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Ratgeber Untervermietung
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Fliegengitter, Insektenschutz an Fenstern der Mietwohnung anbringen
Mieter einer Wohnung dürfen Fliegengitter anbringen, wenn sich daraus keine bauliche Veränderung oder eine Störung des Erscheinungsbildes der Fassade ergibt.
Fliegengitter anbringen - meist brauchen Mieter keine Genehmigung vom Vermieter
In der Regel ist die Anbringung von Insektenschutzgittern Mietern gestattet, denn dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung,
- wenn keine Eigentumsrechte des Vermieters verletzt werden, es sich nicht um eine genehmigungspflichtige bauliche Maßnahme handelt.
- Ein Fensterrahmen sollte ohne Erlaubnis des Vermieters für die Anbringung des Fliegengitters nicht angebohrt werden, denn dies ist eine Beschädigung und Mieter machen sich schadenersatzpflichtig.
Feste Montage eines Fliegengitters am Fenster nicht ohne Erlaubnis des Vermieters
Es ist darauf zu achten, dass durch die Montage keine bauliche Veränderung vorgenommen wird. Bauliche Veränderungen muss der Vermieter genehmigen. Bei einer Befestigung mittels Bohren und Dübel handelt es sich bereits um eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung. Für das Anbringen von Fliegengittern sollten Bohrungen und das Setzen von Dübeln, jedenfalls im Bereich der Aussenfenster, vermieden werden.
Fliegengitter am Fenster der Mietwohnung verspannen
Fliegengitter können z.B. durch Verspannen im Fensterrahmen, oder z.B. auch durch Verwendung eines Klettbandes, angebracht und später dann auch wieder leicht entfernt werden.
Die Befestigung sollte immer so gewählt werden, dass Beschädigungen (an der Fassade bzw. am Fenster) ausgeschlossen sind.
Fliegengitter sollen vor Fenster der Mietwohnung montiert, angebracht werden
Sollen Fliegengitter vor die Fenster montiert werden, dann sollte der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, denn Vermieter könnten im Nachhinein fordern, dass die Fliegengitter entfernt werden.
Argument des Vermieters: Durch die Fliegengitter wird das einheitliche Erscheinungsbild der Fassade wesentlich geändert.
Fliegengitter stören das Erscheinungsbild der Fassade des Hauses
Ob im Streitfall ein Gericht dann für den Mieter oder gegen den Vermieter entscheidet, das ist immer eine Frage des Einzelfalls.
- Deshalb darauf achten, dass Fliegengitter möglichst unauffällig sind, das Erscheinungsbild der Fassade nicht wesentlich beeinträchtigt, gestört wird - z.B. ist ein schwarzes Gitter vor weißen Fenstern im Vergleich zu einem weißen Gitter immer sehr auffällig.
Für die Rückgabe der Wohnung sind Insektenschutzgitter in der Regel wieder zu entfernen
Grundsätzlich müssen bei einem Auszug Fliegengitter entfernt werden, wenn man sich nicht mit dem Vermieter auf den Verbleib einigt.
Redaktion
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