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Neue Fliesen als Mieter legen - Wand, Boden, Bad, Küche
Ihre Küche hat keinen Fliesenspiegel, die Wände im Bad sind nicht gefliest, die Fliesen gefallen Ihnen nicht, Sie wollen im Flur der Wohnung Fliesen legen?
- Es ist nicht zu empfehlen, ohne die schriftliche Genehmigung des Vermieters neue Fliesen anzubringen!
Als Mieter einen Fliesenspiegel in der Küche anbringen
Gerichte sehen die Anbringung eines Fliesenspiegels in der Küche durchaus als vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung:
Als Mieter Fliesenspiegel in der Küche anbringen
- Trotzdem ist zur Sicherheit zu empfehlen, dies mit dem Vermieter abzusprechen.
Neue Fliesen in einer Mietwohnung legen ist eine bauliche Veränderung
Das Verlegen neuer Fliesen auf einer Wand, einem Boden, ist immer eine bauliche Veränderung.
Dies deshalb, weil eine eventuelle Entfernung von Fliesen (Herstellung eines ursprünglichen Zustands der Wohnung) und das dann im Rahmen solcher Arbeiten erforderliche Glätten bzw. Schleifen von Wänden oder auch Böden, immer mit einem größeren Aufwand verbunden ist - sogar das Verputzen von Wänden kann erforderlich werden.
Die schriftliche Erlaubnis des Vermieters zum Legen oder Anbringen neuer Fliesen sollte beinhalten, dass die Fliesen bei Mietvertragsende nicht entfernt werden müssen.
Wenn nicht geregelt ist, was mit vom Mieter verlegten Fliesen bei Mietvertragsende passiert
Ist keine eindeutige Regelung getroffen worden, so kann es sein, dass Sie als Mieter bei Vertragsende aufgefordert werden, die Fliesen zu entfernen, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (also des Zustandes bei Mietvertragsbeginn) umsetzen sollen.
Mietvertragsende - Vermieter fordert, dass vom Mieter verlegte Fliesen entfernt werden
Die Gefahr eines Rückbaus kann bestehen, wenn Sie
- keine Erlaubnis für die Anbringung eingeholt haben
- eine Erlaubnis des Vermieters nicht regelt, was bei Mietvertragsende geschehen soll
- der ursprüngliche Zustand der Mietwohnung vom Vermieter nachgewiesen werden kann
- die Fliesen nicht fachmännisch verlegt wurden.
- Es kann sein, dass Sie die Fliesen nicht entfernen müssen, wenn die Forderung Ihres Vermieters auf Entfernung der Fliesen rechtsmissbräuchlich ist.
- Gerichtlich wurde z.B. entschieden, wenn fachmännisch verlegte Fliesen eine objektive Verbesserung der Wohnung darstellen, die Forderung des Vermieters unverhältnismäßig ist, die Fliesen in der Wohnung verbleiben können.
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Redaktion
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