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Ratgeber Untervermietung
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Bohren in Kunststofffenster der Mietwohnung für Jalousien, Rollos
Bohren Mieter in Kunststofffenster ohne Einwilligung, Genehmigung des Vermieters, z.B. für das Anbringen von Rollos, Plissees, Jalousien oder Vorhängen, so kann dies zu Schadenersatz führen.
Bohren in Fensterrahmen - Vermieter können Schadenersatz für Beschädigungen verlangen
Wurde durch das Bohren die Substanz der Fenster beschädigt, dann kann dies sogar dazu führen, dass der Vermieter Fenster austauschen darf und der Mieter den Austausch bezahlen muss.
In solchen Fällen ist oft ein Abzug "Neu für Alt" möglich:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Schadenersatz wegen Bohrlöchern in Kunststofffenstern der Mietwohnung
Das Amtsgericht Berlin-Spandau (Az. 3b C 715/06) hatte einen solchen Fall zu entscheiden und kam zum Ergebnis, dass ein Anbohren der Rahmen von Kunststofffenstern eine Pflichtverletzung ist, wenn der Vermieter dafür dem Mieter keine Erlaubnis erteilt hat.
Bohrlöcher in Rahmen von Kunststofffenstern sind nicht einfach zu reparieren
Das Verschließen der Bohrlöcher ist in der Regel in einem Kuststofffenster nicht ohne weiteres möglich.
Würde man die Bohrlöcher im Rahmen mit Kunststoffgranulat verschließen, dann würden diese Stellen durch mögliche Verfärbungen am Rahmen sichtbar sein.
Da wegen der auftretenden Farbunterschiede keine nachhaltige Reparatur möglich war, kamm das Gericht zum Ergebnis, dass der Vermieter in diesem Fall sogar den Austausch der betroffenen Kunststofffenster als Schaden geltend machen konnte und erhielt 3.151 Euro Schadenersatz.
Schaden an Kunsstofffenster durch Mieter - Austausch der Fenster - kein Abzug Neu für Alt
In diesem Fall ließ das Gericht sogar keinen Abzug neu für alt zu Gunsten des Mieters zu, weil Kunststofffenster kaum einen Verschleiß hätten, so das Gericht.
Andere Befestigungen für Jalousien. Plissees, Rollos - nicht immer ist eine Genehmigung des Vermieters erforderlich.
Redaktion
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