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Mietrechtliche Informationen zum Thema Fliesen in der Mietwohnung

Rund um das Thema Fliesen, mietrechtliche Auswirkungen, Streitigkeiten mit dem Vermieter. Was sollten Mieter für welchen Fall beachten?

Als Mieter in der Mietwohnung Fliesen legen, anbringen

Möchten Mieter neue Fliesen in der Wohnung legen oder einen Fliesenspiegel in der Küche oder im Bad anbringen, was sollten Mieter beachten:

Verfärbte, unansehliche oder brüchige Fliesenfugen - Schaden des Mieters oder des Vermieters?

Über die Ursache einer Verfärbung von Fliesenfugen betstehen oft Unstimmigkeiten und es kommt auch zum Streit wegen Schadenersatzforderungen - müssen Mieter verfärbte unansehnliche Fliesenfugen erneuern?

Im Lauf der Zeit können Fliesenfugen brüchig werden - müssen Mieter brüchige Fliesenfugen reparieren?

Schadenersatz wegen beschädigter Fliesen bei Auszug aus der Wohnung, Mietvertragsende

Wegen Bohrlöchern in Fliesen entstehen häufiger mietrechtliche Auseinandersetzungen, besonders bei einer Wohnungsrückgabe und Vermieter fordern Schadenersatz:

Alte Fliesen - Dürfen Mieter diese ohne Genehmigung mit Fliesenlack überstreichen?

Alte unansehnliche Fliesen im Bad oder der Küche - wenn Mieter zur Selbsthilfe greifen und die Fliesen lackieren, kann eventuell der Vermieter Schadenersatz fordern, oft ist aber kein Schadenersatz von Mietern zu zahlen:

Fliesen als Bodenbelag auf Balkon der Mietwohnung

Ist der Balkon mit Fliesen als Bodenbelag ausgestattet - wenn Fliesen brechen, Fugen ausbrechen, dann ist die Reparatur meist eine Instandhaltung, die der Vermieter erledigen muss.

Wie ist das, wenn dem Mieter ein schwerer Gegenstand auf die Fliesen gefallen ist und deswegen der Fliesenboden beschädigt ist?



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