​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Erhalt der Kündigung der Wohnung durch Vermieter, was ist zu tun?
Hat der Vermieter eine Kündigung für die Mietwohnung abgesendet, so wird nur durch die Absendung rechtlich nichts ausgelöst, die Kündigung muss zugestellt werden. Die Kündigung ist immer sehr genau zu prüfen.
Kündigung der Mietwohnung durch Vermieter - die Kündigung muss Mieter erreichen
Immer gilt:
- Erst wenn das Kündigungsschreiben beim Mieter / den Mietern ankommt, kann es eine rechtliche Wirkung haben:
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis des Zugangs wichtig
Es kann auch passieren, dass einer von mehreren Mietern gar keine Zustellung der Kündigung erhält:
​​​​​​​Kündigung des Vermieters muss alle Mieter erreichen, ihnen zugehen
Kann der Vermieter beweisen, dass Mieter Kenntnis über die Kündigung der Wohnung hatten?
Es kommt darauf an, wann Sie bzw. ob Sie überhaupt Kenntnis von der Kündigung hatten. Der einfache Brief kann z.B. verloren gehen. Aber auch ein durch den Vermieter versandtes Einschreiben kann als nicht zugestellt gelten:
Einschreiben - Mieter holt es nicht ab - Schreiben ist nicht zugestellt!
Alleine die Nichtabholung eines Einschreibens kann nicht in jedem Fall schützen:
Mussten Sie mit der Kündigung rechnen, wurde die Kündigung des Mietvertrags bereits z.B. in einer Abmahnung angekündigt, dann kann dies im Räumungsrechtsstreit dazu führen, dass eine Benachrichtigung im Briefkasten für die Abholung des Schreibens als ausreichend beurteilt wird.
​​​​​​​Dies bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall.
Kündigung der Wohnung durch Vermieter- Beweis der Zustellung des Kündigungsschreibens
Der Vermieter kann auch die Zustellung seines Schreibens von einem Boten durchführen lassen. Beachten Sie, dass der Vermieter über den Boten die Kündigung über den Einwurf in Ihren Briefkasten (oder die persönliche Übergabe) beweisen kann.
Seltener ist die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher - diese Art der Zustellung gilt in der Regel als sicherer Beweis.
Ist die Kündigung der Wohnung überhaupt wirksam?
Die Kündigung der Wohnung ist möglicherweise nicht wirksam:
- Bei einer Kündigung des Mietvertrages muss geprüft werden, ob sie die formellen Anforderungen erfüllt:
Mietvertrag vom Vermieter gekündigt - formelle Anforderungen prüfen - Hat der Vermieter nicht selbst unterschrieben (ggf. müssen alle Vemieter unterschreiben), dann muss der Kündigung eine ausreichende Orginalvollmacht beiliegen. Fehlt die Vollmacht, dann sollte die Kündigung sofort zurückgewiesen werden durch eine sogenannte Vollmachtsrüge.
Es kann auch sein, dass die Kündigung durch die Begründung nicht gerechtfertigt ist:
Kündigung der Mietwohnung - Vermieter muss Grund angeben
Es kommt vor, dass ein Vermieter nacheinander mehrere Kündigungen verschickt, auch mit unterschiedlichen Begründungen - jede Kündigung muss dann geprüft werden!
Feststellen, wann die Kündigung des Vermieters für die Wohnung zugestellt wurde
Es ist besonders wichtig, festzuhalten bzw. festzustellen, wann eine Kündigung des Mietvertrags zugestellt wurde.
- Sind mehrere Personen Mieter, dann kann der Zeitpunkt der Zustellung für jede Person (Mieter) unterschiedlich sein.
- Sind mehrere Personen Mieter, dann müssen diese auch gemeinsam ihre Rechte wahrnehmen:
Mehrere Mieter - Handeln gegenüber Vermieter
Heben Sie daher unbedingt die Umschläge, in denen die Kündigungen zugestellt worden sind, sorgfältig auf. Dies ist sehr wichtig, wenn Sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, die sehr zu empfehlen ist.
Wenn bereits ein Prozess vor Gericht läuft, kann eine Kündigung auch in einem Schriftsatz der Vermieterseite stehen.
Dann kommt es darauf an, wann Sie - bzw. Ihr Rechtsanwalt - diesen Schriftsatz erhalten haben:
Post vom Gericht erhalten - Wie als Mieter damit umgehen?
Vermieter sendet eine neue Kündigung für die Wohnung - Heilung von Formfehlern
Der Vermieter kann eine aus berechtigten Gründen ausgesprochene Kündigung (auch eine Kündigung wegen Vertragsverletzung) wiederholen, wenn seine ursprüngliche Kündigung den Anforderungen nicht genügt - daraus kann sich ein Zeitgewinn für Mieter ergeben.
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: