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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
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Streit mit Mitbewohnern oder zwischen Mietern einer Wohnung
Kommt es durch das Zusammenleben in einer Wohnung zu Stress und Streit zwischen Mietern und/oder Mitbewohnern, dann kann es sein, dass ein entstandener Streit nicht mehr einvernehmlich untereinander zu regeln ist - wie kann die Situation gelöst werden?
Zusammen in einer Wohnung leben - das Zusammenwohnen geht nicht mehr
Immer ist es dann wichtig zu klären, um was für ein Vertragsverhältnis handelt es sich:
​​​​​​​Mitbewohner in der Mietwohnung - wer ist Mieter?
- Streiten sich Mieter der Wohnung untereinander, handelt es sich um Streit mit Mitbewohnern, geht es um einen Streit in einer Wohngemeinschaft, gibt es Streit zwischen Mieter und Untermieter?
Streit zwischen Mitbewohnern entsteht oft schon durch Nebensächlichkeiten
Durch das gemeinsame Zusammenleben können schon Kleinigkeiten zu Streit und Stress führen:
Der eine hat gern Besuch, der andere möchte lieber seine Ruhe, bei der Musik sind Geschmack und bevorzugte Lautstärke oft unterschiedlich.
Meist nutzen alle Bewohner dasselbe Bad und WC, dieselbe Küche.
Schon wegen des Putzens und in der Frage, wie hinterlässt man ordentlich das Bad oder die Küche, kommt es leicht zu Misstimmungen und Streit.
- Solche Konfliktpunkte sollten frühzeitig angesprochen werden, am besten bevor man sich lange darüber geärgert hat.
Wohngemeinschaft - gleichberechtigte Mitbewohner, sind alle Mieter?
Ist der Konflikt nicht gleich zu klären, kommt es auch darauf an, ob Sie sich als offiziell gleichberechtigte Mitbewohner (mehrere Mieter, echte Wohngemeinschaft) zusammengetan haben, oder ob es Bevorrechtigte gibt, z.B. der Hauptmieter im Verhältnis zum Untermieter:
Vertragspartner des Untermieters ist der Hauptmieter
- Absehbare Konfliktfelder können zwischen den Mitbewohnern vertraglich geregelt werden.
- Aber auch wenn Sie "im Recht" wären, wenn Sie bestimmen könnten, was in der Wohnung geschieht, empfiehlt sich meist, eine friedlich Einigung zu suchen.
- Manchmal hilft es, eine(n) Unbeteiligte(n) zu bitten, dass er / sie als "Mediator" oder "Moderatorin" möglichst neutral ein klärendes Gespräch zu lesiten.
Partnerschaft, Beziehung - Persönliche Konflikte im Zusammenleben in einer Mietwohnung
Ändert sich eine Partnerschaft, eine Beziehung, so kommt es vor, dass man sich gern an Streitpunkten "hochzieht".
Prüfen Sie:
- Ist wirklich z.B. die Unordnung in der Küche das Problem, oder geht es um etwas ganz anderes, hat man sich vielleicht auseinandergelebt?
- Kann eine Regelung vereinbart werden, die dauerhaft die Interessen aller Beteiligten regelt?
- Geht es um einen rechtlich / wirtschaftlich wichtigen Punkt, der z.B. den Mietvertrag gefährdet.
Z.B. ein Mitbewohner randaliert nachts, ein Mitbewohner / Mieter kommt seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, zahlt seinen Mietanteil nicht?
Beendigung des Zusammenwohnens mit Mitbewohnern zur Lösung eines Streits
Gibt es keine Chance, eine Regelung zu finden, mit der alle Seiten leben können, bleibt manchmal nur, das Zusammenwohnen aufzugeben.
- Es kann sehr entscheidend sein, wer rechtlich Mieter der Wohnung ist:
Vertragspartner des Vermieters sind nur Mieter - wer ist Mieter? - Mehrere Mitmieter sind gleichberechtigt, keiner kann den anderen "vor die Tür setzen".
Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung - Ist ein(e) Mitbewohner(in) nicht selbst Mitmieter, kommt es darauf an, ob ein ausdrückliches Recht, dort mit zu wohnen, zwischen den Bewohnern vereinbart worden ist.
Ein Untermietvertrag kann notfalls gekündigt werden:
Kündigung eines Untermietvertrages - Fristen
Achtung:
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnern haben meist durch das Gesetz unmittelbar einen Anspruch darauf, dass der jeweils andere Partner das Wohnen in der Wohnung gewährt:
Sind Ehepartner und Lebenspartner Mitmieter? - Besteht gar kein Recht des Mitbewohners, dann kann der Mieter / die Mieterin verlangen, dass dieser Mitbewohner umgehend auszieht.
- Wenn es gar nicht anders geht, muss vielleicht der Mietvertrag für die Wohnung gekündigt werden - und zwar, wenn mehrere Mieter den Vertrag geschlossen haben, durch alle Mieter gemeinsam:
Kündigung des Mietvertrages - Unterschrift aller Mieter erforderlich - Im Fall einer Wohngemeinschaft kann dies dann auch dazu führen, dass die WG aufgelöst werden muss:
Wohngemeinschaft durch Kündigung der Wohnung auflösen, beenden
Streit in der Wohnung - Mitmieter, Mitbewohner soll ausziehen
Eine Vereinbarung zwischen Mitbewohnern / Mitmietern, z.B. ein Mieter zieht aus, der andere sagt, ich zahle allein die Miete, wird rechtlich gegenüber dem Vermieter nur wirksam, wenn auch der Vermieter an der Vereinbarung, der Vertragsänderung mitwirkt, er den anderen Mieter aus dem Vertrag entlässt, wozu den Vermieter aber in der Regel niemand zwingen kann:
Gemeinsamer Mietvertrag für Wohnung - ein Mieter will ausscheiden
Ausscheiden Mieter aus gemeinsamen Mietvertrag - Text Vereinbarung
oder der Vermieter sogar zustimmt, dass der Mitbewohner den Mietvertrag übernimmt, der bisherige Mieter auszieht:
Mietvertrag übernehmen ​​​​​​​
Redaktion
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