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Bohren in Fliesen der Mietwohnung - Schadenersatz für Vermieter

Bei Rückgabe einer Wohnung kommt es wegen Bohrlöchern in Fliesen oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter.

Bohrlöcher in Fliesen - Mieter verschließt die Bohrlöcher mit Spachtelmasse

Auch wenn die Bohrlöcher mit einer Spachtelmasse verschlossen wurden, kann es sein, dass solche Stellen auffällig, unschön sind, besonders, wenn dies das Verschließen von Löchern in Fliesen und nicht in Fliesenfugen betrifft.

Handelt es sich bei direkt in Fliesen gebohrten Löchern um eine Beschädigung durch den Mieter, kann der Vermieter Schadenersatz fordern?

Bohren und Dübel setzen in der Mietwohnung gehört zur vertragsgemäßen Nutzung

Bohren und Dübeln für die Befestigung von üblicher Wohnungseinrichtung gehört normalerweise zu einem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. 

  • Mieter müssen Bohrarbeiten aber so durchführen, dass keine Beschädigungen entstehen.

Bohrlöcher in Fliesen der Mietwohnung

Bohrlöcher, die für die Anbringung einer nicht üblichen Wohnungsausstattung gesetzt wurden (z.B. Halterung an der Fliesenwand für einen Fernseher oder Radio im Bad), können als nicht vertragsgemäße Nutzung der Wohnung und damit als Beschädigung eingestuft werden. 

Schadenersatzforderungen des Vermieters können möglich sein.

Bohren in Fliesenfugen - werden die Fliesen nicht beschädigt, so gilt dies als erlaubt

Das fachgerechte Bohren in Fliesenfugen, also ohne dass angrenzende Fliesen beschädigt werden, gilt in der Regel als erlaubt. Bohrlöcher in Fliesenfugen können bei Rückgabe der Wohnung durch fachgerechtes Verspachteln wieder geschlossen werden.

Gerichtlich wurde entschieden, dass minimale Abplatzungen an Fliesen, die durch das Bohren in Fliesenfugen entstanden sind, zum vertragsgemäßen Gebruch der Mietwohnung gehören.

Gerichte können das im Einzelfall aber anders sehen.

Vermieter fordert Schadenersatz wegen Bohrlöchern in Wandfliesen der Mietwohnung

Das direkte Anbohren bzw. Durchbohren von Fliesen, kann als nicht fachgerecht gewertet werden und damit als Beschädigung gelten.

  • Auf Grund alternativer Befestigungsmöglichkeiten von Gegenständen auf Fliesen (z.B. durch Kleben), sollten Mieter immer prüfen, ob das Bohren zu vermeiden ist, damit Schäden und Streit vermieden werden.

Wohnungsrückgabe - Mieter hat in Fliesen gebohrt - Dübel sind in den Wandfliesen

Wegen direkt angebohrter Fliesen kann sich ein Mieter schadenersatzpflichtig machen. Die Verspachtelung solcher Stellen ist meist auffällig und unschön.

Hinweis


Müssten neue Fliesen verlegt werden, so muss sich der Vermieter in der Regel einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen. 

Bohrungen, Bohrlöcher in Fliesen - Pflichtverletzung des Mieters - Schadenersatz

Ob im Streitfall ein Gericht Bohrlöcher als Pflichtverletzung des Mieters sieht, oder als erlaubte und normale Nutzung der Wohnung wertet, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Dies gilt auch wenn es um die Anzahl von Bohrlöchern geht. 

Kommt es darüber zum Streit vor Gericht, dann wird in der Regel ein Gutachter feststellen, ob ein Schaden vorliegt, für den der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz hat - für die unterlegene Seite kann dies teuer werden.

    Hinweis


    • Melden Sie einen von Ihnen möglicherweise verursachten Schaden immer Ihrer Haftpflichtversicherung.
      Sind Mietsachschäden eingeschlossen, so kann die Schadensregulierung möglich sein.

    • Lassen Sie immer Ihren Mietvertrag prüfen, ob Sie zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, denn 

    bei einer unwirksamen Renovierungsklausel gelten für vorhandene Bohrlöcher andere Regeln: 
    Bohrlöcher schließen - Vereinbarung zu Schönheitsreparatur unwirksam? 

    - als im Falle einer wirksamen Renovierungsverpflichtung
    Schönheitsreparaturen - Dübellöcher vor Renovierung schließen.


    Redaktion


    Hinweis

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