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Ratgeber Untervermietung
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Mängel im Treppenhaus - Beseitigung - Mietminderung für Wohnung
Ist das Treppenhaus eines Mietshauses in einem schlechten Zustand, dann kann dies ein Mangel sein, den der Vermieter beseitigen muss, und auch eine Mietminderung kann möglich sein.
Ist ein schlechter Zustand des Treppenhauses vom Vermieter zu beseitigen?
Die Beurteilung, ob ein Mangel im Treppenhaus erheblich ist, vom Vermieter dann zu beseitigen ist und auch zur Mietminderung berechtigen kann, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Bei geringen Mängeln sollte überlegt werden, ob ein Streit mit dem Vermieter sich lohnt.
Der Anstrich des Treppenhauses im Mietshaus, der Wohnanlage ist mangelhalt, Putz löst sich
Ob ein Treppenhaus optisch ansprechend sein muss, lässt sich nicht allgemein festlegen.
- Lösen sich Anstriche, bröselt der Putz, sind große Feuchtigkeitsschäden vorhanden, dann entspricht das in der Regel nicht mehr einem vertragsgemäßen Zustand, es liegt dann ein Mangel vor.
- Wollen Sie eine Mietminderung in Anspruch nehmen, sollten Sie das zuvor fachlich mit einem Anwalt bzw. einer Mieterberatung anhand von detaillierten Fotos klären.
Das Treppenhaus eines Mietshauses muss für Mieter gefahrlos zu nutzen sein
Der Zustand eines Treppenhauses muss so sein, dass es gefahrlos nutzbar ist - nicht nur durch die Mieter des Hauses, sondern auch für Besucher, Lieferanten oder andere Personen, die es berechtigterweise nutzen.
Ist die Nutzung des Treppenhauses durch andere Mieter eine Gefahr für die Hausbewohner?
Das Treppenhaus darf nicht mit Regalen, Blumentöpfen, Schuhen, Abfalltüten oder sonstigen Dingen einzelner Mieter zugestellt sein - es muss im Fall einer Gefahr als Fluchtweg nutzbar sein:
Hausflur, Treppenhaus - Dinge abstellen als Mieter erlaubt?
In solchen Fällen können betroffene Mieter verlangen, dass der Vermieter sich um die Beseitigung kümmert, müsen dies dem Vermieter mitteilen.
Bodenbelag im Treppenhaus beschädigt - Unfallgefahr muss beseitigt werden
Der Bodenbelag darf nicht brüchig oder rissig sein, so dass eine Stolpergefahr besteht.
- Liegt ein Teppich aus, muss er befestigt sein - ein Ausrutschen oder Hängenbleiben ist eine erhebliche Unfallgefahr.
Treppengeländer im Treppenhaus eines Mietshauses ist beschädigt
Das Treppengeländer muss stabil sein, so dass man sich festhalten kann. Ein beschädigtes oder nicht stabiles Treppengeländer kann eine erhebliche Unfallgefahr sein, die der Vermieter schnell beseitigen muss.
Treppenhaus eines Mietshauses muss auch sauber sein, sonst ist das ein Mangel
Der Vermieter hat auch für eine ordentliche Reinigung zu sorgen, muss möglicherweise auch dafür sorgen, dass die Ursache für ein ständig stark verschmutztes Treppenhaus beseitigt wird. Ein Treppenhaus muss ein Mindestmaß an Sauberkeit aufweisen, so dass man mit sauberen Schuhen in die Wohnung kommen kann:
Mietminderung - Müll, Schmutz im Hausflur, Treppenhaus .
Auch Uringestank ist ein Mangel der Mietsache.
Häufiger Ausfall der Beleuchtung im Flur, Treppenhaus ist ein Mangel
Ein häufiger Ausfall der Beleuchtung ist ein Mangel, führt zu einer Unfallgefahr und ist vom Vermieter zu beseitigen - der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht.
Haustür zum Treppenhaus lässt sich nicht schließen, schließt schlecht
Lässt sich die Haustür nicht schließen, so ist dies ebenfalls ein vom Vermieter zu beseitigender Mangel, da dann unbefugte Personen das Haus betreten können - die Einbruchgefahr steigt, es kann auch zu Verschmutzungen kommen.
Schlechter Zustand, Mängel des Treppenhauses - Vermieter Mängel mitteilen
Hat das Treppenhaus Mängel dieser Art: der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, erhebliche Schäden, bzw. Schäden die eine normale Nutzung des Treppenhauses nicht zulassen, zu beseitigen.
Erforderlich ist, dass Sie den Mangel dem Vermieter mitteilen:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen - wenn erforderlich, auch eine Frist für die Beseitigung setzen:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen
Mietminderung für Mietwohnung bei Mängeln im Treppenhaus
Ist dem Vermieter der Mangel bekannt, kommt eventuell eine Mietminderung in Betracht:
Mietminderung - Vermieter müssen Mängel mitgeteilt sein.
- Für die Höhe der Minderung kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der Mangel erheblich ist, wie oft er eintritt, oder wie lange er andauert.
- Da man im Treppenhaus nicht wohnt, akzeptieren die Gerichte - wenn überhaupt - meist nur eine geringe Mietminderung.
Redaktion
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