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Neue Fliesen als Mieter legen - Wand, Boden, Bad, Küche
Als Mieter will man in der Küche oder im Flur der Wohnung Fliesen legen, oder die Küche der Wohnung hat keinen Fliesenspiegel, die Wände im Bad sind nicht gefliest, Fliesen sind alt und hässlich, sollen erneuert werden? Was müssen Mieter für die Erneuerung oder einer Neuverlegung von Fliesen beachten?
Als Mieter in der Wohnung neue Fliesen legen - Genehmigung des Vermieters
Fliesen sind Eigentum des Vermieters, und für das Neuverlegen von Fliesen muss in der Regel vorher die Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden, denn es handelt es sich um eine bauliche Änderung:
Bauliche Veränderungen in der Wohnung durch Mieter.
- Um Ärger zu vermeiden:
Ohne die schriftliche Genehmigung des Vermieters sollten Mieter keine neuen Fliesen anbringen, denn dies könnte zur Verpflichtung führen, diese herauszunehmen; womöglich sogar zu einer Schadenersatzforderung des Vermieters, z.B. weil hochwertige Fliesen durch Fliesen in minderer Qualität ersetzt wurden. - Mieter können ihren Vermieter natürlich fragen, ob dieser bereit ist Fliesen zu tauschen oder dort neue Fliesen zu verlegen, wo es gewünscht wird - dies kann zu einer Modernisierung und Mieterhöhung führen.
Neue Fliesen in einer Mietwohnung legen ist immer eine bauliche Veränderung
Das Verlegen neuer Fliesen auf einer Wand, einem Boden, ist immer eine bauliche Veränderung.
Dies deshalb, weil eine eventuelle Entfernung von Fliesen, um den ursprünglichen Zustand der Wohnung wieder herzustellen, mit einem erheblichen baulichen Aufwand verbunden ist.
Im Rahmen solcher Arbeiten kann ein Glätten der Wand erforderlich sein, oder auch das Schleifen von Wänden oder Böden. Sogar das Verputzen von Wänden kann erforderlich werden, wenn die Fliesen entfernt werden müssen, Putz ausbricht.
Die schriftliche Erlaubnis des Vermieters zum Legen oder Anbringen neuer Fliesen sollte auch ausdrücklich regeln, dass die Fliesen bei Mietvertragsende nicht entfernt werden müssen.
Musterbrief - Erlaubnis für Umbauten, Einbauten vom Vermieter.
Als Mieter einen Fliesenspiegel in der Küche anbringen
Manche Gerichte sehen die Anbringung eines neuen, bisher nicht vorhandenen Fliesenspiegels in der Küche durchaus als vertragsgemäße Nutzung für Mieter, vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung an:
Als Mieter Fliesenspiegel in der Küche anbringen.
- Trotzdem ist zur Sicherheit zu empfehlen, dies mit dem Vermieter abzusprechen, sich die Erlaubnis geben zu lassen.
Wenn nicht geregelt ist, was mit vom Mieter verlegten Fliesen am Mietvertragsende passiert
Ist keine eindeutige Regelung getroffen worden, so kann es sein, dass Sie als Mieter bei Vertragsende aufgefordert werden, die Fliesen zu entfernen, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (also des Zustandes bei Mietvertragsbeginn) umsetzen sollen.
Mietvertragsende - Vermieter fordert, dass vom Mieter verlegte Fliesen entfernt werden
Die Gefahr eines Rückbaus kann bestehen, wenn Sie
- keine Erlaubnis für die Anbringung eingeholt haben
- eine Erlaubnis des Vermieters nicht regelt, was bei Mietvertragsende geschehen soll
- der ursprüngliche Zustand der Mietwohnung vom Vermieter nachgewiesen werden kann
- die Fliesen nicht fachmännisch verlegt wurden.
Mieter müssen in der Wohnung verlegte Fliesen für Wohnungsrückgabe nicht immer entfernen
Es kann sein, dass Mieter die von ihnen verlegten Fliesen nicht entfernen müssen, wenn die Forderung des Vermieters auf Entfernung der Fliesen rechtsmissbräuchlich ist.
- Gerichtlich wurde z.B. entschieden, wenn fachmännisch verlegte Fliesen eine objektive Verbesserung der Wohnung darstellen, sei die Forderung des Vermieters unverhältnismäßig, so dass die Fliesen in der Wohnung verbleiben können.
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