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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Trennung - Folgen für Mietvertrag, Folgen für gemeinsamen Mietvertrag
Trennt sich ein Paar, trennen sich Personen, die bisher in einer Wohnung zusammen gewohnt haben (z.B. auch eine Wohngemeinschaft), dann ändert das an den rechtlichen Verhältnissen des Mietvertrags zunächst einmal nichts - für die Rechtsfolgen ist es wesentlich, ob ein gemeinsamer Mietvertrag besteht oder nicht.
Ausziehende Person ist nicht Mieter der Wohnung, kann bei einer Trennung einfach ausziehen
Ist die Person, die auszieht, nicht vertraglich als Mieter in den Mietvertrag einbezogen, dann ist nur ein Mitbewohner ausgezogen - ein Mitbewohner hat gegenüber dem Vermieter keine vertraglichen Verpflichtungen, da kein Vertragsverhältnis besteht.
- Das gilt auch für langjährige Lebensgefährten, Partnerschaften.
- Bei Ehegatten wird das manchmal differenzierter gesehen.
Trennung - Ex-Partner will nicht aus der Wohnung ausziehen, ist nicht Mieter
Derjenige, der alleiniger Mieter ist, kann durch eine einfache formlose Erklärung seinen früheren Ex-Partner (der nicht Mieter ist) auffordern, aus der Wohnung auszuziehen.
Zieht der Ex-Partner nicht aus, dann kann der Auszug gerichtlich durchgesetzt werden.
Der eigentliche Mieter zieht aus, der Partner, der nicht Mieter ist, bleibt in der Wohnung
Bei längerem oder auf Dauer erfolgendem Auszug des eigentlichen Mieters kann das Verbleiben eines Bewohners, also auch des bisherigen Partners (der nicht als Mieter im Mietvertrag steht) eine sogenannte unerlaubte Gebrauchsüberlassung der Wohnung sein - dies kann dann ggf. zur Kündigung des Mietvertrags führen:
Gebrauchsüberlassung - wenn anderen die Wohnung überlassen wird
Trennung - welche Folgen entstehen für den gemeinsamen Mietvertrag der Wohnung?
Wer Mieter ist und auszieht, bleibt trotzdem Mitmieter der Wohnung, wenn andere Mieter weiterhin in der Wohnung wohnen.
Zu einer Auflösung des Mietvertrags kommt es, wenn die Wohnung von allen Mietern gemeinsam gekündigt wird.
Kündigung des Mietvertrages - Unterschrift aller Mieter erforderlich
- Zieht der alleinige Mieter aus der Wohnung aus, ohne dass der Mietvertrag gekündigt ist, dann bleibt dieser der alleinige Mieter der Wohnung.
Der alleinige Mieter haftet für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter, auch für die pünktliche Mietzahlung usw. - Derjenige, der als Nichtmieter weiterhin in der Wohnung wohnt, hat keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihn oder sie in einen bestehenden Mietvertrag aufnimmt, oder dass der Vermieter zustimmt, dass ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird.
Mietvertrag übernehmen - Familie, Angehörige, Kinder, Lebenspartner
Zustimmung des Vermieters zu einem Ausscheiden aus dem Mietvertrag
Will ein Mieter weiterhin in der Wohnung wohnen, dann kann der Vermieter einem Ausscheiden des ausgezogenen Mieters aus dem Mietvertrag zustimmen, er muss aber nicht.
Gemeinsame Wohnung - Auszug - anderer Mieter will Wohnung behalten
Das gilt auch, wenn sich eine Wohngemeinschaft auflöst - für den Vermieter besteht keine Verpflichtung zur Zustimmung zur Übernahme des Vertrags durch einen Bewohner.
Auflösung einer Wohngemeinschaft - Bewohner will den Mietvertrag
Trennung - einer von mehreren im Vertrag stehenden Mietern zieht aus der Wohnung aus
​​​Zieht nur einer von mehreren im Vertrag stehenden Mietern aus der Wohnung aus, dann bleibt der ausgezogene Mieter weiter voll dafür verantwortlich, dass alle Vertragspflichten eingehalten werden.
Es besteht die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung, § 421 BGB:
Mehrere Mieter der Wohnung - Ansprüche des Vermieters - Haftung
Das gilt auch im Fall von Wohngemeinschaften:
Auflösung Wohngemeinschaft - Auswirkung auf Mietvertrag der Wohnung
Erfolgt keine Einigung mit dem Vermieter über ein Ausscheiden, dann bleibt der ausgezogene Mieter solange als Mieter in der Haftung, bis der Mietvertrag beendet ist.
- Achtung:
Der Vermieter muss nicht zustimmen, dass ein ausgezogener Mieter aus dem Mietvertrag entlassen wird, nur die anderen Mieter künftig seine Mieter sind.
Eine Kündigung allein des ausgezogenen Mieters gegenüber dem Vermieter ist nicht rechtswirksam, wenn andere Personen auch Mieter sind, die Wohnung nicht von allen gekündigt wird.
Mietwohnung, mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter - Damit ein ausgezogener Mieter künftig nicht mehr Vertragspartner ist, dafür müsste der Vermieter ausdrücklich zustimmen.
Trennung, Ende einer Beziehung - Mieter will aus Mietvertrag raus
Ausscheiden eines Mieters aus dem gemeinsamen Mietvertrag - Änderung des Mietvertrags
- Eine rechtlich zuverlässige Lösung lässt sich nur durch eine Vertragsänderung mit dem Vermieter herbeiführen, auch für den Fall des Ausscheidens nur eines Mieters / einer Mieterin.
Ausscheiden Mieter aus gemeinsamen Mietvertrag - Text Vereinbarung
Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung, Auszug eines Mieters - Mitteilung an den Vermieter
Der Auszug eines Mieters kann ohne weiteres dem Vermieter mitgeteilt werden.
Es besteht keine Verpflichtung für einen ausgezogenen Mieter, die Wohnung weiterhin zu benutzen.
Eine Auszugsmitteilung an den Vermieter kann sinnvoll sein, wenn derjenige oder diejenigen Mieter, die in der Wohnung bleiben, aus dem Wegzug eines Mieters Rechte ableiten wollen, weil z.B. aus wirtschaftlichen Gründen ein Zimmer untervermietet werden soll.
Einer von mehreren Mietern ist ausgezogen - Haftung für Ansprüche aus dem Mietvertrag
Mehrere Mieter sind Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter, § 421 BGB. Dies bedeutet, dass jeder Mieter gegenüber dem Vermieter für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis haftet,
- der Vermieter kann also einen Mieter allein für berechtigte Forderungen in Anspruch nehmen, er muss sich nicht an alle Mieter wenden.
Kann die Miete nicht mehr gezahlt werden, so kann sich der Vermieter zur Begleichung von Mietschulden z.B. nur an den ausgezogenen Mieter halten.
Dieser wiederum kann dann die von ihm alleine bezahlten Mietrückstände von dem / den anderen Mietern zurückfordern.
Gemeinsamer Mietvertrag - Streit unter Mietern wegen Forderungen
Bei Vertragsänderungen eines bestehenden Mietvertrags - alle Mieter müssen unterschreiben
Für alle Vertragsänderungen (wie z.B. die Zustimmung zur Mieterhöhung) ist die Unterschrift auch des ausgezogenen Mieters erforderlich:
Vermieter will Miete erhöhen - Zustimmung zur Mieterhöhung
Der ausgezogene Mieter kann für Angelegenheiten aus dem Vertragsverhältnis durch eine schriftliche Vollmacht den/die verbleibenden Mieter ermächtigen, in seinem Namen zu handeln.
An der Mitverantwortung bzw. gesamtschuldnerischen Haftung ändert das nichts.
Ex-Partner, Ex-Partnerin kann Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung der Wohnung haben
Lässt sich zwischen den Vertragspartnern keine einvernehmliche Lösung wegen eines Ausscheidens aus dem Mietvertrag herbeiführen, dann kann von demjenigen, der nicht mehr Mieter sein möchte, rechtlich die Kündigung der Wohnung durchgesetzt werden:
Zustimmung zur Kündigung Mietvertrag
Folgen einer Scheidung - was wird aus der Wohnung, dem Mietvertrag
Bei Ehepaaren oder Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten besondere Regelungen für den Fall der Scheidung bzw. Aufhebung der Partnerschaft:
Scheidung - Was wird aus dem Mietvertrag, der Wohnung?
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