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Haushaltsangehörige - wer zählt zum Haushalt des Mieters - Mietrecht

Welche Bedeutung hat der Begriff Haushaltsangehörige im Mietrecht, was versteht man darunter? 
Ganz einfach gesagt:
Zum Haushalt gehören alle Personen, die in einer Wohnung zusammen wohnen.

Haushaltsangehörige - je nach Personenkreis ergeben sich Rechte und Pflichten

Zu den Mitgliedern eines Haushalts zählen:

Familienmitglieder als Haushaltsangehörige können in der Wohnung des Mieters leben

  • Familienmitglieder, die als Mitglieder der Kleinfamilie (Kinder des Mieters / der Mieterin, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner) sind ohne besondere Erlaubnis des Vermieters berechtigt im Haushalt zu leben.
    Sind Ehepartner und Lebenspartner Mitmieter?

Freund, Freundin mit Einzug in den Haushalt des Mieters Haushaltsangehörige

Haushaltsangestellte sollen im Haushalt des Mieters leben

Betreuungsperson - Pfleger, Pflegerin soll im Haushalt des Mieters leben

Gemeinsamer Haushalt - getrennte Haushalte in der Mietwohnung

Manchmal kann es eine Rolle spielen, ob Mitbewohner (wie z.B. oft ein Untermieter) in der Wohnung einen eigenen Haushalt führen, oder einen gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter / der Mieterin.

Das ist insbesondere beim Tod des Mieters / der Mieterin wichtig dafür, ob diese Haushaltsangehörigen, die ja nicht Erben sein müssen, das Recht haben, in den Mietvertrag einzutreten: 



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