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Angefragter Suchbegriff: Fliesen

Es wurden 20 Suchergebnisse gefunden:

Rund um das Thema Fliesen, mietrechtliche Auswirkungen, was beachten, finden Sie hier Artikel: Bohrlöcher - Darf man als Mieter einfach in die Fliesen bohren? Als Mieter in der Wohnung Fliesen legen, anbringen Neue Fliesen als Mieter

Bohren und Dübeln ist grundsätzlich erlaubt, im Zusammenhang mit Fliesen ist aber Vorsicht geboten. Bohren zwischen den Fliesen in Mietwohnung, also in den Fliesenfugen Das Bohren und Dübeln in die Fliesenfugen einer Wand,

Als Mieter will man in der Küche oder im Flur der Wohnung Fliesen legen, oder die Küche der Wohnung hat keinen Fliesenspiegel, die Wände im Bad sind nicht gefliest, Fliesen sind alt und hässlich, sollen erneuert werden? Was müssen Mieter für

Fliesen lackieren:  Wenn Sie sich das Überstreichen der Fliesen mit Lack nicht von Ihrem Vermieter genehmigen und sich nicht gleichzeitig von ihm zusichern lassen, dass Sie Ihren Anstrich bei Auszug nicht entfernen müssen, so kann

Bei Rückgabe einer Wohnung kommt es wegen Bohrlöchern in Fliesen oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Selbst wenn diese Bohrlöcher mit einer Spachtelmasse verschlossen wurden, kann es doch sein, dass solche Stellen auffällig,

Ein Fliesenspiegel in einer Küche ist zeitgemäß und gehört zur normalen Ausstattung einer Wohnung. Das Anbringen eines Fliesenspiegels durch den Mieter wird daher zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gezählt, der

Die Verfärbung von Fugen zwischen den Fliesen im Badezimmer ist meistens Folge eines vertragsgemäßen Gebrauchs - der Mieter ist in solchen Fällen nicht zur Erneuerung der Fugen verpflichtet. Fugen zwischen den Fliesen sind normalerweise

Besonders heikel sind Bohrlöcher, die direkt in Fliesen gesetzt wurden, wenn Fliesen durchbohrt sind. Diese Bohrlöcher sind oft an Stellen, die gut sichtbar sind, und können praktisch nicht "unsichtbar" gemacht werden.  Wurden

Mieter benötigen für eine bauliche Veränderung in der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters. Das kann für Umbauarbeiten, bei Einbauten in der Wohnung der Fall sein und dies gilt auch für Arbeiten im Bereich des Balkons oder auch in einem

Bei der Wohnungsrücknahme fordern Vermieter manchmal, dass der Holzfußboden, Dielenboden wegen Gebrauchsspuren, Kratzern abgeschliffen und versiegelt werden muss, verlangen Schadenersatz vom Mieter. Kratzer im Holzfußboden, Dielenboden der Wohnung

Wenn der Vermieter beim Auszug verlangt, dass Sie den Parkettboden ölen sollen, ist zu prüfen, ob Sie dazu verpflichtet sind, denn das Ölen des Parketts gehört normalerweise nicht zu den auszuführenden Schönheitsreparaturen. Hinweis Klauseln

Beim Einzug oder Auszug aus der Wohnung, auch während des Mietverhältnisses, ist das Rücken von Möbeln, Verschieben von Sachen üblich, und gehört zur normalen Nutzung der Wohnung durch den Mieter. Möbelrücken - Kratzer auf Boden, dem

Durch normale Abnutzung bzw. Benutzung eines in der Wohnung vorhandenen Bodenbelags verursachen Mieter keinen Schaden. Kein Schaden am Bodenbelag sind normalerweise auch Druckstellen in Bodenbelägen, die durch das Aufstellen von Möbeln,

Nachbarn müssen es hinnehmen, dass in einer Wohnung der Teppichboden durch einen Parkettboden ersetzt wird, auch wenn danach Schritte auf dem Parkett deutlich lauter sind als auf dem bisher in der Wohnung verlegten Teppichboden, der

Manchmal fordern Vermieter im Abnahmeprotokoll bei einer Wohnungsrückgabe, dass der Mieter den Parkettboden abschleifen und versiegeln soll, da dies eine vom Mieter auszuführende Schönheitsreparatur sei.  Einer solchen Forderung muss

Wurde eine Wohnung mit Teppichboden, Laminat, mit PVC-Fußboden angemietet, dann stellt sich bei der Wohnungsrückgabe häufig die Frage, ob bei diesen Bodenbelägen ein vom Mieter verursachter Schaden zu ersetzen ist. Schadenersatz für

Der Vermieter muss auch im Sommer dafür sorgen, dass Warmwasser in der Wohnung zur Verfügung steht. Versorgung der Mietwohnung mit Warmwasser als Vertragspflicht im Mietvertrag Ist die gemietete Wohnung mit einer zentralen Warmwasserversorgung

Es ist grundsätzlich anerkannt, dass es zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört, wenn Mieter zum Anbringen von üblichen Einrichtungsgegenständen (Regale etc.) in Wände bohren, Dübel verwenden. Was ist mit den dann vorhandenen

Für Mieter sind alle Arbeiten erlaubt, die der Einrichtung der Wohnung für die normale Nutzung  dienen. Hierfür braucht man keine Erlaubnis des Vermieters. Als Mieter darf man seine Wohnung nach eigenem Geschmack einrichten Wichtig hierbei

Ist die Ausführung der Schönheitsreparaturen  wirksam auf den Mieter übertragen , so sind Dübel vor dem Streichen von Wänden und Decken zu entfernen und die Bohrlöcher sind vor der Durchführung von Malerarbeiten fachgerecht zu