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Ortsübliche Vergleichsmiete - Beschaffenheit der Wohnung maßgeblich
Die Beschaffenheit einer Wohnung ist eines der maßgeblichen Kriterien dafür, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für diese Wohnung ist, also wie die Wohnung gebaut und angelegt ist.
Ortsübliche Vergleichsmiete - Was meint das Gesetz mit dem Begriff Beschaffenheit?
- Baualter: Ortsübliche Vergleichsmiete - Baualter des Hauses
- Erhaltungszustand
- Bauweise
- Raumaufteilung und Zimmerzahl
- die energetische Qualität der Wohnung
- aber auch, ob es Nebenräume oder etwa eine dazugehörige Garage gibt.
Merkmal Größe der Wohnung - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete
Ortsübliche Vergleichsmiete - Merkmal Größe der Wohnung
- Die anderen Kriterien, auf die es für den Vergleich von Wohnungen ankommt, finden Sie hier:
Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete - Merkmale im Gesetz
Nicht vergleichbare Wohnungen können nicht für eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden:
Vermieter kann Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründen
Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete muss begründet sein
Redaktion
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