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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Wohnungskündigung - Kündigung muss jedem Mieter zugehen
Besteht für die Wohnung ein Mietvertrag mit mehreren Mietern, dann muss der Vermieter sicher stellen, dass der Zugang der Kündigung gegenüber allen Mietern erfolgt.
Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter bei mehreren Mietern der Wohnung
Die Kündigung des Vermieters soll den Mietvertrag beenden.
Besteht der Vertrag mit mehreren Mieterinnen / Mietern, dann muss eine Kündigung auch jeder dieser Personen zugehen.
An dieser Voraussetzung scheiterte die Kündigung eines Vermieters in München.
Kündigung der Wohnung wurde nicht allen Mietern zugestellt
Der Vermieter hatte die Kündigung in einem gemeinsamen Brief an die Mieterin und den Mieter adressiert.
- Der Mieter war aber inzwischen ausgezogen. Die Kündigung erreichte ihn nicht.
Vertragsklausel - die gegenseitige Bevollmächtigung der Mieter im Mietvertrag der Wohnung
Der Vermieter berief sich auf eine im Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach die Mieter sich gegenseitig bevollmächtigen - daher sei der Zugang der Kündigung an eine Mieterin auch gegenüber anderen Mietern wirksam.
Kündigung unwirksam, weil Kündigung des Mietvertrages nicht allen Mieter zugestellt wurde
Das Landgericht München entschied am 12.10.2016 (Az. 14 S 6395/16), trotz der im Vertrag enthaltenen gegenseitigen Bevollmächtigung anders:
- Eine solche Formularklausel sei eine vom Gesetz abweichende unangemessene Benachteiligung der Mieterseite, und damit sei eben auch die Kündigung nicht allen Mietern zugegangen und deshalb insgesamt unwirksam:
Bedeutung der Formularklausel im Mietrecht
Formularklausel im Mietvertrag der Wohnung - die besondere Prüfung von Klauseln
Fast immer ist der Mietvertrag vom Vermieter vollständig vorformuliert, der Verbraucher (Mieter) kann auch meist nicht über einzelne Klauseln verhandeln, sondern muss den Vertrag so akzeptieren.
Weicht die Formularklausel - zuungunsten des Verbrauchers - vom Gesetz ab, dann müssen die Gerichte besonders prüfen, ob diese Regelung noch angemessen ist.
Redaktion
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