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Ratgeber Untervermietung
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Anspruch für Mieter auf altersgerechten Umbau einer Wohnung
Mieter sind, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, oder wenn sich im Alter Einschränkungen bei der Beweglichkeit, Mobilität ergeben, möglicherweise auf einen altersgerechten Umbau der Mietwohnung angewiesen. Muss der Vermieter einem altersgerechten Umbau der Wohnung zustimmen?
Altersgerechter Umbau der Mietwohnung - Barrierereduzierung - Hilfsmittel notwendig
Der Mieter kann einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter den Umbau erlaubt.
Bei fortschreitendem Alter können Beeinträchtigungen des Sehens oder Hörens eintreten, aber auch körperliche Einschränkungen, reduzierte Beweglichkeit oder Störungen des Gleichgewichtssinns und ähnliches. Ältere Menschen wollen aber oft so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung, ihrer bisherigen Wohnung bleiben. Es kann dann ein altersgerechter Umbau, die Reduzierung von Barrieren oder auch der Einbau von Hilfsmitteln notwendig werden.
Das Mietrecht gibt dazu eine Regelung in § 554 BGB, nennt dabei allerdings nicht eine altersgerechte, sondern eine behindertengerechte Umgestaltung.
Es geht um Einschränkungen des Mieters / der Mieterin, unabhängig davon, ob sie in jungem oder hohem Alter eintreten, egal ob durch Krankheit, Unfall verursacht oder altersbedingt.
- Ein Anspruch darauf, dass der Vermieter die Wohnung umbaut, besteht nicht.
- Aber es kann durchgesetzt werden, dass Mieter selbst den Umbau durchführen.
Wohnung behindertengerecht umbauen - barrierefrei Wohnen
Gesundheitliche Einschränkungen der Mieter, Angehöriger - Umbau der Mietwohnung
Für manche Einrichtungen, wie etwa die Anbringung von Haltegriffen, brauchen Sie keine Erlaubnis des Vermieters, auch nicht für die meisten Notrufeinrichtungen oder z.B. Ergänzungen der Wohnungsklingel durch Lichtsignale.
Anders ist es z.B. bei Umbauten im Bad, oder dem Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen, auch wenn es um die Beseitigung von Türschwellen geht. Umbauten der Wohnung, die eine bauliche Veränderung sind, darf der Mieter nicht ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters ausführen,
- die Erlaubnis des Vermieters muss vor dem Umbau eingeholt werden.
Anspruch auf Erlaubnis des Vermieters für altersgerechten Umbau der Wohnung
Sind Mieter bzw. die Haushaltsangehörigen auf Umbauten für eine altersgerechte Nutzung angewiesen, dann kann ein Anspruch darauf bestehen, dass der Vermieter die Erlaubnis für entsprechende Umbauten gibt.
- Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er darlegen kann, dass sein Interesse daran, dass nichts verändert wird, höher wiegt als das Interesse an einer altersgerechten Umgestaltung der Mietwohnung.
Mietwohnung behindertengerecht umbauen - Zustimmung des Vermieters einholen
Mietermodernisierung - Vermieter kann wegen der Umbauten Sicherheit verlangen
Sinnvoll ist es, mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung zu schließen. Der Vermieter kann verlangen, dass die Umbauten bei Rückgabe der Mietsache rückgängig gemacht werden, und er kann auch verlangen, dass dafür eine zusätzliche Sicherheit, eine Kaution, gegeben wird.
Förderung für altersgerechten Umbau der Mietwohnung ist möglich
Es gibt staatliche Förderprogramme, die für den altersgerechten Umbau von Wohnungen einen Zuschuss gewähren, manche Einrichtungen der Wohnung werden auch von der Krankenversicherung oder anderen Versicherungsträgern bezahlt.
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Redaktion
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