​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Neue Fliesen als Mieter legen - Wand, Boden, Bad, Küche
Die Küche der Mietwohnung hat keinen Fliesenspiegel, die Wände im Bad sind nicht gefliest, die Fliesen gefallen Ihnen nicht oder Sie wollen im Flur der Wohnung Fliesen legen?
Als Mieter in der Wohnung neue Fliesen legen - Genehmigung des Vermieters
Auch ältere Fliesen sind Eigentum des Vermieters. Und bei dem Verlegen neuer Fliesen handelt es sich um eine bauliche Änderung - bauliche Änderungen müssen in der Regel vom Vermieter genehmigt werden.
- Um Ärger zu vermeiden: ohne die schriftliche Genehmigung des Vermieters sollten Mieter keine neuen Fliesen anbringen, denn dies könnte womöglich sogar zu einer Schadenersatzforderung des Vermieters führen, z.B. wenn hochwertige Fliesen durch Fliesen in minderer Qualität ersetzt werden.
Als Mieter einen Fliesenspiegel in der Küche anbringen
Gerichte sehen die Anbringung eines neuen, bisher nicht vorhandenen Fliesenspiegels in der Küche durchaus als vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung an:
Als Mieter Fliesenspiegel in der Küche anbringen
- Trotzdem ist zur Sicherheit zu empfehlen, dies mit dem Vermieter abzusprechen.
Neue Fliesen in einer Mietwohnung legen ist eine bauliche Veränderung
Das Verlegen neuer Fliesen auf einer Wand, einem Boden, ist immer eine bauliche Veränderung.
Dies deshalb, weil eine eventuelle Entfernung von Fliesen, für die Herstellung eines ursprünglichen Zustands der Wohnung, mit einem erheblichen baulichen Aufwand verbunden ist.
Im Rahmen solcher Arbeiten kann ein Glätten der Wand erforderlich sein, oder auch das Schleifen von Wänden oder Böden. Sogar das Verputzen von Wänden kann erforderlich werden, wenn die Fliesen entfernt werden müssen, Putz ausbricht.
Die schriftliche Erlaubnis des Vermieters zum Legen oder Anbringen neuer Fliesen sollte beinhalten, dass die Fliesen bei Mietvertragsende nicht entfernt werden müssen.
Musterbrief - Erlaubnis für Umbauten, Einbauten vom Vermieter
Wenn nicht geregelt ist, was mit vom Mieter verlegten Fliesen bei Mietvertragsende passiert
Ist keine eindeutige Regelung getroffen worden, so kann es sein, dass Sie als Mieter bei Vertragsende aufgefordert werden, die Fliesen zu entfernen, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (also des Zustandes bei Mietvertragsbeginn) umsetzen sollen.
Mietvertragsende - Vermieter fordert, dass vom Mieter verlegte Fliesen entfernt werden
Die Gefahr eines Rückbaus kann bestehen, wenn Sie
- keine Erlaubnis für die Anbringung eingeholt haben
- eine Erlaubnis des Vermieters nicht regelt, was bei Mietvertragsende geschehen soll
- der ursprüngliche Zustand der Mietwohnung vom Vermieter nachgewiesen werden kann
- die Fliesen nicht fachmännisch verlegt wurden.
Mieter müssen in der Wohnung verlegte Fliesen für Wohnungsrückgabe nicht immer entfernen
Es kann sein, dass Mieter die von ihnen verlegten Fliesen nicht entfernen müssen, wenn die Forderung des Vermieters auf Entfernung der Fliesen rechtsmissbräuchlich ist.
- Gerichtlich wurde z.B. entschieden, wenn fachmännisch verlegte Fliesen eine objektive Verbesserung der Wohnung darstellen, ist die Forderung des Vermieters unverhältnismäßig, die Fliesen in der Wohnung verbleiben können.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: