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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Haushaltsangehörige - wer zählt zum Haushalt des Mieters - Mietrecht
Welche Bedeutung hat der Begriff Haushaltsangehörige im Mietrecht, was versteht man darunter?
Ganz einfach gesagt:
Zum Haushalt gehören alle Personen, die in einer Wohnung zusammen wohnen.
Haushaltsangehörige - je nach Personenkreis ergeben sich Rechte und Pflichten
Zu den Mitgliedern eines Haushalts zählen:
- Mitmieter, also die Personen, die den Mietvertrag mit abgeschlossen haben, oder später in den Vertrag eingetreten, als Mieter hinzugekommen sind:
Mehrere Mieter müssen gemeinsam Mietvertrag kündigen
Mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter
Familienmitglieder als Haushaltsangehörige können in der Wohnung des Mieters leben
- Familienmitglieder, die als Mitglieder der Kleinfamilie (Kinder des Mieters / der Mieterin, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner) sind ohne besondere Erlaubnis des Vermieters berechtigt im Haushalt zu leben.
Sind Ehepartner und Lebenspartner Mitmieter?
- Sonstige Verwandte:
Familienmitglieder im Mietrecht - wer darf in die Wohnung einziehen?
Freund, Freundin mit Einzug in den Haushalt des Mieters Haushaltsangehörige
- Lebensgefährten (Freund, Freundin, Verlobte)
Freundin, Freund, Lebensgefährte soll in die Mietwohnung einziehen
Manchmal stellt sich dann auch die Frage: Sind Partner Mieter im rechtlichen Sinn?
Partner, Lebensgefährte, Verlobte
Haushaltsangestellte sollen im Haushalt des Mieters leben
- Werden Haushaltsangestellte in den haushalt des Mieters aufgenommen, dann gilt:
Hausangestellte in die Mietwohnung aufnehmen, wohnen lassen
Betreuungsperson - Pfleger, Pflegerin soll im Haushalt des Mieters leben
- Für Betreuungspersonen, Pfleger, Pflegerin gilt:
Pflegeperson, Betreuung – Erlaubnis für Aufnahme in Mietwohnung?
Gemeinsamer Haushalt - getrennte Haushalte in der Mietwohnung
Manchmal kann es eine Rolle spielen, ob Mitbewohner (wie z.B. oft ein Untermieter) in der Wohnung einen eigenen Haushalt führen, oder einen gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter / der Mieterin.
Das ist insbesondere beim Tod des Mieters / der Mieterin wichtig dafür, ob diese Haushaltsangehörigen, die ja nicht Erben sein müssen, das Recht haben, in den Mietvertrag einzutreten:
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