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Angefragter Suchbegriff: Sichtschutz

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Wollen Sie als Mieter am Balkon der Wohnung einen Sichtschutz anbringen wollen, so kann es erforderlich sein zuvor eine Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Balkone sind oft von einem durchbrochenen oder durchsichtigen Geländer umgeben.

Wenn ein Haus mit Garten vermietet ist, darf der Mieter den Zaun zum Nachbargrundstück nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters verändern. Zaun zwischen den Grundstücken ist Sache des Vermieters Fast immer sind Grundstücke mit Garten

Ist der zur Wohnung gehörende Balkon (oder auch die Terrasse) unbenutzbar, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Wenn zu einer Wohnung ein Balkon gehört, so ist dieser mitvermietet. Sie haben als Mieter daher einen Anspruch

Der Einbau neuer Fenster stellt keine Modernisierung dar, wenn keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung der Wohnung eintritt. Der Einbau neuer Fenster in einer Mietwohnung ist meist eine Wohnwertverbesserung, die man als Mieter dulden

Schraubmontagen am Fenster für Plissees, Rollos oder Jalousien oder das Bohren in Fensterrahmen der Wohnung dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erfolgen. Fensterrahmen anbohren - nicht genehmigte Bohrlöcher für

Mietwohnung - Markise auf Balkon als Mieter anbringen erlaubt? Der Fall: Ein Vermieter lehnte den Wunsch seines Mieters ab, der eine Markise als Sonnenschutz auf seinem nach Süden ausgerichteten Balkon anbringen wollte. Der Vermieter argumentierte, dass der Balkon komplett überdacht sei, ein

Bei der Nutzung des zur Wohnung gehörenden Balkons sollten Mieter manches beachten. Gehen von der Nutzung des Balkons Belästigungen anderer aus, dann können solche Nutzungen einzuschränken sein. Welche Nutzung des Balkons der Wohnung ist möglich,

Mieter benötigen für eine bauliche Veränderung in der Wohnung die Erlaubnis des Vermieters. Das kann für Umbauarbeiten, bei Einbauten in der Wohnung der Fall sein und dies gilt auch für Arbeiten im Bereich des Balkons oder auch in einem

Heiße Sommer führen in vielen Wohnungen zu einer kaum erträglichen Hitze. Es kann sich um einen Mangel handeln, den der Vermieter beseitigen muss, auch eine Mietminderung kann möglich sein. Temperatur in der Wohnung steigt deutlich über