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Neue Einbauküche für Wohnung - Genehmigung des Vermieters
Mieter brauchen die Genehmigung für den Einbau einer neuen Küche, wenn die alte Einbauküche Eigentum des Vermieters ist. Es ist mit dem Vermieter auch zu klären, was mit der alten Küche geschehen soll.
Einbauküche in der Wohnung gehört dem Vermieter - neue Küche als Mieter einbauen
Wurde die Wohnung mit einer Einbauküche vom Vermieter gemietet, so sollte vor Einbau einer neuen Küche beim Vermieter die Erlaubnis eingeholt werden.
- Erteilt der Vermieter keine Genehmigung für den Einbau einer neuen Küche, dann können Mieter trotzdem auf ihre Kosten eine neue Küche installieren.
- Die dem Vermieter gehörende Küche ist in einem solchen Fall ordnungsgemäß einzulagern.
- Am Mietvertragsende ist die eingelagerte Küche wieder fachgerecht einzubauen.
Einbau einer neuen Küche in die Wohnung durch Mieter - alte Küche wurde entsorgt
Wurde eine ältere Küche nicht eingelagert, sondern entsorgt, so steht dem Vermieter ein Schadenersatz gemäß des Zeitwerts der entsorgten Küche zu.
- Der Vermieter muss sich einen Abzug "Neu für Alt" anrechnen lassen:
Abzug Neu für Alt im Mietrecht - Schadenersatz des Mieters geringer
Bei nachweisbar alten Küchen kann der Zeitwert gering, sogar 0 Euro sein.
Küchengeräte müssen nicht so alt wie die Küche selbst sein. Auch hier kann Schadenersatz, gemäß eines bestehenden Zeitwerts, für den Vermieter möglich sein.
Es ist zur Streitvemeidung besser, vor der Installation einer neuen Küche eine beabsichtigte Entsorgung mit dem Vermieter zu klären - vielleicht hat der Vermieter eine Verwendungsmöglichkeit für die alte Küche bzw. für die Geräte (Herd usw.).
Wohnung wird ohne Küche gemietet - Mieter darf Küche ohne Genehmigung einbauen
Haben Sie Ihre Mietwohnung ohne Einbauküche gemietet, so dürfen Mieter eine Küche sach- und fachgerecht, ohne Genehmigung des Vermieters, einbauen.
Vom Vormieter übernommene Küche soll erneuert werden - Genehmigung nicht erforderlich
Wurde die Küche vom Vormieter übernommen, also z.B. durch Kauf, so brauchen Mieter in einem solchen Fall auch keine Genehmigung des Vermieters für eine Erneuerung, da diese dann ja im Eigentum des Mieters ist.
Es sollte eindeutig sein, dass die Küche nicht dem Vermieter gehört, denn dies kann durchaus der Fall sein, auch wenn die Küche vom Vormieter angeschafft wurde. Besteht kein Nachweis des Eigentumsübergangs (z.B. Kaufvertrag) zwischen Vormieter und Nachmieter, dann gehört im Zweifel die Küche dem Vermieter.
Vereinbarung mit dem Vermieter über Einbau einer neuen Küche, Küchenzeile
In jedem Fall des Einbaus einer neuen Küche empfiehlt sich eine möglichst schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter, da für das Mietvertragsende für die Vertragspartner die Frage geregelt sein sollte:
​​​​​​​Was geschieht dann mit der Einbauküche?
Was geschieht mit der Einbauküche des Mieters bei Mietvertragsende, Rückgabe der Wohnung?
- Zum Beispiel könnte der Vermieter gestatten, dass die eingebaute Küche einem Nachmieter zur Übernahme angeboten wird:
Abstand für Möbel, Einrichtung - Sachen an Nachmieter verkaufen - Oder der Vermieter übernimmt die Einbauküche gegen Bezahlung eines Restwertes,, es bestet die Aussicht für den Verkauf an den Vermieter.
- Besteht keine Vereinbarung mit dem Vermieter, so kann es durchaus sein, dass die Küche bei Auszug aus der Wohnung auszubauen ist.
Einbauten in der Mietwohnung am Mietvertragsende - Rückbau?
Redaktion
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