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Die Lebensgemeinschaft im Mietrecht

Besteht eine Lebensgemeinschaft, lebt man als Paar in einer Wohnung zusammen und ist nicht verheiratet, so ist diese Lebensgemeinschaft mietrechtlich nicht privilegiert, auch wenn man dauerhaft zusammen lebt. Derjenige, der den Mietvertrag gescglossen hat ist der alleinige Mieter.

Lebensgemeinschaft mit Freund, Freundin, Lebensgefährten in der Mietwohnung

Lebensgefährte, Partner, Partnerin soll auch Mieter der Wohnung werden

Lebensgefährten können zusammen einen Mietvertrag abschließen, bzw. nachträglich, mit Zustimmung des Vermieters, kann der Partner in den Mietvertrag aufgenommen werden: 
Mietvertragsänderung - hinzukommende Mieter

Die eingetragene Lebenspartnerschaft - Bedeutung im Mietrecht

Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann nicht mehr geschlossen werden. Eine ehemals geschlossene eingetragene Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch zu einer Ehe, dies muss auf dem Standesamt beantragt werden.

Trennung - ehemaliger Partner, Partnerin soll Mieter der Wohnung werden

Der Vermieter müsste denjenigen, der ausgezogen ist, aus dem Mietvertrag entlassen, mit dem anderen einen neuen Mietvertrag schließen bzw. zustimmen, dass einfach der Mietvertrag geändert wird, künftig nur noch der in der Wohnung weiterhin verbleibende Mieter alleiniger Mieter ist.

Der Vermieter ist dazu aber nicht verpflichtet.




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