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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Als Mieter Elektroarbeiten in der Wohnung machen
Möchten Mieter Elektroarbeiten in der Wohnung machen, dann ist es oft erforderlich, dass für Elektroinstallationsarbeiten die vorherige Zustimmung des Vermieters eingeholt wird, dies deshalb, weil Elektroarbeiten eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung sein können.
Elektroarbeiten durch Mieter - oft ist es eine bauliche Veränderung der Wohnung
Oft handelt es sich bei diesen Arbeiten um eine bauliche Veränderung, also Arbeiten, die in die Substanz der Mietwohnung eingreifen.
- Das ist z.B. schon der Fall, wenn Stromleitungen unter Putz gelegt werden, oder eine neue Steckdose wird gesetzt, dafür wird die Leitung unter Putz gelegt.
- Für jede bauliche Veränderung ist die Genehmigung des Vermieters erforderlich.
Anspruch auf zusätzliche Steckdosen in der Mietwohnung
Ein Anspruch auf zusätzliche Steckdosen in einer Mietwohnung besteht nur im Ausnahmefall, wenn die vorhandene Ausstattung unzureichend ist, unter dem üblichen Standard für vergleichbare Wohnungen liegt.
Elektroarbeiten in der Mietwohnung durch den Mieter - mangelhafte Elektroinstallation
Bei einer Elektroinstallation geht es für Mieter einer Wohnung oft um die Frage:
Wann gilt die Stromversorgung einer Mietwohnung als mangelhaft ?
- Möglich ist vielleicht eine Mietermodernisierung mit Genehmigung des Vermieters.
Elektroleitungen als Mieter unter Putz legen - Genehmigung des Vermieters erforderlich
Wollen Sie in eine Wand Schlitze schlagen, um Stromleitungen unter Putz zu verlegen, so stellt das immer einen Substanzeingriff dar - die Genehmigung des Vermieters ist erforderlich.
Musterbrief - Umbauten, Einbauten in der Mietwohnung - Erlaubnis
Mieter muss Elektroarbeiten in der Mietwohnung fachgerecht ausführen lassen
Unabhängig davon, ob ein Eingriff in die Bausubstanz vorliegt oder nicht, müssen Elektroarbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
- Eine unsachgemäße Ausführung der Elektroarbeiten kann zu schweren Schäden und Schadenersatzansprüchen Ihres Vermieters führen.
Am sichersten ist die Beauftragung einer Fachfirma, denn dadurch können Sie im Falle von Pfusch und Schäden auf diese Firma zurückzugreifen.
Schriftliche Genehmigung für das Verlegen von Stromleitungen vom Vermieter
Die Genehmigung Ihres Vermieters für das Verlegen von neuen Stromleitungen sollte immer schriftlich erfolgen.
Regeln Sie idealerweise auch, was zum Ende des Mietverhältnisses mit solchen baulichen Veränderungen geschehen soll - der Vermieter kann bei einer fachgerechten Ausführung aber in der Regel keinen Rückbau verlangen.
Als Mieter neue Stromleitungen in der Mietwohnung verlegen - zeitgemäßer Standard
Geht es darum, dass durch die Neuverlegung von Stromleitungen die Wohnung an einen zeitgemäßen Standard angepasst werden soll, dafür fachgerecht verstärkte Leitungen zu verlegen sind, weil sonst z.B. ein Durchlauferhitzer, ein Föhn und eine Waschmaschine nicht gleichzeitig betrieben werden können, dann bestehen Chancen, diesen Anspruch mit einer Modernisierung durch den Vermieter durchzusetzen.
- Lassen Sie sich zu solch einer Problemstellung rechtlich beraten, denn es kann darauf ankommen, ob Ihnen der Zustand der Elektroinstallation bei Einzug in die Wohnung bekannt war.
Elektroleitungen auf Putz, auf der Wand verlegen, Steckdosen als Mieter installieren
Soll nur eine Leitung auf der Wand, z.B. oberhalb einer Fußbodenleiste, befestigt werden, so ist dies kein Substanzeingriff und man braucht dafür keine Genehmigung des Vermieters.
- Beabsichtigen Sie aber viele Leitungen auf der Wand zu verlegen und gleichzeitig Steckdosen für die Stromversorgung von Geräten anzubringen, dann sollte der Vermieter (und auch ein Elektrofachmann) gefragt werden - es darf zu keiner Überlastung des hausinternen bzw. des Stromnetzes der Wohnung kommen.
Redaktion
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