Logo

Sonnenschutz, Sichtschutz am Balkon der Wohnung anbringen

Wollen Sie als Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz anbringen, so kann es erforderlich sein zuvor eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Ein Sichtschutz kann auch gleichzeitig ein Sonnenschutz sein.

Balkone an Wohnungen haben oft keinen Sichtschutz, auch keinen Sonnenschutz

Balkone sind oft von einem durchbrochenen oder durchsichtigen Geländer umgeben. Es ist daher verständlich, wenn man bei der Nutzung des Balkons nicht beobachtet werden möchte.

Ohne ausreichenden Sonnenschutz ist man in der Nutzung des Balkons auch durchaus eingeschränkt und zusätzlich kann sich die Wohnung stark erwärmen.
Hitze, Sonne heizt Wohnung auf - muss der Vermieter handeln? 

Sonnenschutz am Balkon der Mietwohnung - Erteilung der Erlaubnis vom Vermieter

Es kann für Mieter die Möglichkeit bestehen, dass ein Sonnenschutz am Balkon angebracht werden darf, der Vermieter die Erlaubnis erteilen muss:
Markise auf Balkon der Mietwohnung als Mieter anbringen - Urteil 

Vorrübergehender Sichtschutz am Balkon der Mietwohnung

Es ist keine Vertragsverletzung, wenn während der Balkon genutzt wird, ein Sichtschutz am Geländer angebracht wird und/oder auch ein Sonnenschirm aufgestellt wird. Das gehört zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung.
Benutzung - Was darf ich als Mieter in meiner Mietwohnung tun? 

Dauerhafter Sichtschutz am Balkon - Erlaubnis des Vermieters kann erforderlich sein

Soll aber für längere Zeit eine Sichtblende angebracht werden, so kann dadurch das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert werden.
Eigentümer gepflegter, gar unter Denkmalschutz stehender Häuser, reagieren deswegen durchaus empfindlich.

  • Es kann deshalb sinnvoll sein, bzw. ist zu empfehlen, vorher den Vermieter um Erlaubnis zu bitten.

Bastmatte am Balkon - Gericht fordert Mieter zum Abbau des Sichtschutzes auf

Das Amtsgericht Köln meinte in einem Urteil vom 15.7.2011 (Az. 220 C 27/11), eine am Geländer befestigte Bastmatte dürfe nicht höher sein als das Geländer, und verpflichtete den Mieter zum Abbau.

Außerdem sollte eine feste Verbindung, also z.B. ein Bohren und Festschrauben, vermieden werden, weil das als baulicher und genehmigungspflichtiger Eingriff angesehen werden kann - 

  • bauliche Veränderungen sind daher immer genehmigungspflichtig - der Vermieter muss nicht unbedingt die Erlaubnis erteilen.
  • Zu beachten:
    Ein Sichtschutz muss immer so befestigt sein, dass es ausgeschlossen ist, dass dieser sich (z.B. bei Wind) lösen kann und herabfällt.

Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: