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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung - Mieter will selbst die Wohnung modernisieren
Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch gegen den Vermieter, dass dieser Ihre Wohnung modernisieren soll.
Sie müssen sich normalerweise mit dem Ausstattungszustand zufrieden geben, mit dem Ihnen die Wohnung vermietet wurde.
Wenn Ihr Vermieter keine Wohnungsmodernisierung durchführen will — z.B. weil er den Aufwand scheut, nicht investieren will — Sie selbst aber Verbesserungen mit einer Mietermodernisierung an der Wohnung vornehmen wollen, können Sie dies Ihrem Vermieter vorschlagen, z.B. ein neues Bad einbauen.
Vermieter Mietermodernisierung vorschlagen - die Ausstattung der Wohnung verbessern
Der Grundgedanke dabei ist, dass Mieter bestimmte Arbeiten — z.B. den Einbau einer Etagenheizung, eines Bades, das Abziehen von Fußbodendielen, das Verlegen von Laminat oder Parkett — vollständig selbst organisieren und finanzieren.
Manchmal gibt es Förderprogramme für eine Mietermodernisierung, mancher Vermieter gewährt auch einen Zuschuss, will dann aber vielleicht eine Modernisierungsmieterhöhung für den von ihm bezahlten Teil an der Modernisierung.
Als Mieter selbst die Mietwohnung modernisieren bietet Vorteile
Sie haben bei einer Mietermodernisierung den Vorteil, nicht nur die Arbeiten nach dem eigenen Geschmack ausführen zu können,
- sondern auch, dass die neuen Ausstattungsmerkmale bei Mieterhöhungen nicht berücksichtigt werden dürfen.
Für den Vermieter kann es auch ein Vorteil sein, Sie als Mieter in der Wohnung zu behalten.
- Die Arbeiten müssen immer fachgerecht ausgeführt werden.
- Prüfen Sie sorgfältig, ob Sie das Risiko falsch ausgeführter Arbeiten, die Sie dann verantworten müssten, tragen können.
Modernisierung der Mietwohnung durch Mieter
Es ist dringend zu empfehlen, die Einzelheiten schriftlich in einer Vereinbarung zu regeln, z.B. was wird daraus am Ende des Mietvertrags, zahlt der Vermieter dann den Zeitwert, will der Vermieter den sogenannten "Rückbau" also Ausbau, verzichtet er darauf?
Am Ende eines Mietvertrages bleibt oft die mit Genehmigung des Vermieters eingebaute Ausstattung in der Wohnung. Dies kann dazu führen, dass im Anschluss die Wohnung vom Vermieter vielleicht zu einer höhereren Miete vermietet werden kann. In solchen Fällen können Mieter einen Anspruch auf eine Entschädigung zum Zeitwert für die Einbauten haben.
Mieter leistet Kostenzuschuss zur Modernisierung des Vermieters
Ein etwas anderes Modell ist der Mieterzuschuss: Hier führt der Vermieter in seiner Verantwortung die Arbeiten aus, und der Mieter gibt dem Vermieter einen finanziellen Zuschuss.
- Solche Zuschüsse sind als Drittmittel zu berücksichtigen, und zwar sowohl bei der Modernisierungsumlage als auch bei Mieterhöhungsverlangen zur Anhebung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Können Sie eine Mietermodernisierung durchführen, oder wollen dem Vermieter einen Zuschuss zur Modernisierung geben - für eine rechtssichere Vereinbarung sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
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