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Anspruch auf Installation einer Ladesäule, Wallbox für Mieter

Zum 1. Dezember 2020 ist eine Reform des Miet- und Wohnungseigentumsrechts in Kraft getreten. Jetzt ist geregelt, dass Mieter vom Vermieter auf Antrag die Genehmigung für die Errichtung von Ladesäulen für Elektro Autos auf Wohngrundstücken, bzw. auf Stellplätzen oder in Garagen, bekommen können. 

Anspruch für die Installation einer Ladesäule für Eletroauto auf dem Grundstück des Vermieters

Für Mieter besteht durch die Reform ein durchsetzbarer Anspruch auf eine eigene Ladestation. 

Gemäß § 554 BGB können Mieter die Zustimmung des Vermieters zum Einbau einer Ladestation oder Wallbox verlangen.

  • Voraussetzung ist, dass die gesamten Kosten der Installation der Ladesäule vom Mieter übernommen werden.
  • Die Installation muss in der Regel durch einen Fachbetrieb erfolgen.

E-Auto - als Mieter den Bau einer Ladestation auf dem Grundstück des Vermieters durchsetzen

Vermieter könnten sich weigern die Erlaubnis zu erteilen. 

Liegen keine wesentlichen Gründe für die Verweigerung der Erlaubnis vor, dann müssten Mieter auf die Erteilung der Erlaubnis klagen.

Beu vermieteten Eigentumswohnungen müssen die Miteigentümerinnen und Miteigentümer die Zustimmung zum Einbau geben.

Mieter einer Eigentumswohnung hat Anspruch auf Genehmigung einer Ladesäule

Nicht nur Mieter von Wohnungsgesellschaften oder einem Einzeleigentümer sollen den Anspruch durchsetzen können, sondern auch für Mieter von Eigentumswohnungen soll das künftig möglich sein.  
Hierfür muss die Errichtung der Ladestation von der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden.

Hinweis


Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss in der Wohnungseigentümerversammlung einen zustimmenden Beschluss zur Errichtung der Ladestation herbeiführen.

Wird die Zustimmung der WEG nicht erreicht, dann muss der Einzelvermieter gegen die Eigentümergemeinschaft klagen, um ggf. einen zustimmenden Beschluss zu erhalten. 

Kosten der Installation einer Ladesäule - Fördergelder, Zuschuss zu den Kosten bekommen

Fördergelder für Ladepunkte können z.Zt. bei der KfW beantragt werden. Dieser Zuschuss ist für Mieter zu erhalten, steht auch Eigentümern oder Wohnungseigentümergemeinschaften zur Verfügung:
KfW Fördergelder
Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt 
Für Ladestationen an privat genutzten Stell­plätzen von Wohngebäuden​​​​​​​


Redaktion


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