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Erlaubnis für Einbauten, Umbauarbeiten in Wohnung vom Vermieter

Mieter benötigen für eine bauliche Veränderung in der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters. Das kann für Umbauarbeiten, bei Einbauten in der Wohnung der Fall sein und dies gilt auch für Arbeiten im Bereich des Balkons oder auch in einem an Mieter vermieteten Garten, wenn dort etwas installiert werden soll. Was ist eine bauliche Veränderung?

Umbauarbeiten in der Mietwohnung durch Mieter - was ist eine bauliche Veränderung?

Bauliche Veränderungen sind in der Regel mit einfachen Mitteln (also z.B. bei Beendigung des Mietverhältnisses) nicht wieder zu beseitigen, es ist ein größerer Aufwand erforderlich.

Als bauliche Veränderung gelten alle Maßnahmen, für die ein Eingriff in die Bausubstanz vom Mieter beabsichtigt ist.

Erlaubnis vom Vermieter für Einbauten, Umbaumaßnahmen in der Wohnung

Wann braucht man für Umbauarbeiten, Einbauten, bauliche Maßnahmen eine Erlaubnis des Vermieters?

  • Es gilt: Jede Maßnahme, die eine bauliche Veränderung darstellt, setzt die Erlaubnis des Vermieters voraus. Das gilt zum Teil auch für Elektroarbeiten. Beispiel:
    Mieter wollen Elektroarbeiten in der Mietwohnung machen
  • Aber auch bei nicht ganz so großen Umbauten kann es sinnvoll sein, dies vorher mit dem Vermieter abzustimmen, am besten durch vorherige Erlaubnis des Vermieters, möglichst schriftlich oder sonst beweisbar.
  • Bei Mietverträgen, die vor dem 3.10.1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR abgeschlossen wurde, können die Regelungen für Mieter günstiger sein.

Genehmigung für bauliche Änderung im Bereich des Balkons ist für Mieter erforderlich

Bereits eine Bohrung in die Aussenwand der Mietwohnung im Bereich des Balkons, um irgendetwas stabil und dauerhaft zu befestigen, wird als bauliche Veränderung angesehen, die ohne Erlaubnis des Vermieters nicht möglich ist!
Sonnenschutz, Sichtschutz am Balkon der Wohnung anbringen

Auch die Anbringung einer Balkonsolaranlage kann dies betreffen:
Installation einer Balkonsolaranlage - Genehmigung für Mieter

Schriftliche Genehmigung vom Vermieter für Umbauarbeiten in der Wohnung einholen

Die Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters für erlaubnispflichtige Arbeiten ist zur die Vermeidung von Streitigkeiten mit dem Vermieter sehr wichtig.

  • Unerlaubte Umbauten, die in die Substanz des Hauses eingreifen, können sogar zu einer fristlosen oder fristgemäßen Kündigung des Mietvertrages führen!
    Beispielsweise kann ein Türdurchbruch in einer tragenden Wand, für den keine Genehmigung eingeholt wurde, die Kündigung des Mietvertrags auslösen.

Wichtig: 

Eine bauliche Veränderung, die nicht zu einer Gefährdung der Mietsache führt, rechtfertigt in der Regel keine Kündigung des Mietvertrages, sondern nur eine Klage des Vermieters auf Beseitigung und Unterlassung.

Aber: Im Einzelfall kann es auch hiervon Ausnahmen geben. Es ist Ihnen daher zu empfehlen, sich zu einem konkreten Streitfall rechtlich beraten lassen.

Sind Umbauten, Einbauten des Mieters am Ende des Mietvertrags zu entfernen?

Vermieter kann für Einbauten, Umbauten eine zusätzliche Kaution von Mietern verlangen

Der Vermieter kann die Erlaubnis für Umbauten davon abhängig machen, dass Mieter eine zusätzliche Kaution zahlen.

  • Das kann berechtigt sein, wenn am Ende des Mietverhältnisses ein Rückbau erfolgen soll, der Rückbau kostenaufwändig ist.

Musterbrief für die Einholung der Genehmigung für Umbauten, Einbauten, Baumaßnahmen

Für die Durchführung solcher Maßnahmen finden Sie hier einen:

Musterbrief für die Einholung der Genehmigung 

Bauliche Veränderungen für die Mieter in der Regel eine Genehmigung brauchen - Beispiele

Ist zu einem Thema ein Beitrag vorhanden, so können Sie den LINK dazu aufrufen.

A - Z

Genehmigungspflichtig sind auch bauliche Veränderungen in einem an Mieter vermieteten Garten: 
Garten ist an Mieter mitvermietet - Nutzung 


Redaktion


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