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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Scheidung - wer übernimmt den Mietvertrag der Mietwohnung?
Bei einer Scheidung stellt sich immer auch die Frage, was wird mit der bisher gemeinschaftlich genutzten Mietwohnung?
Scheidung, was wird aus der gemeinschaftlich genutzten Mietwohnung?
Unabhängig davon, wer den Mietvertrag abgeschlossen hat, ob einer der Ehepartner allein, oder beide:
- Erfolgt im Rahmen der Scheidung, Trennung keine Einigung zur weiteren Nutzung einer gemeinschaftlich genutzten Mietwohnung, dann entscheidet letztlich das Familiengericht:
Scheidung, Ãœbernahme Wohnung - Familiengericht kann entscheiden - Es kommt nicht darauf an, wer den Mietvertrag ehemals abgeschlossen, unterschrieben hat.
Scheidung - Einigung über die ehemals gemeinschaftlich genutzte Wohnung
Es ist zu klären, wie die (gemeinsame) Interessenlage ist, und ob eine Einigung dazu möglich ist.
- Sind sich beide ehemaligen Partner einig, dass einer in der Wohnung wohnen bleibt, und wer von beiden allein die Wohnung übernehmen soll, dann finden Sie hier einen ausführlichen Beitrag:
Scheidung - wer bekommt Mietvertrag, wer übernimmt die Wohnung?
Scheidung - soll die Wohnung aufgegeben werden?
Die ehemaligen Partner können sich natürlich auch darüber verständigen, dass die Wohnung aufgegeben wird.
Mietwohnung, mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter
Es ist zu klären, zu welchem Zeitpunkt die Wohnung gekündigt werden soll. Dazu sollte man sich zuvor über die Aufteilung des gemeinsamen Hausstands, die Einrichtung geeinigt haben.
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