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Neue Einbauküche für Wohnung - Genehmigung des Vermieters
Sie brauchen die Genehmigung für den Einbau einer neuen Küche, wenn die alte Küche sich im Eigentum des Vermieters befindet.
Haben Sie die Wohnung mit einer Einbauküche vom Vermieter gemietet, so sollten Sie vor Einbau einer neuen Küche beim Vermieter für die Erlaubnis nachfragen.
- Fragen Sie nicht nach, oder erteilt der Vermieter keine Genehmigung, so müssen Sie eine dem Vermieter gehörende Küche ordnungsgemäß einlagern, diese dann bei Mietvertragsende wieder fachgerecht einbauen.
- Haben Sie eine ältere Küche nicht eingelagert, sondern entsorgt, so steht dem Vermieter ein Schadenersatz gemäß des Zeitwerts der entsorgten Küche zu.
Der Vermieter muss sich einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Bei alten Küchen kann der Zeitwert gering, sogar 0 Euro sein.
Wohnung wird ohne Küche gemietet - Mieter darf Küche ohne Genehmigung einbauen
Haben Sie Ihre Mietwohnung ohne Einbauküche gemietet, so dürfen Sie eine Küche, sach- und fachgerecht, ohne Genehmigung des Vermieters einbauen.
Vom Vormieter übernommene Küche soll erneuert werden - Genehmigung nicht erforderlich
Wurde die Küche von Ihnen vom Vormieter übernommen, so brauchen Sie in einem solchen Fall auch keine Genehmigung des Vermieters für eine Erneuerung, da diese Ihr Eigentum ist.
Vereinbarung mit dem Vermieter über Einbau einer neuen Küche, Küchenzeile
In jedem Fall des Einbaus einer neuen Küche empfiehlt sich eine möglichst schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter, da für das Mietvertragsende für die Vertragspartner die Frage geregelt sein sollte:
​​​​​​​Was geschieht dann mit der Einbauküche?
Einbauküche des Mieters bei Mietvertragsende, Rückgabe der Mietwohnung?
- Zum Beispiel könnte der Vermieter gestatten, dass Sie die von Ihnen eingebaute Küche einem Nachmieter zur Übernahme anbieten:
Abstand für Möbel, Einrichtung - Sachen an Nachmieter verkaufen - Oder treffen Sie eine Vereinbarung, dass der Vermieter die Einbauküche gegen Bezahlung eines Restwertes übernimmt, jedenfalls die Aussicht für den Kauf besteht.
- Treffen Sie keine Vereinbarung mit dem Vermieter, so kann es sein, dass Sie die Küche bei Auszug aus der Wohnung ausbauen müssen.
Redaktion
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