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Ratgeber Untervermietung
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Mieter lackieren Fliesen mit Fliesenlack, Fliesenfarbe - Schadenersatz
Haben Mieter in der Wohnung Fliesen mit Fliesenlack oder Fliesenfarbe, ohne Genehmigung des Vermieters überstrichen, dann kann dies zu einem Schadenersatzanspruch des Vermieters führen.
Mieter lackieren alte Fliesen in der Wohnung
Wollen Mieter selbst die Fliesen erneuern, dann handelt es sich um eine bauliche Veränderung, für die eine vorherige Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss.
Ist in der Wohnung eine unschöne Fliesenwand, ein alter Fliesenspiegel in der Küche, dann kommt es öfter vor, dass Mieter den Vermieter bitten, die Fliesen zu erneuern, aber in den seltensten Fällen ist der Vermieter dazu bereit.
Aber auch Mieter scheuen natürlich die Kosten für das Verlegen neuer Fliesen, würden dafür auch die Erlaubnis des Vermieters benötigen:
Neue Fliesen als Mieter legen - Wand, Boden, Bad, Küche.
- Nicht selten greifen Mieter dann zur Selbsthilfe, überstreichen alte, unschöne Fliesen mit Fliesenlack.
Ãœberstreichen der Fliesen im Bad mit Fliesenlack ohne Genehmigung des Vermieters
Wurde das Überstreichen der Fliesen mit Lack nicht vom Vermieter genehmigt und besteht keine Regelung, dass der Anstrich bei Auszug nicht zu entfernen ist, so kann dies zu einem Schadenersatzanspruch des Vermieters führen, aber nur, wenn die Fliesen die wirtschaftliche Lebensdauer noch nicht erreicht haben.
Schadenersatz - Vermieter lässt vom Mieter überstrichene Fliesen erneuern
Der Vermieter hat einen Anspruch auf den ursprünglichen Zustand. Der Vermieter kann nach Beendigung des Mietvertrages die Fliesen in der Mietwohnung erneuern, da eine aufgetragene Fliesenfarbe oft nicht einwandfrei zu entfernen ist.
Ist die Reinigung nicht möglich oder auch aus Kostengründen nicht vertretbar, dann sind die Kosten für die Neuverlegung von Fliesen die Grundlage für eine mögliche Schadenersatzforderung des Vermieters.
- Es ist dabei ein Abzug Neu für Alt zu berücksichtigen:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer.
Vom Mieter beschädigte Fliesen - Zahlung von Schadenersatz gemäß Zeitwert
Mieter müssen nicht den Neuwert als Schadenersatz bezahlen. Der Anspruch des Vermieters beschränkt sich auf einen zu berechnenden Zeitwert.
- Je älter die Fliesen sind, desto geringer der Zeitwert, der als Schaden vom Mieter zu bezahlen ist.
- Der Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, wenn die Fliesen sehr alt sind, keinen wirtschaftlichen Wert mehr haben.
- Der Vermieter muss den Nachweis über das Alter der Fliesen führen.
Bei sehr alten Fliesen kann daher ggf. ganz wenig, vielleicht sogar kein Schadenersatz an den Vermieter zu zahlen sein.
Mieter hat einen Schaden verursacht - wie den Zeitwert einer Sache berechnen?
- Die Höhe des Schadenersatzes ist sehr vom Einzelfall abhängig, der Beurteilung des Gerichts im Streitfall.
In einem älteren Urteil wurde z.B. entschieden, dass der Mieter für die Erneuerung 30 Jahre alter Fliesen noch 50 Prozent der Kosten zu tragen hat - es kann sich um sehr hochwertige Fliesen gehandelt haben.
Das Gericht ist von einer wirtschaftlichen Lebensdauer von 60 Jahren ausgegangen - ein Einzelfall, denn die wirtschaftliche Lebensdauer von Fliesen wird in der Regel mit 30 - 40 Jahren bewertet, die Lebensdauer eines Fliesenspiegels in der Küche mit 20 - 30 Jahren. - Tabelle wirtschaftliche Lebensdauer - Schadenersatz für Sachen bei Abzug Neu für Alt.​​​​​​​
Wohnungsrückgabe - Vermieter fordert Kosten für das Entfernen von Fliesenlack
Vermieter können den Kostenaufwand für eine professionelle Entfernung des Fliesenlacks als Schadenersatz vom Mieter verlangen.
Voraussetzung dafür ist, dass die anfallenden Reinigungskosten wirtschaftlich vertretbar sind. Für wirtschaftlich vertretbare Reinigungskosten ist kein Abzug Neu für Alt möglich.
Redaktion
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