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Mängel Mietwohnung - Vermieter muss fachgerechte Reparatur machen

Der Vermieter hat für die fachgerechte Beseitigung eines Mangels in der Mietwohnung zu sorgen. Dafür muss der Vermieter über einen Mangel informiert sein.

Mängel an der Wohnung dem Vermieter mitteilen, Reparatur fordern

Mieter finden nachfolgend einen Musterbrief für die Mitteilung von Mängeln an den Vermieter:
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern 

Bei erheblichen Mängeln der Wohnung haben Mieter das Recht zur Mietminderung:
Mietwohnung hat erhebliche Mängel 

Vermieter beauftragt Handwerker, Firma oder sonstige Person zur Beseitigung des Mangels

Der Vermieter wird für Reparaturen in der Regel eine Firma beauftragen. Arbeiten, Reparaturen, sind entsprechend den Regeln, des Handwerks bzw. der Fachleute zu beheben, die für die Ausführung der Arbeiten entwickelt wurden.

Das ist aber nicht immer eine Gewähr dafür, dass die Arbeiten auch fachgerecht ausgeführt werden. Es gibt eine große Bandbreite zwischen sorgfältig und umsichtig arbeitenden Handwerkern und oberflächlicher Arbeit bis hin zum Pfusch: 
Mängelbeseitigung - Reparatur erfolglos, Handwerkerpfusch 

Firma führt Reparatur, Mängelbeseitigung in der Mietwohnung nicht ordentlich aus

Für Mieter ist besonders schwierig, Arbeiten hinsichtlich einer fachgerechten Ausführung zu beurteilen, weil meist keine speziellen Fachkenntnisse dafür vorhanden sind.

  • Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine vom Vermieter beauftragte Firma nicht sorgfältig geplant hat, dass sie nicht umsichtig - und auch rücksichtsvoll gegenüber Ihren Sachen - vorgeht oder nicht sorgfältig arbeitet, sollten Sie die einzelnen Schritte oder Arbeiten dokumentieren - durch Notizen und ggf. durch Fotos - ggf. vorsichtig die Handwerker ansprechen.
  • Handwerker reagieren auf Einmischung von Mietern oft sehr empfindlich - durch freundliche Ansprache können Sie den Handwerker vielleicht eher zu Sorgfalt anspornen als durch Schimpfen. Andererseits muss man manchmal auch klar und deutlich verlangen, dass z.B. angrenzende Bereiche sorgfältig abgedeckt werden müssen, oder dass nicht irgendein Rohr montiert wird, nur weil der Handwerker das passende Rohr nicht mitgebracht hat und nicht besorgen will. 
  • Wenn der Handwerker nicht einlenkt, und Sie den deutlichen Eindruck haben, dass die Arbeiten nicht fachgerecht sein können, sollten Sie die Beanstandungen dem Vermieter mitteilen, und auch dafür sorgen, dass Sie dies nachweisen können.
    Sie können z.B. einen Nachbarn als Zeugen hinzuholen, und Sie sollten Ihre Beanstandungen nicht nur mündlich, sondern auch immer schriftlich dem Vermieter übermitteln: 
    Trotz Reparatur sind Mängel nicht behoben - Mitteilung an Vermieter 

Lesetipp


Einen Arbeitsbericht des Handwerkers unterschreiben?

Arbeitsbericht unterschreiben - Vermieter hat Handwerker beauftragt 

Reparaturen - Mieter hat Hausrecht gegenüber Handwerkern und sonstigen Beauftragten

Rechtlich haben Sie in Ihrer Wohnung das Hausrecht, Sie können also auch einen Handwerker oder Verwalter, der sich danebenbenimmt, auffordern, Ihre Wohnung zu verlassen.

  • Bei der Mangelbeseitigung kann das aber zu Nachteilen führen, weil die Gerichte oftmals meinen, der Mieter müsse auch Pfusch, eine mangelhafte Arbeit, zunächst einmal dulden, und könne ja anschließend klären lassen, ob die Arbeiten fachgerecht sind.
  • Der Vermieter könnte behaupten, Sie hätten die Mangelbeseitigung behindert. Dies könnte Auswirkungen auf eine Mietminderung haben: 
    Mietminderung - Mieter soll Mängelbeseitigung verhindert haben 
  • Sie sollten, wenn schwierige oder umfangreiche Arbeiten bevorstehen, möglichst schon vorher sich anwaltliche Unterstützung sichern, so dass Sie notfalls auch zwischendurch Rat erhalten können, wie Sie sich verhalten sollen, ggf. auch dafür sorgen, dass ein Zeuge anwesend ist.

Mängelbeseitigung in Mietwohnung - der Auftraggeber des Handwerkers gibt die Weisungen

Wenn ausnahmsweise der Mieter selbst Auftraggeber des Handwerkers ist - z.B. bei der Ersatzvornahme, wenn der Vermieter sich in Verzug befand - dann können Sie als Auftraggeber natürlich  Arbeiten reklamieren, bemängeln. 

  • Grundsätzlich ist es so, dass der Handwerker Weisungen nur vom Auftraggeber - also dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung - entgegennehmen muss. 
Hinweis


Streitigkeiten darüber, ob Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, sind sehr umständlich. Letztlich können auch Gerichte dies nur mit Hilfe von Sachverständigen klären. 




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