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Angefragter Suchbegriff: Drittmittelabzug

Es wurden 8 Suchergebnisse gefunden:

Erfolgt eine Mieterhöhung nach Modernisierung, durch Umlage der Modernisierungskosten oder auch durch Anhebung der Miete in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, dann müssen Drittmittel abgezogen werden. Mieterhöhung nach

Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es wesentlich auf die Ausstattung der Wohnung an. Ist diese ganz oder teilweise nicht vom Vermieter, sondern durch Drittmittel bezahlt worden, muss das bei der Mieterhöhung in Form eines Abzuges

Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung in Richtung auf die ortsübliche Vergleichsmiete, dann soll berücksichtigt werden, wenn die Ausstattung der Wohnung zum Teil nicht vom Vermieter, sondern durch Drittmittel bezahlt worden ist.

Hat der Vermieter Fördermittel, insbesondere öffentliche Förderung für Modernisierungsmaßnahmen erhalten, dann muss der Vermieter den sich daraus ergebenden Abzugsbetrag bei einer Mieterhöhung in Richtung auf die Vergleichsmiete angeben. Die

Wenn Kosten der Modernisierung nicht vom Eigentümer, sondern von anderen bezahlt worden sind, spricht man von Drittmitteln. Das ist wichtig für die Mieterhöhung: Der Vermieter darf nach einer Modernisierung die

Hat der Vermieter die Mieterhöhung geschickt und verlangt er die Zustimmung zur Mieterhöhung, dann hat der Vermieter nur dann einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung, wenn inhaltliche Anforderungen erfüllt sind. ​​​​ Inhaltliche

Enthält die Mieterhöhung für die Mietwohnung Fehler, dann ist zu überlegen und zu prüfen, ob gegen die Mieterhöhung ein Widerspruch erfolgt. Eine Mieterhöhung für die Wohnung kann formelle Fehler, Rechenfehler oder andere inhaltliche Fehler haben. Nicht

Die gesetzliche Regelung zur Modernisierungsmieterhöhung findet sich im § 559 BGB . Zunächst sollten Mieter prüfen, ob in Ihrem Mietvertrag oder in späteren Vereinbarungen eine Regelung vorgesehen ist, die eine Mieterhöhung bei