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Rollator, Rollstuhl im Treppenhaus oder Hausflur abstellen

Sind Mieter oder auch Haushaltsangehörige des Mieters auf einen Rollator oder Rollstuhl für die Erhaltung ihrer Bewegungsfähigkeit angewiesen, dann muss der Vermieter das Abstellen solcher Gegenstände im Treppenhaus oder Hausflur dulden, wenn diese Hilfsmittel für andere nicht störend sind.

Vermieter fordert, dass ein Rollstuhl oder Rollator in der Wohnung abgestellt wird

Auch wenn ein Mietvertrag ein Verbot zum Abstellen von Gegenständen im Hausflur / Treppenhaus enthält, dann gilt dies nicht für einen Rollstuhl oder Rollator, wenn andere durch das Abstellen nur unwesentlich behindert werden.

  • Gehen keine wesentlichen Behinderungen oder ernsthafte Gefahren von einem abgestellten Rollstuhl oder Rollator aus, dann muss der Vermieter das Abstellen dulden, wenn Mieter (oder ein Mitglied des Haushalts) in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind.

Vermieter verlangt, den Rollstuhl oder Rollator in der Wohnung abzustellen

Betroffenen kann nicht zugemutet werden kann, solche Hilfsmittel über Treppen in die Wohnung zu bringen, oder vor der Benutzung aus der Wohnung (oder dem Keller) zu holen. 

Da dies meist nur mit Hilfestellung durch andere Personen möglich wäre, ist dies nicht zumutbar. In ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkten Menschen ist es ohnehin meist nicht möglich, solche Hilfsmittel alleine zu tragen.

Ein weiterer Grund: Betroffene könnten sich dann nicht alleine fortbewegen, da dann ja auch für das Verlassen (oder Betreten) des Hauses die Hilfe anderer erforderlich wäre, die Selbständigkeit von in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkten Menschen dadurch zu sehr bzw. mehr als zumutbar eingeschränkt sein würde.

  • Ggf. kann der Vermieter verlangen, dass ein Rollator oder ein Rollstuhl (wenn das möglich ist) zusammengeklappt wird.

Rollstuhl oder Rollator soll in der Erdgeschosswohnung abgestellt werden

Dies kann der Vermieter eventuell fordern, wenn sich eine Wohnung im Erdgeschoss eines Hauses befindet. Der Rollstuhl bzw. der Rollator muss dafür natürlich durch die Wohnungstür passen.

Aber auch eine solche Forderung können Vermieter oft nicht durchsetzen:

  • Gerade bei Rollstühlen ist das Verbringen bzw. Einfahren in die Wohnung öfter wegen einer zu geringen Breite der Wohnungseingangstür (oder auch wegen einer Bodenschwelle) gar nicht oder ebenfalls nur mit Hilfe anderer Personen möglich, und in einer Wohnung kann z.B. auch wegen eines viel zu engen Flures oder schmaler Zimmertüren keine Abstellmöglichkeit gegeben sein.

Rollstuhl, Rollator darf keine Unfallgefahr sein, andere Mieter, Besucher nicht behindern

Das Abstellen von Rollatoren und Rollstühlen im Haus darf nicht zu einer Unfallgefahr für Nachbarn oder auch für Besucher des Hauses werden, weil zum Beispiel ein Durchgang zu eng wird.

Abstellen eines Rollstuhls, Rollators im Hausflur - zu enger Fluchtweg, Brandschutz

Ein zu enger Durchgang in einem Hausflur kann eine wesentliche Behinderung für einen frei zu haltenden Fluchtweg sein - Brandschutzbestimmungen müssen beachtet werden!

Elektrischen Rollstuhl im Hof des Mietshauses, auf dem Grundstück abstellen

Auch hier gilt: Ist der Mieter darauf angewiesen, dann kann der Vermieter das Abstellen auf einer Grundstücksfläche nicht einfach verbieten, es müssten für ein Verbot ernsthafte Gründe vorliegen.


Redaktion


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