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Ratgeber Untervermietung
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Druckstellen auf Boden der Mietwohnung - normale Abnutzung?
Durch normale Abnutzung bzw. Benutzung eines in der Wohnung vorhandenen Bodenbelags verursachen Mieter keinen Schaden. Kein Schaden am Bodenbelag sind normalerweise auch Druckstellen in Bodenbelägen, die durch das Aufstellen von Möbeln, durch Möbelfüße entstanden sind.
Der Boden der Mietwohnung bei Mietvertragsabschluss hat bereits Abnutzungsspuren
Häufig liegt schon ein Bodenbelag in der Wohnung, Dielen, Kunststoffboden, Linoleum, Laminat, Teppichboden, Parkett oder andere Bodenbeläge,
In der Miete ist das Entgelt für eine normale Abnutzung enthalten, Mieter müssen für normale Abnutzungen der Bodenbeläge Vermietern keine Reparatur oder gar am Ende
des Mietverhältnisses die Erneuerung bezahlen.
- Schadenersatz für den Vermieter kommt nur dann in Frage, wenn es sich um eine Beschädigung
des Bodens handelt, für die Mieter verantwortlich sind.
Besonders wenn schon beim Einzug die Böden etwas ramponiert sind, Abnutzungsspuren oder gar Beschädigungen aufweisen, sollte dieser Zustand zusammen mit einem Zeugen aufgeschrieben werden, auch mit Fotos dokumentiert werden. Oder es sollte darauf geachtet werden, dass der Vermieter im Übergabeprotokoll den nicht mehr "neuwertigen" Zustand des Bodens, Abnutzungen und Beschädigungen festhält.
Mustervorlage: Protokoll über Zustand der Wohnung bei Einzug
Hinweis
Manchmal werden Mietwohnungen mit dem nackten Betonboden vermietet. Wenn beim Mietvertragsabschluss dazu nichts vereinbart wird, müssen Mieter selbst für einen Fußbodenbelag sorgen - und sie müssen dann auch am Ende die Wohnung nur in diesem Zustand zurückgeben.
Einzug in die Mietwohnung - die Wohnung hat keinen Bodenbelag
Schadenersatz für Möbelabdrücke, Druckstellen durch Möbel auf Bodenbelag in Mietwohnung
Zur normalen Benutzung einer Mietwohnung gehört das Aufstellen von Möbeln und Einrichtung.
- Sichtbare, normale Druckstellen auf einem Bodenbelag durch das Stellen von Möbeln sind kein Schaden, den der Mieter gegenüber dem Eigentümer / Vermieter ersetzen muss, sondern entstehen im Rahmen eines normalen Gebrauchs der Mietwohnung.
Druckstellen, Streifen und Kratzer auf Bodenbelag der Wohnung durch Bürostuhl
Anders kann es sein, wenn durch einen Bürostuhl Druckstellen (und Rillen) in einem Boden entstehen. Jeder Mieter hat eine vertragliche Sorgfaltspflicht und muss bei der Nutzung eines Bürostuhls auf die geeigneten Rollen, passend zum jeweiligen Bodenbelag, achten bzw. eine Bodenschutzmatte verwenden, damit Beschädigungen vermieden werden:
Bürostuhl - Beschädigung am Parkett, Laminat, PVC, Teppichboden
Schadenersatz vom Mieter, wenn Laminatboden beschädigt wurde
Anspruch des Vermieters auf Schadenersatz wegen übermäßiger Abnutzung des Bodens
Wurden die Grenzen eines vertragsgemäßen Gebrauchs überschritten, und wurde dadurch ein Fußboden bzw. ein Fußbodenbelag beschädigt, dann hat der Vermieter in der Regel einen Anspruch auf Schadenersatz.
Schadenersatz wegen Abnutzung, Beschädigung des Bodens - Abzug Neu für Alt
Meist muss bei einem zu zahlenden Schadenersatz der Mieter nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert einer Sache ersetzen,
- wenn keine preisgünstige Reparatur einer Sache möglich ist:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer - Für die Beurteilung, ob ein Schadenersatz für den Vermieter in Frage kommen kann, sind immer die Umstände des Einzelfalles maßgeblich. Wurden z.B. Beschädigungen durch Haustiere verursacht, dann kann es darauf ankommen, ob die Tierhaltung erlaubt war.
- Wird von Ihnen Schadenersatz gefordert, so sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Mieter hat Schaden verursacht - wie Zeitwert einer Sache berechnen?
Redaktion
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