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Modernisierungsmieterhöhung für einzelne Maßnahmen

Die Ausführung der Modernisierungsmaßnahmen erfolgt oft nach und nach, der Vermieter kann eine Aufteilung der Modernisierungsarbeiten vornehmen und für bereits einzelne abgeschlossene Maßnahmen eine Mieterhöhung verlangen.

Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude werden vom Vermieter angekündigt

Wird vom Vermieter eine Modernisierung durchgeführt, dann werden die Maßnahmen oft umfangreich in einem Paket angekündigt.

Modernisierungsankündigung

Modernisierungsmaßnahmen - Durchführung der einzelnen Maßnahmen

Da für unterschiedliche Maßnahmen oft ganz unterschiedliche Handwerksfirmen benötigt werden, kann es sein, dass einzelne Maßnahmen schon abgeschlossen sind, während andere Arbeiten noch weitergeführt werden.

Mieterhöhung nach Abschluss der Arbeiten

Nach Abschluss der Modernisierung kann der Vermieter eine Mieterhöhung schicken, § 559 BGB.

Dort werden die geleisteten Arbeiten aufgelistet und die Kosten werden nach festgelegten Prozentsätzen als Mieterhöhung auf die Miete aufgeschlagen.

Mieterhöhung nach Modernisierung

  • Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung kann grundsätzlich erst verlangt werden, wenn die Modernisierung bzw. eine für sich abgeschlossene Modernisierungsmaßnahme beendet ist.

Einzelne Modernisierungsmaßnahmen sind abgeschlossen - Teilmieterhöhung möglich?

Wird eine Modernisierung in verschiedene Einzelmaßnahmen aufgeteilt, die für sich abgeschlossen werden können, dann kann der Vermieter für solche Modernisierungsmaßnahmen einzelne Mieterhöhungen verlangen.

Mieterhöhung wegen Modernisierung - Vermieter will für Einzelmaßnahme Miete erhöhen

Der Bundesgerichtshof hält das weitgehend für möglich.

  • Es wird also ggf. darauf ankommen, beim Amtsgericht und beim Landgericht kritisch zu beleuchten, ob die einzelne Modernisierungsmaßnahme für die Mieter wirklich einen Nutzen bringt, bevor die anderen abgeschlossen sind.

Redaktion


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