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Sommerhitze in der Wohnung - was können Mieter tun?

Heiße Sommer führen in vielen Wohnungen zu unerträglicher Hitze - es kann sich um einen Mangel handeln, den der Vermieter beseitigen muss, und eine Mietminderung kann möglich sein.

Sommerliche Hitze in der Wohnung in Zeiten des Klimawandels
Die Beurteilung, ob hohe Temperaturen in der Wohnung ein Mangel sind, wird in Zeiten des Klimawandels immer schwieriger. 

Pauschal kann nicht gesagt werden, ob bei hohen Temperaturen in der Wohnung der Vermieter
- Maßnahmen zum Wärmeschutz
- Schutz vor Sonneneinstrahlung

für die Wohnung durchführen muss, ob überhaupt und ab wann ein zu beseitigender Mangel vorliegt, denn der Einzelfall entscheidet.

Für den Nachweis baulicher Mängel werden in der Regel Gutachter vom Gericht beauftragt:
Prozess mit dem Vermieter - oft wird ein Gutachter beauftragt.

Temperatur in der Wohnung steigt deutlich über 26 Grad - unerträgliche Hitze

Steigt in der Wohnung die Temperatur deutlich über 26 Grad und hält diese Hitze tagelang an, so können Vermieter verpflichtet sein, dagegen Maßnahmen zu ergreifen.

  • Soweit die Hitze in der Wohnung durch die Mieter selbst mit zumutbaren Maßnahmen reduziert werden kann, müssen diese Möglichkeiten selbstverständlich auch genutzt werden.
    Z.B. sind Außenjalousien vorhanden, dann müssen diese im Sommer zum Schutz vor Sonneneinstrahlung geschlossen werden.

Tagelange Hitze in der Wohnung - Protokoll über die Temperaturen führen

Mieter müssen beweisen, dass die Temperaturen in ihrer Wohnung unzumutbar sind. 

Unerträgliche Raumtemperaturen sollten (mit Uhrzeiten) in einem Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll sollte auch die jeweilige Außentemperatur enthalten, und es sollten Zeugen vorhanden sein, die bestätigen können, dass die Angaben im Protokoll richtig sind, das Thermometer korrekt aufgestellt wurde. 

  • Es sind Thermometer erhältlich, die Temperaturen in Wohnungsbereichen im Verlauf eines Tages messen und protokollieren.
  • Gemessen wird in der Raummitte, etwa 1 Meter über dem Boden, selbstverständlich außerhalb der Sonneneinstrahlung.

Den Vermieter über die Hitze in der Wohnung informieren, Maßnahmen fordern

Soll der Vermieter Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen, so ist der Vermieter über die Temperaturen in der Wohnung zu informieren (Protokoll übersenden) und ist im Schreiben aufzufordern, Maßnahmen gegen die unerträglichen Temperaturen zu ergreifen: 
Musterbrief - Mängel der Wohnung mitteilen

Im Schreiben sollte mitgeteilt werden, dass die Miete nur noch unter Vorbehalt gezahlt wird:
Miete unter Vorbehalt zahlen ist dem Vermieter mitzuteilen.

Hitze in der Wohnung - Anspruch des Mieters auf eigene Maßnahmen wegen Sonnenschutz

Mieter können durchaus einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters haben, durch eigene Maßnahmen die Temperatur in der Wohnung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, z.B. durch eine Markise auf dem Balkon.

Überhitzte Mietwohnung im Sommer - Wärmeschutz vom Vermieter?

Beträgt die Temperatur einer aufgeheizten Wohnung häufig deutlich mehr als 26 Grad Celsius, dann sollte mit Hilfe einer Anwältin, eines Anwalts fachlich beurteilt werden, ob vom Vermieter Maßnahmen verlangt werden können, damit es nicht zu einer unerträglichen Hitze in der Wohnung kommt.

Hohe Temperaturen in der Mietwohnung wegen baulicher Mängel

Bei baulichen Mängeln besteht ein Anspruch gegen den Vermieter auf Beseitigung des Mangels.

Ein baulicher Mangel liegt vor, wenn der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik entspricht, insbesondere Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses bzw. der Wohnung galten, nicht eingehalten sind. 

Grundsätzlich muss ein solcher Mangel dem Vermieter mitgeteilt werden - dies sollte dann auch nachweisbar sein. 

  • In solchen Fällen kommt es wegen der Behebung baulicher Mängel häufiger zum Rechtsstreit. Zur Feststellung eines baulichen Mangels wird in der Regel ein Gutachter seitens des Gerichts beauftragt.
  • Entspricht der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik, der zum Zeitpunkt des Baus der Wohnung vorgeschrieben war, muss der Vermieter Verbesserungen vornehmen.

Müssen Vermieter wegen der Aufheizung der Wohnung Maßnahmen umsetzen?

Ein Vermieter kann nicht gezwungen werden, Wärmeschutzmaßnahmen umzusetzen, die über diejenigen baurechtlichen Bestimmungen hinausgehen, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses einzuhalten waren.

  • Liegt aber ein Verstoß gegen die Bauvorschriften vor, dann ist dies ein baulicher Mangel, den der Vermieter beseitigen muss.
    Es kann dann sein, dass der Vermieter wegen unerträglicher Hitze handeln muss:
    Hitze, Sonne heizt Wohnung auf - muss der Vermieter handeln? 
  • Muss der Vermieter wegen baulicher Mängel Wärmeschutzmaßnahmen durchführen, so können sie entscheiden, welche Maßnahmen durchgeführt werden - Mieter können nicht bestimmte von ihnen gewünschte oder bevorzugte Maßnahmen durchsetzen.

Mietminderung wegen zu hohen Temperaturen in der Wohnung

Ob die Miete wegen starker Hitze in der Wohnung in den Sommermonaten gemindert werden darf, ob der Vermieter zu einer Mängelbeseitigung verpflichtet ist, entscheiden oft Gerichte. 

  • Eine Mietminderung kann ausgeschlossen sein, wenn es geradezu auf der Hand liegt, dass sich die Wohnung auf Grund der Lage und z.B. auch wegen großer Fensterflächen im Sommer erhitzt - man hat die Wohnung so angemietet. 
    Zur Durchsetzung einer Mietminderung (und auch wegen bestehender Rechte zur Mängelbeseitigung) ist die anwaltliche Beratung zu empfehlen!
  • Eine Mietminderung ist nur zeitweise möglich, für die Dauer der übermäßigen Wärmeentwicklung im Sommer.
    Mietminderung wegen Mängeln der Mietwohnung, was beachten?

Aufheizung der Dachgeschosswohnung im Sommer

Vermieter sind nicht in jedem Fall verpflichtet, gegen die Aufheizung einer Dachgeschosswohnung im Sommer Wärmeschutzmaßnahmen vorzunehmen.

  • Bei Dachgeschosswohnungen müssen Mieter generell mit einer stärkeren Aufheizung rechnen.

Gerichte bestätigen für solche Wohnungen seltener den Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels wegen zu hohen Temperaturen. Vermieter werden meist nur bei Vorhandensein eindeutiger baulicher Mängel zur Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen für eine Dachgeschosswohnung verpflichtet.

  • Wurde zu irgend einem späteren Zeitpunkt ein Dachgeschoss zu Wohnraum ausgebaut, dann muss der ausgeführte Wärmeschutz den zum Zeitpunkt des Ausbaus geltenden baulichen Vorschriften entsprechen.

Höhe einer Mietminderung wegen Sommerhitze in der Wohnung

Die Höhe einer möglichen Mietminderung ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Entschieden wurde z.B. in einem Fall (Amtsgericht Hamburg, AZ  46 C 108/04), dass eine Mietminderung von 20 Prozent (nur in den Sommermonaten) für eine Dachgeschosswohnung möglich ist.

In diesem Fall lag ein baulicher Mangel vor und der Vermieter wurde auch verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels zu ergreifen.


Redaktion


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