.
- Wenn es um komplizierte Arbeiten geht, die Sie gar nicht überblicken können, kann ein Zusatz sinnvoll sein:
"Eine Abnahme der Arbeiten erfolgt durch den Vermieter / die Verwaltung". - Wenn Ihrer Ansicht nach die Arbeiten nicht zum Erfolg geführt haben, sollten Sie den Zusatz hinzufügen:
"Mangel (Mängel) nicht beseitigt".
Handwerker legt Arbeitszettel, Arbeitsnachweis dem Mieter zur Unterschrift vor
Darauf sind häufig Einzelheiten eingetragen, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung ausgeführt wurden, welche Teile verwendet wurden. Meist ist ein Arbeitsbeginn und ein Arbeitsende eingetragen.
Arbeitsbericht des Handwerkers - Durchschrift, Kopie bekommen
Sie können verlangen, dass Ihnen eine Durchschrift des Arbeitsberichts, den Sie unterschreiben sollen, übergeben wird.
Ist der Handwerker dazu nicht bereit, dann leisten Sie einfach keine Unterschrift.
Handwerksfirmen, die vom Vermieter z.B. für die Mängelbeseitigung beauftragt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber (Vermieter, Hausverwaltung) nachweisen, welche Arbeiten gemacht wurden und bei Stundenvergütung braucht auch die Firma die Angaben, wie lange das gedauert hat.
​​​​​​​Arbeitsbericht unterschrieben - Handwerker hat Mängel nur teilweise oder gar nicht beseitigt
Wenn Ihnen erst später, nachdem der Handwerker weg ist, klar wird, dass der Mangel in Wahrheit gar nicht - oder nicht vollständig - beseitigt ist, dann hindert Sie eine geleistete Unterschrift auf dem Arbeitszettel nicht, das zu beanstanden und gegenüber dem Vermieter zu reklamieren.
- Sie sollten dann umgehend, möglichst schriftlich dem Vermieter wieder mitteilen, dass der Mangel fortbesteht:
Trotz Reparatur sind Mängel nicht behoben - Mitteilung an Vermieter - Sie sollten nachweisen können, dass Ihr Vermieter / die Verwaltung Ihr Schreiben bekommen hat.
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