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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Einrichtung der Mietwohnung - normale Arbeiten oder Umbau?
Für Mieter sind alle Arbeiten erlaubt, die der Einrichtung der Wohnung dienen, einer normalen Nutzung für das Wohnen entsprechen. Hierfür braucht man keine Erlaubnis des Vermieters. Aber wo ist möglicherweise eine Abgrenzung zu einem Umbau vorzunehmen, für die eine Erlaubnis des Vermieters benötigt wird?
Mieter dürfen ihre Wohnung nach eigenem Geschmack einrichten
Wichtig hierbei ist:
Es muss unterschieden werden zwischen normalen Arbeiten für die Einrichtung einer Wohnung und Umbauten, Umbaumaßnahmen im Rahmen der Einrichtung.
- Umbauten sind zuvor beim Vermieter zu beantragen:
Einbauten, Umbauarbeiten in Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter
Einrichtung der Mietwohnung - Beispiele für normale Arbeiten in der Wohnung
- Lampen aufhängen
- Hochbett aufbauen, einschließlich Montage an Wänden
- Einbauküche stellen (dies nur, wenn die Wohnung ohne Einbauküche vermietet wurde)
- Verlegung von Teppich oder Teppichfliesen (wird Fußbodenbelag mit Hilfe von Kleber verlegt, so sind Kleberreste bei Rückgabe der Wohnung zu entfernen)
- Regale stellen, auch bei Befestigung mit Hilfe von Dübel an Wänden.
Beim Anbringen von Regalen, Ablagen in einem Bad, sollte immer darauf geachtet werden, dass keine Fliesen durchbohrt werden.
Bohrlöcher, Schadenersatz für Vermieter wegen durchbohrter Fliesen
Laminatboden in der Wohnung als Mieter verlegen - Genehmigung vom Vermieter
Will man als Mieter Laminat verlegen, dann ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Die Verlegung von Laminat wird als Eingriff in die Bausubstanz gesehen, darf daher nicht ohne Erlaubnis erfolgen.
Als Mieter kann man auch nicht einfach einen vorhandenen Teppichboden gegen Laminat austauschen:
Teppichboden gegen Laminatboden als Mieter tauschen - Erlaubnis
Wohnung einrichten - für Umbauten muss der Mieter die Erlaubnis des Vermieters haben
Bevor Umbauten erfolgen, müssen diese in der Regel vom Vermieter genehmigt werden, zum Beispiel die Herstellung eines Wanddurchbruches, auch für den Aufbau eines Raumteilers kann die Genehmigung erforderlich sein:
Als Mieter Raumteiler, Trennwand, Zwischenwand einbauen
Für Einbauten in der Mietwohnung müssen Mieter oft eine Genehmigung des Vermieters haben
Dagegen ist z.B. der Einbau einer Katzenklappe, die Anbringung einer Markise auf dem Balkon, oder auch der Einbau einer Zwischenwand, in der Regel vom Vermieter zu genehmigen.
Redaktion
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