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Ratgeber Untervermietung
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Fliesenspiegel in der Küche als Mieter anbringen - Erlaubnis erforderlich?
Ein Fliesenspiegel in einer Küche ist zeitgemäß und gehört zur normalen Ausstattung einer Wohnung. Können Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters einen Fliesenspiegel in der Küche anbringen?
Anbringen eines Fliesenspiegels als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietwohnung
Das Anbringen eines Fliesenspiegels in der Küche durch den Mieter wird zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gezählt.
- Daher können Mieter einen Fliesenspiegel anbringen, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen.
Mieter können vom Vermieter nicht die Anbringung eines Fliesenspiegels verlangen
- Ein Anspruch des Mieters, dass der Vermieter einen Fliesenspiegel anbringen soll, besteht nicht.
Vermieter hat keinen Anspruch auf Entfernung des Fliesenspiegels während der Mietzeit
Ein Mieter muss selbst angebrachte Fliesen im Bereich der Wand einer Küchenzeile während des Mietverhältnisses nicht entfernen. Der Fliesenspiegel diene sogar dem Interesse des Vermieters, weil Feuchtigkeitsschäden an der Wand verhindert werden - so zu lesen in einer Entscheidung des Amtsgerichts Fürstenwalde.
Bei Rückgabe der Wohnung muss der Fliesenspiegel eventuell entfernt werden
Allerdings: Ein Anspruch des Vermieters auf Entfernung der Fliesen könnte nach Beendigung des Mietverhältnisses gegeben sein, weil ein Mieter den früheren Zustand der Mietsache wiederherstellen muss.
- Dies gilt auf Verlangen des Vermieters immer dann, wenn der Fliesenspiegel nicht fachmännisch angebracht wurde.
Wohnungsrückgabe - Vermieter fordert Entfernung des Fliesenspiegels
Eine Verpflichtung zur Herstellung des früheren Zustands bei einem Auszug, also eine Entfernung des vom Mieter angebrachten Fliesenspiegels, muss nicht bestehen, wenn es sich um eine fachmännische Ausführung der Fliesenarbeiten handelt.
- Manche Gerichte sehen in einem fachmännisch angebrachten Fliesenspiegel eine klare Wertverbesserung für die Wohnung, so dass die Fliesen bei einem Auszug in der Wohnung verbleiben können.
Hinweis
Eine Vereinbarung für die Anbringung eines Fliesenspiegels mit dem Vermieter kann sich ggf. empfehlen: es könnte sein, dass sich der Vermieter an den Kosten beteiligt.
- Nachteilig kann es sich allerdings auswirken, wenn der Vermieter selbst die Anbringung des Fliesenspiegels beauftragt, dies als Modernisierungsmaßnahme mit einer Mieterhöhung auf die Miete umlegt.
Mieterhöhung für Wohnung durch Umlage der Modernisierungskosten
Redaktion
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