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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierungsmieterhöhung - Belege, Unterlagen als Mieter prüfen
Nimmt der Vermieter eine Mieterhöhung durch Umlage der Modernisierungskosten vor, haben Mieterr den Anspruch auf Einsicht in alle zugehörigen Belege, Unterlagen, Rechnungen der Modernisierung.
Kosten der Modernisierung - Modernisierungsumlage als Mieterhöhung
Die Kosten der Modernisierung werden berechnet und der gesetzlich zugelassene Prozentsatz davon wird als Modernisierungsumlage auf die Miete für die einzelne Wohnung aufgeschlagen:
Das ist in § 559 BGB geregelt.
Modernisierungsmieterhöhung - Vermieter braucht keine Zustimmung des Mieters
Die Modernisierungsumlage ist eine einseitige Mieterhöhung durch den Vermieter, Mieter müssen der Erhöhung nicht zustimmen.
- Zahlen Sie die Mieterhöhung nicht, dann kann es zu einem Mietrückstand kommen, der auch zu einem Kündigungsrisiko führt:
Modernisierungsmieterhöhung - Modernisierungsumlage bezahlen? Mieterhöhung wegen Modernisierung - Berechnung der Umlage
Mieterhöhung nach Modernisierung - Berechnung ab 1.1.2019
Modernisierung ab 1.1.2019 - vereinfachtes Verfahren möglich
Modernisierungsmieterhöhung - Modernisierungskosten müssen belegt werden
Der Vermieter muss in seiner Mieterhöhungserklärung für jede einzelne Modernisierungsmaßnahme die Kosten darstellen. Dabei müssen auch ersparte Instandsetzungskosten angegeben werden:
Kosten von Instandsetzung und Instandhaltung sind keine Modernisierungskosten
Ebenfalls müssen sogenannte Drittmittel berücksichtigt wurden:
Modernisierung mit Drittmitteln - bei Mieterhöhung zu berücksichtigen
Belege für die Berücksichtigung solcher Kosten und Abzugspositionen muss der Vermieter der Modernisierungsmieterhöhung nicht beifügen - dies müsste anhand der Prüfung der Unterlagen festgestellt werden.
Modernisierung - Belegeinsicht zum Prüfen der Belege und Rechnungen sollte verlangt werden
Als Mieter*in sollten Sie schriftlich verlangen, dass Ihnen die Belege vollständig vorgelegt werden.
- Sie (oder ein von Ihnen beauftragter Anwalt) können verlangen, dass Ihnen beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung sämtliche Orginalbelege vorgelegt werden. Sie können auch eine fachkundige Person beauftragen, die mit Ihrer schriftlichen Vollmacht die Einsichtnahme durchführt.
Belegprüfung Modernisierung - Rechnungen müssen ordentlich zusammengestellt sein
Die Belege müssen geordnet zusammengestellt sein, z.B. nach Modernisierungsmaßnahmen und Gewerken (Handwerksbetrieben) sortiert. Zu den Unterlagen können auch die entsprechenden Verträge oder Ausschreibungen gehören, und die Zahlbelege dafür, dass die in Rechnung gestellten Beträge in voller Höhe bezahlt wurden.
- Sie haben das Recht, bei der Einsichtnahme gegen Kostenerstattung Kopien der Belege (wie bei der Prüfung von Betriebskosten) zu erhalten, und Sie haben das Recht, die Belege zu fotografieren.
Sie können auch die Vermieterseite bitten, sämtliche Belege in Kopie zu übersenden, ein Recht darauf haben Sie aber nur ausnahmsweise. Oft sehen es aber auch die Vermieter / Verwalter als komfortabler an, sämtliche Belege zu fotokopieren.
- Ein Recht auf Ãœbersendung von Kopien kann z.B. bestehen, wenn die Vermieterseite ihren Sitz in unzumutbarer Entfernung von Ihrer Wohnung hat.
- Wenn Sie selbst Unterlagen fotografieren, achten Sie darauf, dass diese wirklich gut lesbar sind. Weder ein Berater noch ein Gericht möchte sich mit unscharfen oder dunkelgrauen Ausdrucken beschäftigen.
Modernisierungsumlage - Belegprüfung ist erforderlich, sollte vorgenommen werden
Bei der Berechnung der Modernisierungsumlage kommen häufig Fehler vor. Deshalb sollten Sie die Unterlagen, Rechnungen unbedingt von erfahrenen Beratern überprüfen lassen.
- Manchmal lohnt es sich auch, trotz übersandter "kompletter Kopien" Einsicht in die Originalbelege zu verlangen.
Stoppt die Belegeinsicht erst einmal die Mieterhöhung wegen der Modernisierung?
Die Mieterhöhung tritt in dem vom Gesetz festgelegten Zeitpunkt ein:
Modernisierungsmaßnahmen - Zeitpunkt der Mieterhöhung
Daran ändert sich nicht automatisch etwas, wenn Sie Belegeinsicht verlangen und diese vielleicht länger nicht gewährt wird. Es sollte daher frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt und z.B. die Erhebung einer Feststellungsklage geprüft werden.
Redaktion
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