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Einbauten, Umbauarbeiten in Mietwohnung - Erlaubnis vom Vermieter
Wann braucht man für Umbauarbeiten, Einbauten, bauliche Maßnahmen eine Erlaubnis des Vermieters? Ganz allgemein:
- Jede Maßnahme, die eine bauliche Veränderung darstellt, setzt die Erlaubnis des Vermieters voraus.
- Bereits eine Bohrung in die Aussenwand der Mietwohnung, z.B. im Bereich des Balkons um irgend etwas stabil und dauerhaft zu befestigen, wird als bauliche Veränderung angesehen.
Umbauarbeiten in der Mietwohnung durch Mieter - was ist eine bauliche Veränderung?
Bauliche Veränderungen sind in der Regel mit einfachen Mitteln (z.B. bei Beendigung des Mietverhältnisses) nicht wieder zu beseitigen, es ist ein größerer Aufwand erforderlich.
- Aber auch bei nicht ganz so großen Umbauten kann es sinnvoll sein, dies vorher mit dem Vermieter abzustimmen, am besten durch vorherige Erlaubnis des Vermieters, möglichst schriftlich oder sonst beweisbar.
- Zu beachten: Am Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Mietwohnung.
Schriftliche Genehmigung vom Vermieter für Umbauarbeiten einholen
Die Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters für erlaubnispflichtige Arbeiten ist für die Vermeidung von Streitigkeiten sehr wichtig.
Unerlaubte Umbauten, die in die Substanz der Wohnung eingreifen, können sogar zu einer fristlosen oder fristgemäßen Kündigung des Mietvertrages führen!
Beispielsweise kann ein Türdurchbruch in einer tragenden Wand, für die keine Genehmigung eingeholt wurde, die Kündigung des Mietvertrags auslösen.
Wichtig:
Eine bauliche Veränderung, die nicht zu einer Gefährdung der Mietsache führt, rechtfertigt in der Regel keine Kündigung des Mietvertrages, sondern nur eine Klage des Vermieters auf Beseitigung und Unterlassung.
Aber: Im Einzelfall kann es auch hiervon Ausnahmen geben. Es ist Ihnen daher zu empfehlen, dass Sie sich zu einem konkreten Streitfall rechtlich beraten lassen.
Bei Mietverträgen, die vor dem 3.10.1990 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR abgeschlossen wurde, können die Regelungen für Mieter günstiger sein.
Vermieter kann möglicherweise eine zusätzliche Kaution verlangen
Der Vermieter kann die Erlaubnis für Umbauten davon abhängig machen, dass Sie eine zusätzliche Kaution zahlen.
- Das kann berechtigt sein, wenn am Ende des Mietverhältnisses ein Rückbau erfolgen soll, der Rückbau kostenaufwändig ist.
Am besten ist es, wenn Sie eine Vereinbarung mit dem Vermieter schließen können, in der auch geregelt wird, ob Sie die Arbeiten am Ende rückgängig machen sollen, oder ob Sie im Gegenteil am Ende des Mietvertrages die Wohnung so verändert zurückgeben, und ob dann eine Entschädigung bezahlt wird.
Weitere Hinweise:
Auszug - Entschädigung für Mietereinbauten vom Vermieter
Wohnungsrückgabe - Nachmieter soll Einbauten übernehmen
Musterbrief für die Einholung der Genehmigung für Umbauten, Einbauten, Baumaßnahmen
Für die Durchführung solcher Maßnahmen finden Sie hier einen:
Musterbrief für die Einholung der Genehmigung
Bauliche Veränderungen für die Mieter in der Regel eine Genehmigung brauchen - Beispiele
Ist zu einem Thema ein Beitrag vorhanden, so können Sie den LINK dazu aufrufen.
A - Z
- Abriss Kachelofen
- Allesbrenner einbauen
- Bad einbauen
- Balkon verkleiden
- Barrierefreiheit schaffen
- Dämmen einer Innenwand
- Decken abhängen
- Durchbruch in einer tragenden Wand
- Dusche einbauen
- Einbruchshemmende Wohnungseingangstür einbauen
- Elektroarbeiten, Leitungen unter Putz legen
- Fenster einbauen
- Fliegengitter, Insektenschutz - es kann eine Genehmigung erforderlich sein
- Fliesenarbeiten an Wänden oder Böden
- Heizung einbauen
- Holzofen einbauen
- Jalousie mit Bohrungen am Fenster anbringen
- Kaminofen einbauen
- Kamin als Dunstabzug für die Küche verwenden
- Katzengitter an der Fassade befestigen
- Katzenklappe in Tür einbauen
- Küche einbauen, alte Küche erneuern
- Laminatboden verlegen
- Markise anbringen
- Parkett verlegen
- Schallschutz an einer Innenwand der Wohnung anbringen ("Piano"-Wand)
- Treppenlift einbauen
- Türdurchbruch vergrößern oder herstellen
- TV-Antenne außen fest montieren
- Wand, Wände entfernen
- Waschbecken einbauen
- Wohnungseingangstür einbauen
- Zwischendecken einbauen
- Zwischenwand, Trennwand, Raumteiler einbauen
Genehmigungspflichtig sind auch bauliche Veränderungen in einem an den Mieter vermieteten Garten:
​​​​​​​Garten ist an Mieter mitvermietet - Nutzung
Redaktion
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