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Mieterhöhung nach Modernisierung - Abzug von Drittmitteln
Erfolgt eine Modernisierungsmieterhöhung, dann verlangt das Gesetz in § 559a BGB, dass bei Mieterhöhungen wegen Modernisierung sogenannte Drittmittel abgezogen werden. Durch einen Abzug wird die Miete nicht so stark erhöht.
Modernisierung der Mietwohnung - Was versteht man unter Drittmitteln?
- Unter Drittmitteln versteht man staatliche Fördergelder, die der Vermieter für Modernisierungsmaßnahmen am Haus oder an der Wohnung erhalten hat.
- Es gab und gibt dazu die verschiedensten Förderprogramme. Vor allem geht es um Baukostenzuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse oder Darlehen zur Deckung laufender Aufwendungen, die der Vermieter erhalten hat, damit er modernisiert.
Drittmittel sollen dem Mieter zugute kommen, die Miete senken
Diese Leistungen sollen bei Mieterhöhungen dem Mieter zugute kommen, und zwar
nicht nur bei Erhöhung der Miete durch Umlage der Modernisierungskosten:
Mieterhöhung durch Umlage der Modernisierungskosten ,
sondern auch bei der Vergleichsmietenerhöhung, also der Erhöhung der Miete in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete:
Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete - richtige Ausgangsmiete
- Dasselbe gilt bei solchen Beträgen, die ein Mieter selbst oder für den Mieter ein Dritter an den Vermieter für Modernisierungsmaßnahmen gezahlt hat.
Die Einzelheiten dazu sind sehr kompliziert, so dass Sie sich - wenn Sie meinen, dass dieser Fall für Ihre Wohnung in Frage kommt - um fachkundige Beratung kümmern sollten.
Redaktion
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