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Angefragter Suchbegriff: mietereinbauten

Es wurden 18 Suchergebnisse gefunden:

Als Mieter können Sie am Ende des Mietverhältnisses (Wohnungsaufgabe, Auszug aus der Wohnung) ein Recht auf Entschädigung haben, wenn von Ihnen - erlaubterweise - eine Mietermodernisierung durchgeführt wurde.  Höherwertige Mietereinbauten

Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch gegen Vermieter, dass diese Ihre Wohnung modernisieren.  Sie müssen sich normalerweise mit dem Ausstattungszustand zufrieden geben, mit dem Ihnen die Wohnung vermietet worden ist. Wenn Ihr

Wurden durch den Mieter selbst Einbauten auf eigene Kosten vorgenommen, sogenannte Mietereinbauten, wodurch der Mieter den Wohnwert seiner Wohnung erhöht hat, so muss er für diese Verbesserung später keine höhere Miete bezahlen - 

Wollen Sie als Mieter eine Trennwand in der Wohnung fest einbauen, z.B. mit Dübel und Schrauben in einer Wand, dem Boden, vielleicht auch noch an der Decke die Zwischenwand befestigen, dann sollten Sie vorher immer die Zustimmung, Erlaubnis des

Der Vermieter kann, wenn der Mieter Einbauten / Umbauten in der Wohnung durchführen möchte, seine Genehmigung von der Zahlung einer zusätzlichen Sonderkaution (auch sogenannte "Rückbaukaution") abhängig machen, damit ihm für den Fall

Mieter können ein Recht auf Entschädigung für vorgenommene Einbauten, bauliche Veränderungen haben, die bei der Wohnungsrückgabe in der Wohnung verbleiben. Hinweis Grundsätzlich sind Mieter bei einem Auszug verpflichtet, die

Von einem Mietaufhebungsvertrag spricht man, wenn Mieter und Vermieter das Mietverhältnis einvernehmlich beenden wollen und dazu vertragliche Regelungen treffen. Gerade bei umfangreichen Regelungen sollte man sich anwaltlich beraten

Wollen Sie als Mieter selbst Ihre Wohnung modernisieren, Umbauarbeiten durchführen, um Ihre Wohnung praktischer oder bequemer zu gestalten, brauchen Sie dafür die Zustimmung Ihres Vermieters, wenn diese Arbeiten mit Eingriffen in die

Wann braucht man für Umbauarbeiten, Einbauten, bauliche Maßnahmen eine Erlaubnis des Vermieters? Ganz allgemein: Jede Maßnahme, die eine bauliche Veränderung darstellt, setzt die Erlaubnis des Vermieters voraus. Bereits eine Bohrung

Haben Sie Ihre Mietwohnung ohne Einbauküche gemietet, so dürfen Sie eine Küche, sach- und fachgerecht, ohne Genehmigung des Vermieters einbauen. Wurde die Küche von Ihnen vom Vormieter übernommen, so brauchen Sie in einem solchen Fall auch keine

Für Mieter sind alle Arbeiten erlaubt, die der Einrichtung der Wohnung dienen, einer normalen Nutzung für das Wohnen entsprechen. Hierfür braucht man keine Erlaubnis des Vermieters. Aber wo ist möglicherweise eine Abgrenzung zu einem Umbau

Zum Sparen von Heizkosten, für eine behagliche Wärme, möchten manche Mieter einen Kaminofen für das Heizen mit Holz aufstellen, einbauen. Hierbei ist einiges zu beachten, zu bedenken. Kaminofen, Holzofen in Mietwohnung als Mieter

Soll eine Mietwohnung nachträglich durch den Mieter mit einem offenen Kamin ausgestattet werden, dann handelt es sich immer um eine bauliche Veränderung. Offenen in die Mietwohnung einbauen - Erlaubnis des Vermieters Mieter müssen vor einem

Mieter sind, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, oder wenn sich im Alter Einschränkungen bei der Beweglichkeit, Mobilität ergeben, möglicherweise auf einen altersgerechten Umbau der Mietwohnung angewiesen. Muss der

Mieter, die wegen Behinderung - auch bei Angehörigen - auf einen Rollstuhl angewiesen sind, haben einen Anspruch auf Erlaubnis für Barrierereduzierung, z.B. für den Anbau einer Rollstuhlrampe. Mieter mit Behinderung - Erlaubnis für

Der Vermieter muss oft Maßnahmen, bauliche Veränderungen zur Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zur Mietwohnung genehmigen, wenn solche erforderlich sind, kann nur in Ausnahmefällen die Genehmigung verweigern. Mietwohnung -

Installiert man als Mieter auf dem Balkon der Wohnung eine Solaranlage, dann kann dies vom Vermieter zu dulden sein, dies geht aus einem Urteil hervor. Mieter installiert Solaranlage auf dem Balkon - keine Erlaubnis vom Vermieter Ein

Wohnungsrückgabe: Eine Vereinbarung mit dem Vermieter, die Sie von der Pflicht auf Beseitigung von Einbauten bei Mietvertragsende befreit, ist möglich. Einbauten, bauliche Veränderungen - Vereinbarung zur Übernahme bei Ende